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Neuigkeit lesenPetition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Der Bayerische Landtag möge beschließen: Dyskalkulie wird in Art. 52 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BayEUG sowie entsprechenden bayerischen Gesetzen und Verordnungen aufgenommen, damit auch für dyskalkule Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die Grundrechte auf Bildung und freie Entfaltung der Persönlichkeit in allen Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Universität umgesetzt werden. Für eine gelingende Umsetzung sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Für Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie werden verbindliche Leitlinien entwickelt mit dem Ziel, sie in ihrer schulischen Entwicklung best möglich zu unterstützen. 2. Die Schulen müssen bei der Erkennung mitwirken, Betroffene an die entsprechenden Stellen zur Diagnostik weiterleiten und dementsprechend Nachteilsausgleich gewähren. 3. Die Auswahl der Unterrichtsmethoden muss dem Potential - Schwächen aber auch Stärken und Ressourcen - der betroffenen Schülerinnen und Schüler angepasst werden, um die Lernmotivation optimal zu fördern und Frustrationen zu vermeiden. 4. Angemessene Kompensationsmittel müssen zur Verfügung gestellt und es muss den Lernenden ermöglicht werden, sich die notwendigen Kompetenzen zur effizienten Nutzung dieser Mittel aneignen zu können. 5. Individueller Nachteilsausgleich durch Zeitzuschlag oder Verkürzung der Aufgaben in Lern- und Prüfungsphase muss gewährt werden, um Ermüdung und Frustration zu vermeiden. Das Niveau der schulartspezifischen Lernziele darf dadurch nicht gesenkt werden. 6. Eine Wiederholungsmöglichkeit nicht bestandener Prüfungen nach entsprechender Lernbegleitung seitens der Schule muss gegeben sein, um Klassenwiederholungen (Sitzenbleiben) wegen des Fachs Mathematik zu vermeiden. 7. Schulpsychologen müssen durch Aus- und Weiterbildung befähigt werden, die Lehrkräfte zu begleiten, damit sie den Lernbelangen dyskalkuler Schülerinnen und Schüler gerecht werden. 8. Eine Begleitforschung zur ständigen Verbesserung der Beschulung der dyskalkulen Schülerinnen und Schüler an allen Schularten muss eingerichtet werden.
Begründung
Bei Dyskalkulie (Rechenschwäche) handelt es sich um ein kompensierbares Verständnis-problem im arithmetischen Grundlagenbereich, wobei die Betroffenen mit ihrer subjektiven Logik in systematisierbarer Art und Weise Fehler machen, die auf begrifflichen Verinnerli-chungsproblemen beruhen, das durch gezielte Maßnahmen aufgelöst werden kann. Es handelt sich somit um eine Störung, die durch Gewährung von Nachteilsausgleich keine Auswirkung auf andere Leistungsbereiche hat. In Art. 52 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BayEUG (Notenschutz) wird Dyskalkulie im Gegensatz zur Lese-Rechtschreib-Störung jedoch nicht erwähnt. Wird mangels Nachteilsausgleich und Notenschutz Schülerinnen oder Schülern mit Dyskalkulie der Zugang zu Realschule oder Gymnasium verwehrt, verbleiben sie nicht nur im Fach Mathematik im Grundbereich. Sie bekommen nicht die Möglichkeit, in höhere Mathematik vorzudringen, obwohl ab der 8. Klasse alle Schülerinnen und Schüler Taschenrechner benutzen dürfen, wodurch sie ihr Handicap kompensieren könnten. Ebenso wird ihnen eine höhere Bildung in anderen Fächern wie Sprachen oder Geisteswissen-schaften verwehrt. Dadurch werden Ressourcen nicht entdeckt, nicht weiterentwickelt und bei den Betroffenen ein mangelhaftes Selbstwertgefühl manifestiert. Bedingt durch die demographische Entwicklung wird Bayern in den kommenden Jahren sowohl vermehrt im handwerklichen Bereich bestausgebildete Facharbeiterinnen und Facharbeiter wie auch universitär ausgebildete Absolventinnen und Absolventen benötigen. Die beruflichen Chancen für gering gebildete Menschen werden sinken. Ressourcen dürfen daher nicht verschenkt, vielmehr müssen Kinder und Jugendliche in ihrer Lernentwicklung bestmöglich unterstützt werden. Denn diese werden als Fachkräfte von Morgen dringend gebraucht. Diese Erkenntnis wurde in anderen europäischen Ländern bereits in nationales Recht um-gesetzt. Dort werden dyskalkulen jungen Menschen vom Kindergarten bis zur Hochschule fortschrittliche Bedingungen geboten, ihr Potenzial zu entwickeln.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 21.01.2020Liebe Unterzeichner unserer Petition,
Wir bleiben am Thema dran, dieser Bericht erschien im Bildungs-Newsletter der CSU:
Engagiert und intensiv diskutierten MdL Nobert Dünkel, Berichterstatter für Inklusion und Teilleistungsstörungen, gemeinsam mit MdL Prof. Dr. Waschler mit Vertretern des Bayerischen Elternverbands (BEV) über den richtigen schulischen Umgang mit Teilleistungsstörungen wie Rechenschwäche und Lese-Rechtschreibschwäche. Einigkeit herrschte – trotz zum Teil unterschiedlicher Ansichten hinsichtlich der konkreten Maßnahmen – bezüglich des Zieles: Betroffene Schülerinnen und Schüler dürften nicht in ein psychisches „Treppab“ geraten, sondern brauchen ein „Treppauf“. Hierfür brauchen sie Unterstützung innerhalb und außerhalb der... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 13.10.2019Liebe Unterstützer*innen,
Hiermit möchte ich die folgende Information weitergeben:
Ausschuss für Bildung und Kultus 13. Sitzung im Landtag
Donnerstag, 17. Oktober 2019 9:15 Uhr Saal 2
Tagesordnung:
I. Bericht der Staatsregierung
Bericht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Thema "Rechenschwäche und Dyskalkulie - Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen" (Vollzug des Landtagsbeschlusses Drs. 18/2430)
- mit Aussprache -
II. Anträge
Federführung
Antrag der Abgeordneten Markus Bayerbach, Dr. Anne Cyron, Prof. Dr. Ingo Hahn u.a. und Fraktion (AfD)
Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie (Rechenstörung)
(Drs. 18/2203)
Berichterstattung: Markus Bayerbach
Mitberichterstattung: Norbert Dünkel
... vielleicht kann sich... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 05.03.2019Liebe Unterstützer unserer Petition,
In Bayern wurde 2018 begonnen, das Thema Dyskalkulie zumindest zur Kenntnis zu nehmen, so dass 23 Förderstellen für Dyskalkulie eingerichtet wurden. Diese Maßnahme ist aber bei weitem nicht ausreichend, an freien Schulen gibt es gar keine Unterstützung bei der Förderung dyskalkuler Kinder.
Die Übergabe unserer Online-Petition im August 2018 ist offensichtlich im Wahlkampf untergegangen. Aus diesem Grund haben wir vom Bayerischen Elternverband e.V. einen Muster-Brief an den neuen bayerischen Kultusminister entworfen, in dem wir das Thema noch einmal ansprechen. Der Musterbrief lässt sich von unserer Website unter www.bayerischer-elternverband.de/?249 herunterladen. Sie können ihn gerne nach Ihren Gesichtspunkten... weiter
Debatte
Es gibt viele Kinder und Jugendliche die an bayerischen Schulen damit konfrontiert sind und die damit völlig alleingelassen werden. Sie brauchen uns Erwachsene, die den Verantwortlichen mitteilen, dass hier dringend etwas geändert werden muss.
Noch kein CONTRA Argument.