1.482 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern die Gesundheitspolitiker in Bund und Ländern sowie die Kranken-und Pflegeversicherungsträger auf, die Vergütungssätze zur Versorgung in der ambulanten Pflege deutlich anzuheben.
Begründung
Begründung:
Während Pflegekräfte nunmehr laut Gesetz nach Tarif bezahlt werden müssen und die Bundesregierung damit den Forderungen nach einem gerechten Entgelt nachgekommen ist, entsteht jetzt das Paradox, dass Pflegekräfte trotz des Pflegenotstands, insbesondere in der ambulanten Pflege, ihren Job verlieren, weil ihre Arbeitgeber in die Insolvenz rutschen.
Ursache dafür ist, dass zwar die Löhne durch die Politik angehoben worden sind, nicht jedoch die Vergütungen für die Leistungen, die die Pflegedienste erbringen. Das heißt, etwas gestiegen sind sie schon, aber nicht zu dem Prozentsatz, zu dem die Löhne gestiegen sind.
Mit der Folge, dass die Ausgaben der ambulanten Pflegedienste erheblich gestiegen sind, ihre Einnahmen aber nicht entsprechend mitgewachsen sind und sie so zahlungsunfähig werden und deswegen in die Insolvenz gehen und ihre Pflegekräfte entlassen müssen.
Denn ambulante Pflegedienste können nicht marktwirtschaftlich eigenmächtig ihre Preise bestimmen, sondern rechnen ihre Leistungen mit den Kassen ihrer Patienten ab, und in den dortigen Gremien werden die Preise verhandelt. Die ambulante Pflege ist die einzige Branche, der sowohl die Löhne als auch die Preise diktiert werden und die dennoch marktwirtschaftlich arbeiten muss.
Zahlreiche Pflegedienste haben bereits schließen müssen. Zahlreiche Patienten suchen händeringend und vergeblich nach Ersatz für die ausbleibende Versorgung.
Beispiele für die Vergütung im Vergleich:
- Die Anfahrt zu Patienten wird für Einsätze im Rahmen des SGB XI (grundpflegerische Tätigkeit) mit € 3,72 (plus/minus, je nach Bundesland und Verhandlungsspielraum), im Rahmen des SGB V überhaupt nicht von den Krankenkassen vergütet;
- während im Handwerk Anfahrtspauschalen von mittlerweile € 60,- pro Kunden üblich sind, unabhängig von der Länge des Anfahrtswegs.
- Eine Ganzkörperwäsche im Pflegeeinsatz wird mit € 24,75 vergütet,
- während viele Friseure mittlerweile mindestens € 20,- nur für die Haarwäsche berechnen.
- Die Leistungen ambulanter Pflegedienste im SGB V-Bereich (medizinischer Bereich) werden in verschiedenen Leistungsgruppen klassifiziert. Wenn man mehrere Verrichtungen derselben Leistungsgruppe erbringt (z.B. eine medizinische Einreibung, eine Blutzuckermessung und eine subkutane Injektion), wird die Leistung aber nur einmal vergütet. Obwohl für drei Leistungen selbstverständlich mehr Zeit benötigt wird.
- Kommt noch eine höherklassige Leistung hinzu (z.B. Kompressionsstrümpfe anziehen), wird nur 1 x diese höherwertige Leistung vergütet. Die anderen drei Verrichtungen erledigt man dann nebenbei quasi „umsonst“.
- Andere Dienstleister rechnen selbstverständlich alle erbrachten Leistungen (oder die Arbeitszeit) ab – oder kennen Sie eine Änderungsschneiderin, die drei Hemden und eine Hose ausbessert, aber nur die Hose berechnet?
Hinzu kommt natürlich, dass auch die allgemeine Kostensteigerung bei Energie, Kraftstoffen, Mieten, Arbeitsmitteln usw. die mobilen Pflegedienste trifft.
Dabei ist die ambulante Pflege für die Versorgung der Patienten für die Gesellschaft und die Krankenkassen die kostengünstigste Alternative – besonders im Vergleich zu Pflegeheimen oder -kliniken.
Ambulante Pflege ist auch für die Patienten die humanste Lösung; sie erspart ihnen den vorzeitigen Weg ins Pflegeheim oder in die Pflegeklinik und sie können so länger zu Hause bleiben.
Zudem erfahren die Patienten durch den Besuch des Pflegediensts täglich und flexibel menschliche Zuwendung im Rahmen ihrer individuellen Bedürfnisse.
Und für viele ambulante Pflegekräfte ist ein Dienst in einem Pflegeheim oder einer Klinik keine gewünschte Alternative, sie haben sich bewusst für den Dienst an Menschen in deren heimischer Umgebung und die damit verbundenen Arbeitsbedingungen entschieden.
Daher fordern wir den Einsatz der zuständigen Personen und Institutionen in Krankenkassen und Politik für den Erhalt der ambulanten Pflege und eine Steigerung der Vergütung, die sich an den Steigerungen der Löhne orientiert.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.09.2023
Petition endet:
12.12.2023
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
-
Die Petition war erfolgreich
am 30.09.2024Liebe Unterstützende,
gute Nachrichten: Der Petition wurde entsprochen! Den genauen Abschlussbericht des Petitionsausschusses (Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit) finden Sie im Anhang als PDF.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 04.07.2024Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-20-15-8291-029545 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 11.04.2024
Liebe Unterstützende,
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition
Debatte
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