Umwelt

Nein - zum offenen Güllelager im Naturpark Saar-Hunsrück. Schützt die Natur und unser Trinkwasser

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Dr. Schneider

281 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

281 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landrat Dr. Schneider

Im Naturpark Saar-Hunsrück, 55767 Meckenbach wurde der Bau eines offenen Güllelagers durch die Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigt. Grund ist das Mehraufkommen von Gülle aus Massentierhaltung.

Wir sagen Nein zum Bau des offenen Güllelagers im Naturpark Hunsrück, 55767 Meckenbach. Wir verlangen einen Verbot des Baus und sofortigen Baustopp.

Begründung

Wir möchten die Natur und unserer Trinkwasser schützen und erhalten. Die Gülleflut aus Massentierhaltung stoppen.

Details: Der Güllebehälter soll an einem wunderschönen Ort im Naturpark gebaut werden. Direkt am Waldrand, neben einer naturbelassenen Weide, mit einem kleinen Steinbruch und vielen Rückzugsplätzen für wildlebende Tiere, wie z.B. Rehe und Greifvögel. Eine Oase der Entspannung und Erholung. Wir möchten Sie schützen und erhalten.

Das Mehraufkommen von Gülle aus der Massentierhaltung, das in dem Behälter gelagert werden soll und ihre Ausbringung, ist eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Natur.

Gesundheitsschädigende Gase aus der Gülle steigen in die Luft auf und belasten den Organismus. Sie bewirken Übersäuerung und sind dadurch eine Gefahr für Wälder und Wiesen, die jetzt schon überlastet sind. Durch das Aufbringen der Gülle auf den Feldern gelangen gesundheitsschädigende Nitrate ins Grundwasser und dann ins Trinkwasser.

Alle Gewässer sind sind durch den natürlichen Wasserkreislauf miteinander verbunden. Das Grundwasser in Deutschland ist immer stärker mit Nitrat belastet - und gefährdet damit auch das Trinkwasser. Ein Grund dafür ist die Gülle aus der Massentierhaltung.

Der Bauplatz für das Güllelager liegt in Ortsnähe, das bedeutet eine ganzjährige Geruchs- und Luftbelastung. Dazu kommt eine Vorbelastung durch Lärmbelästigung: 5 Windmühlen, in 800m Entfernung, Fluglärm: Flughafen Hahn und Militär (zusätzliche Luftverschmutzung).

Der Bau widerspricht den Schwerpunkten des Nationalparks, die Natur vor beeinträchtigenden menschlichen Eingriffen zu schützen und im Einklang mit der Natur zu handeln.

Wir sagen Nein zum Bau des offenen Güllelagers im Naturpark Hunsrück, 55767 Meckenbach. Wir verlangen einen Verbot des Baus und sofortigen Baustopp.

https://buergerinitiativepronatur.wordpress.com/

Grundlegend wichtig ist eine Gesetzesänderung, neue Regeln in der Agrarpolitik: wie der Änderung der Düngeverordnung und tierfreundliche Alternativen zur Massentierhaltung.

Am 2. Februar 2017 hat die EU-Kommission eine Befragung zur künftigen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik gestartet. Noch bis zum 2. Mai 2017 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Online-Befragung zu beteiligen. https://ec.europa.eu/agriculture/consultations/cap-modernising/2017_de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.02.2017
Petition endet: 08.04.2017
Region: Verbandsgemeinde Birkenfeld
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Stellungnahme des Bundesministeriums

  • Beendigung der Petition

    Ich beendet hiermit diese Petition.
    Es erfordert weitere Petitionen hinsichtlich verschiedener Gesetzesänderungen, um  mehr zu erreichen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für alle Unterstützung bedanken.

    Die Überprüfung durch die Kreisverwaltung  und des Umweltministeriums haben ergeben, dass es keine Möglichkeit gibt den Bau des Güllebehälters zu verhindern.

    In der Antwort bezog man vor sich vor allem auf Paragraph 35 des Baugesetzbuches, Abs.1: "Priviligierung der Landwirtschaft" Die Möglichkeiten der Kreisverwaltung seien beachtet und ausgeschöpft worden.

    Das Umweltministerium verwies auf eine mögliche Reduktion der Nitrateinträge in Gewässer durch das neue Düngegesetz.

II Wer soll da noch ein Wohnhaus hinstellen? Es weiß ja niemand, was als nächstes kommt. Vielleicht ein Krematorium. Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Oder eine zwanzig Meter hohe Statue des Präsidenten Trump mit kleinen Händen und vergoldetem Toupet, bei gutem Wetter bis Luxemburg zu sehen. Das ist lächerlich? Und ob. Aber das ist die Idee mit dem Güllelager über dem Neubaugebiet auch.

Noch kein CONTRA Argument.

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