30.05.2017, 17:03
Beendigung der Petition
Ich beendet hiermit diese Petition.
Es erfordert weitere Petitionen hinsichtlich verschiedener Gesetzesänderungen, um mehr zu erreichen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für alle Unterstützung bedanken.
Die Überprüfung durch die Kreisverwaltung und des Umweltministeriums haben ergeben, dass es keine Möglichkeit gibt den Bau des Güllebehälters zu verhindern.
In der Antwort bezog man vor sich vor allem auf Paragraph 35 des Baugesetzbuches, Abs.1: "Priviligierung der Landwirtschaft" Die Möglichkeiten der Kreisverwaltung seien beachtet und ausgeschöpft worden.
Das Umweltministerium verwies auf eine mögliche Reduktion der Nitrateinträge in Gewässer durch das neue Düngegesetz.