3 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Stadtverwaltung Bad König
Ab Juni 2022, wurde eine Einbahnstraße in der Straße an den "Seen" in Bad König eingeführt. Der vorhandene Gehweg wurde Parkplatz für die Besucher der Restaurants, die dort ansässig sind. Seitdem, müssen Fußgänger mit Gehbehinderung aller Art, Blinde, Sehbehinderte, und auf Rollstühle und Rollatoren angewiesene, Fußgänger auf einem Randbereich von einem Meter, und 30 cm laufen. Dieser Randstreifen, der nicht mit einer Sicherheitsabgrenzung zur Fahrbahn versehen ist, dürfte gegen die STVO verstoßen. Auch die Querneigung entspricht nicht den Richtlinien, nach DIN: 18024-1, das um das 2 Fache überschritten ist. Deshalb der Appel an die Stadt Bad König, gebt den Fußgängern ihren Gehweg wieder, um die Sicherheit der schwächsten in unserer Gesellschaft wieder herzustellen, und das soziale miteinander zu stärken, und das Vertrauen in die Politik und Demokratie wieder herzustellen. Ich bitte alle, die derselben Meinung sind, diese Petition zu unterschreiben, der Mitmenschlichkeit und Sicherheit.
Begründung
Wichtig ist in allererster Linie, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere, der Behinderten, die auf unsere Aufmerksamkeit und Fürsorgepflicht angewiesen sind, um am sozialen Leben uneingeschränkt teilnehmen können. Das BGG würde hier Anwendung finden, das offenbar hier vergessen wurde.
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.11.2023
Petition endet:
26.02.2024
Region:
Bad König
Kategorie:
Sicherheit
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.