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Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Es gibt Schul-, Test- und Maskenpflicht. Die doppelte Absicherung durch Testung und Maskenpflicht bei steigenden Temperaturen schränkt die Kinder ein und belastet diese unverhältnismäßig stark. Es gibt keinerlei Wahlmöglichkeit und ist daher unverhältnismäßig und willkürlich.
Schulkinder leiden u.a. unter Kopfschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche und können dem Unterricht nur eingeschränkt folgen. Wir Eltern können nichts tun und sehen dies als Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Eingriffe in dieses Grundrecht bewerten wir als objektive Gefährdung des Kindeswohls i.S.d. §§ 1666 BGB, 157 FamFG.
„Inzwischen gibt es zudem Forderungen, auch jenseits der Klassenzimmer und Schulhöfe die Maskenpflicht zu lockern oder abzuschaffen. Der bayerische SPD-Fraktionschef Florian von Brunn plädierte zuletzt dafür, statt einer FFP2-Maske auch eine medizinische Maske tragen zu können. Bei sommerlichen Temperaturen seien FFP2-Masken "für viele Menschen eine arge Belastung"“.[13]
„Besonders um die Frage, ob und inwiefern die Maskenpflicht an Bayerns Schulen gelockert werden soll, ringen CSU und Freie Wähler seit Tagen. Während Politiker von FDP, Grünen und AfD sowie der Bayerische Elternverband zumindest für den Schulhof auf eine Lockerung drängen, sind Teile der Lehrerschaft sowie die CSU zurückhaltend. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) zeigte sich dagegen zuletzt offen dafür, die Maskenpflicht auf dem Schulhof und am Sitzplatz im Klassenzimmer aufzuheben.“[14]
Mit ihrer Entscheidung vom 15.06.2021 hat die bayerische Staatsregierung gezeigt, dass Sie die Bedürfnisse der Kinder nicht vollumfänglich berücksichtigt. Man kann das Gefühl bekommen, dass es sich um ein rein politisches Kalkül handelt, da nicht ausschließlich die Freien Wähler und das Kultusministerium – vertreten durch Herrn Piazolo – eine Lockerung der Maskenpflicht fordern.[15]
Dies bestärkt die Einschätzung einer willkürlichen, unverhältnismäßigen und undifferenzierten Regelung im § 18 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV. Diese Regelung betrifft rund 1,65 Millionen Schüler in Bayern und damit 12,6% der bayerischen Bevölkerung.
Daher muss die Maskenpflicht in Schulen, insbesondere im Klassenzimmer sofort beendet werden.
Begründung
§ 18 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV regelt eine Maskenpflicht für das Schulgelände, die grundsätzlich auch während des Unterrichts gilt und von den Schulen durchzusetzen ist.[1] Diese Maskenpflicht wird ohne Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und Lockerungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen durchgesetzt.
Der Freistaat Bayern weist seit dem 03.06.2021. eine 7-Tage-Inzidenz von < 35[2] auf. Derzeit beträgt die Inzidenz 18,83 (RKI, 15.06.2021). Alle Schüler werden in der Schule mindestens montags und mittwochs auf Corona getestet. Positiv getestete Schüler werden sofort isoliert und von der Kohorte getrennt. Somit wird das Infektionsrisiko auf nahezu Null gesenkt. Des Weiteren werden die Hygieneregeln des Rahmenhygieneplans umgesetzt.
Kinder erkranken grundsätzlich seltener und weniger schwer an Corona als andere Altersgruppen. „Die auf PCR-Testung basierende Prävalenz als Ausdruck aktiver Infektionsgeschehen liegt bei Kindern in den meisten Studien niedriger als bei Erwachsenen.“ „In Studien, in denen Kontaktpersonen von infektiösen Personen untersucht wurden, zeigte sich bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen meist eine geringere Empfänglichkeit.“ „Die Mehrzahl der Kinder zeigt nach bisherigen Studien einen asymptomatischen oder milden Krankheitsverlauf.“[3]
„Kinder emittierten beim Sprechen eine Anzahl von Partikeln in der Größenordnung wie Erwachsene beim Atmen, und beim Singen emittierten sie ähnlich viele Partikel wie Erwachsene beim Sprechen.“[4] „… je nach äußeren Umständen wie Größe des Raumes, Anzahl und Aufenthaltsdauer der Kinder sowie den Lüftungskonzepten [sei] mehr möglich als bisher praktiziert: „Die geringere Anzahl der ausgestoßenen Aerosole und die Verfügbarkeit von Testkonzepten führen zu einer differenzierteren Bewertung der Infektionsgefahr und zu besseren Rahmenbedingungen im Unterricht und im außerschulischen Bereich.““[5]
Bereits seit Oktober 2020 empfiehlt das Robert Koch Institut Masken erst ab einer Inzidenz von >50 (bezogen auf die Bevölkerungsgesamtinzidenz) im Klassenzimmer für Grundschüler und ab >35 für ältere Schüler.[6]
Die 7-Tage-Inzidenzen von Kindern und Jugendlichen (Deutschland, Altersgruppe 5-19) sind in den letzten Wochen kontinuierlich zurückgegangen Kalenderwoche 21 97,6; in der zuletzt gemeldeten Kalenderwoche 23 auf 32,2. Dabei zeigt die Altersgruppe der 10-14-jährigen die höchste 7-Tage-Inzidenz mit 35,49.[7]
Das RKI hat seit dem 01.06.2021 die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland von sehr hoch auf hoch herabgestuft.
Angesichts der abflauenden Coronavirus-Pandemie fordert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Länder auf, die weitere Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Länder müssten klären, "ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken", sagte die SPD-Politikerin der "Bild am Sonntag". "Das gilt auch für die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen."[9]
Willkürlichkeit
„Seit dem 07. Juni dürfen sowohl Innen- als auch Außengastronomie wieder öffnen, allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. […] Das entschied die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder am 4. Juni. Dabei gelten Hygienekonzepte, Kontaktverfolgung, Masken- und Testpflicht. Gäste müssen (bei einer Inzidenz über 50) also einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei unter 50 entfällt die Testpflicht.“[10] Es gibt keine Beschränkung der Personenanzahl, welche sich in einem, Raum aufhalten dürfen.
„Bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstagen, Taufen dürfen bei einer Inzidenz von 50 bis 100 draußen 50, in Innenräumen 25 Personen teilnehmen - beides mit vorherigem Corona-Test. Bei einem Inzidenzwert von unter 50 sind bis zu 100 Personen draußen und 50 Personen in Innenräumen erlaubt - ohne, dass Tests notwendig sind. Zahl Kontaktpersonen - Kinder unter 14 Jahren und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren […] bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.“[11]
Würden Schulen nun ihren Unterricht in Gaststätten abhalten, könnten die Kinder ungetestet und ohne Maske an den Tischen sitzen; vorausgesetzt das Gasthaus verfügt über mind. 3 Tische, so dass an jedem Tisch 10 Kinder sitzen könnten.
Diskriminierend
Bezugnehmend auf den Absatz ‚Willkürlichkeit‘ handelt es sich um eine Altersdiskriminierung. In die Schule gehen naturgemäß jüngere Menschen; ins Gasthaus oder zur Familienfeier eher Erwachsene. Die Verordnungen sind ausschließlich an den Bedürfnissen Erwachsener orientiert und berücksichtigen in keinster Weise die Bedürfnisse der Kinder.
In anderen Bundesländern wurde oder wird die Maskenpflicht bereits gelockert oder abgeschafft.[12]
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 21.09.2021Liebe Unterstützende,
am 15.09.2021 hat die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) eine Stellungnahme zu Infektions- und Übertragungsrisiken von SARS-CoV-2 und die Morbidität und Mortalität bei Kindern und Jugendlichen herausgegeben, welche unsere Forderungen unterstreicht:
"10. In weiterführenden Schulen kann die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Wegstrecken in Gebäuden (Flure, Treppenhäuser etc.) zur Prävention einer SARS-CoV-2 Übertragung in Ausbruchs-Situationen und bei hoher Infektionsaktivität angemessen sein. Dies muss dann unabhängig vom Impfstatus der Kinder und Jugendlichen über 12 Jahre für alle gelten, um nicht geimpfte Jugendliche... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 13.09.2021Liebe Unterstützende,
die Redaktion von OpenPetition hat bei einem Punkt die geringe Anzahl an Quellen bemängelt und die Petition bis zur Ergänzung gesperrt. Diese Stelle ist jetzt um weitere Quellen ergänzt und die Petition ist freigeschaltet. Also bitte - versucht es nochmal!
www.openpetition.de/petition/online/neues-schuljahr-ohne-masken-und-testpflicht-an-bayerischen-schulen
Und vergesst nicht zu teilen ;-)
Beste Grüße
Ute Meyer -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 12.09.2021Liebe Unterstützende dieser Petition,
einige von Euch haben mich in den letzten Tagen kontaktiert und gefragt, ob ich nicht nochmal eine Petition starten möchte.
Und ja. Ich habe eine neue Petition gestartet. Diese fordert allerdings nicht nur eine Abschaffung der Maskenpflicht, sondern weist auf die Unverhältnismäßigkeit der Kombination aus 3x wöchentlichem Testen und Maskenpflicht hin.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr auch diese Petition unterstützt und vor allem weiterteilt:
www.openpetition.de/petition/online/neues-schuljahr-ohne-masken-und-testpflicht-an-bayerischen-schulen
Ich danke allen Unterstützenden!!!
Beste Grüße
Ute Meyer
Debatte
Aufgrund der derzeit niederen Inzidenzen, der Tatsache, dass die Kinder sich ja weiter regelmäßig testen und der Möglichkeit gut zu lüften ist das Risiko sich im Klassenzimmer anzustecken aktuell sehr gering. Der Nutzen des zusätzlichen Maskentragens ist vor diesem Hintergrund zu hinterfragen, zudem schützt auch die Maske nicht zu 100% vor einer Ansteckung. Für die Aufrechterhaltung einer Maßnahme sollte eine Nutzen-Risiko Abwägung gemacht werden und derzeit überwiegen die Nachteile der Maske (Atemhindernis, fehlende Interpretation der Mimik etc.) dem aktuell geringen zusätzlichen Nutzen.
Leider wird in der Petition die Tatsache „vergessen“, dass die Delta-Mutation dem Sinken der Inzidenzen schon bald ein Ende machen wird. (vgl. die Entwicklung in England). In dieser Lage wären die Kinder (da meist nicht geimpft) ohne Maske selbst gefährdet. Und vor allem gefährden sie auch ihre Eltern. Denn bekanntlich bietet die Erstimpfung kaum einen Schutz gegen die Delta-Mutation. Da erst weniger als 30 % die Zweitimpfung haben, hätten wir beim Aufgeben der Maskenpflicht schnell wieder volle Intensivstationen. Und es wäre ggf. wieder ein Total-Lockdown nötig.