Region: Hamm
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Bürgerrechte

Niderlegung der EINSCHRÄNKUGEN nach Sachenrecht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Marc Herter

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Marc Herter

SZENARIO

Kenntnisstand (subjektiv)

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LAWSUIT

Zur Rechtsverordnung durch einen Handel von TEILBEREICHEN als Leitlinie bei Sucht.

Das bedeutet aus Sichtweise der "lawsuit" als Annahme, dass man verschiedenen Aspekten nach nicht bestehen eines kritischen Rechtsverhältnisses bei Chancengleichheit von Energetik oder Anti- Materialismus Frage auch ein ökonomisches Orientierungsprizip schafft.

TOXIKOLOGIE

(RICHTLINIEN)

Unter der Heilmethode der gegenwärtigen Praxis von DROGEN NICHT zur Behandlung von Schizophrenie für therapeutische und alternative Zwecke in der Anwendung bei Psychotherapeutischen Verfahren als Arbeitstherapeut in der anmittelnden ROLLE des aufgeführten Therapeuten der sich nicht auszeichnet als Therapeut in der ROLLE des nicht zuständigen Therapeuten

In der Form von bestehenden Indikationsgruppen unter Anleitung von PROFIS, als Offenssive zum Abbau finanzieller Hürden bei der Fortbildung in Pflegeberufen und Intensivierung der wissenschaftlichen Weiterbildung u.a. nach den Prizipien "EINGREIFEN in den boilogischen Organismus von EXOGENEN PROZESSEN und den .therapeutischen analytischen Bereich des Eingreifens durch die außenstehende Meinung des TEAMS

Vor allem aber beim gesetzlichen Krankenversicherer, wird die Frage nach der Wirksamkeit von Medikamenten losgetreten, ob es einen festgeschriebenen Indikationskatalog gibt, der aufführt bei welcher Krankheit und welchem Leiden ein Neurolepitkum in allgemeinen verfassungsgrundsätzen der Auslegungen und ihren Bestimmungen, ein Verhalten mit Strafe belegen könne, es jedoch ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Bedarfsmedikationen vorbereitet, verstoßen diese deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil sie ermöglichen, durch das Absehen von Strafe (§ 29 Abs. 5 BtMG) oder § 31a BtMG nur eine geringe Schuld Rechnung zu tragen.

In diesen Fällen ist von der Verfolgung der Straftaten grundsätzlich abzusehen.

Ein verfassungsmäßiges „Recht auf Rausch" gibt es.

Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlich das SACHENRECHT

gleichermaßen nach rechtsstaatliche Defiziten zu verbieten oder zuzulassen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

Verschreibungsverordnug_

In der befriedenten Darstellung von Rechtsstellung nach der CORONA Beschränkungen ist das Rauchen ein Brauch ab der Einhaltung und bezieht sich im Einzelfall

auf eine Kompetenzdimension von Gemeinwohl Entscheidung und Ordnung.

Rechtl. Umstände:

Maßgeblich ist nicht ein aus dem Grundgesetz der vollziehbare Lebensvorgänge ein Recht auf Rausch, auch nicht das Erfordernis wirksamgleiche oder -stärkere Substanzen wie Kaffee und Tabak gleichzustellen oder Tabak und ALKOHOL sondern in größerem Maße das Rechtsstaatsprinzip und der Verhältnismäßigkeiten bzw. Unverhältnismäßigkeiten mehr Vorurteile als medizischne Zweifel darstellen, die in einzelnen vollziehbaren NEUROWISSENSCHAFTLICHEN ZWEIFELN Vernetzungen untergliedern.

Da Straf- und Verbotsgesetze verhältnismäßig sind, erfolgt in einer dreistufigen Prüfung hinsichtlich Eignung, Erfordernis und Angemessenheit eine Verfügung zum geprüften Betäubungsmittelgesetz für den Umgang, diese letztlich zu bejahen.

Für geringfügige Verstöße kommt demnach aber nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen.

Die Strafbarkeit der Abgabe von MEDIKAMENTEN, die dem Eigenkonsum dienen, sei auch unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 GG, dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Persönliche Freiheitsrechte) liege vor, weil der Bürger, der sich in Ausübung seines grundrechtlich geschützten „Rechts auf Rausch" berauschen wolle, durch das strafrechtliche Verbot, MEDIKAMENTE zum Eigenverbrauch zu erwerben oder zu erlangen, in die gesundheitsschädlichere Alternative, nämlich den nicht tradiellen oder strafbaren ALKOHOLKONSUM gezwungen werde.

Begründung

PLURALISMUS: IN DER VERLETZBARKEIT ALS RISIKOKAPITAL

Das vorangehende Argument hat unser Problem nicht gelöst; aber es hat uns der Lösung näher gebracht. wir haben gesehen, dass eine vollständige sicht auf die Realität zwei Dinge Platz finden muss: einerseits für die moralische Ordnung oder, mehr auf gemineraler Ebene, für das reich der Werte. wenn unser Universum ein Universum sein soll, müssen diese beiden Dinge in Beziehung gebracht werden, damit beide zusammen als zu einem einzigen ganzen gehörend betrachtet werden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.12.2020
Petition endet: 01.01.2021
Region: Hamm
Kategorie: Bürgerrechte

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