Region: Bayern
Bürgerrechte

Macht am Gänsberg endlich den Weg frei!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
32 Unterstützende 26 in Bayern

Sammlung beendet

32 Unterstützende 26 in Bayern

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 26.03.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Seit 2006 kämpfen wir Anwohner vom Wohngebiet „Gänsberg“ in Ailsbach vergeblich darum, dass uns ein Zugang in die freie Natur ermöglicht wird. Ein bereits bestehender Weg, den ein Grundbesitzer am Ortsende durch Verbarrikadieren auf seinem Grundstück seit vielen Jahren versperrt hat, ist der Stein des Anstoßes.
Weder Gemeinde noch andere zuständige Behörden haben bisher ernsthaft versucht, diesen Zustand zu beenden.Der vor 2006 am Gänsberg bestehende Durchgang (Trampelpfad) ins Grüne wurde vor ca. 16 Jahren, nach dem Verkauf dieses leerstehenden Grundstückes, unmöglich.
Die Gemeinde hat in all den Jahren bis dato für keinen gleichwertigen Ersatz gesorgt. Und dass, obwohl anfänglich Lösungsvorschläge bzw. Proteste der Bürger auf das Problem wiederholt hingewiesen hatten.Vor beinahe 15 Jahre hatte sich das Verwaltungsgerichts in Ansbach mit dieser Angelegenheit befasst, da der Grundstückseigentümer der einzigen Alternative gegen eine Räumungsverfügung des Landratsamtes geklagt hatte. Dieser hatte seine Klage mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen, das Grundstück zum Schein geräumt, dann aber mit den abgebauten Maschendrahtrollen und zusammengetragenem Gestrüpp den Durchgang zur freien Natur dauerhaft, und für die Anwohner unpassierbar, gesperrt. Heute warten wir Bürgerinnen am „Gänsberg“ immer noch auf Abhilfe. Selbst die wiederholte Berufung der Anwohner auf ihre verfassungsmäßigen Rechte nach Art.141, Abs. 3, Ziff. 3 (Zugang zur freien Natur) sowie nach Art. 3 Abs. 3 Ziff. 2 (gleichwertige Lebensverhältnisse) der Bayrischen Verfassung hat bis heute leider nicht gefruchtet.
Die Anwohner der Wohnsiedlung „Gänsberg“ haben am 11.07.2022 einen Bürgerantrag an den Gemeinderat (mit über 50 Unterschriften) eingereicht - in der vagen Hoffnung, dass dieses Gremium sich nunmehr ernsthaft und lösungsorientiert des Problems annimmt. Der Bürgerantrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.08.2022 zugelassen.In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022 unter TOP 5 wurde dann festgestellt, dass die Durchsetzung eines freien Zugangs zur Natur in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) liegt. Zitat: „...Der Markt Lonnerstadt kann und darf hier also überhaupt nicht tätig werden...“. Nach erfolgter Ortsbesichtigung teilte das Landratsamt mit das aktuell nichts zu veranlassen sei.
Wiederholten Schreiben an den Landrat, mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einem möglichen Lösungsweg um die Bürgerinnen ein Zugang zur freien Natur zu gewähren, blieben bislang leider sachlich unbeantwortet.Wir Bewohner im Wohngebiet am Gänsberg sind faktisch nach 3 Seiten von der freien Natur komplett abgeriegelt.
Obgleich das Naherholungsgebiet nur einen Steinwurf von uns entfernt liegt, können wir uns nur in westliche Richtung (Dorfmitte) bewegen. Nachdem der Zugang zur freien Natur und nach Lonnerstadt versperrt wurde, ist es älteren oder gehbehinderten Menschen nicht mehr möglich fußläufig in die Natur zu gelangen. Aber auch für Menschen ohne Handicap ist es sehr umständlich. Spontane Aktivitäten wie einen Spaziergang, Sport und andere Freizeitaktivitäten in der freien Natur, dafür müssen lange Umwege oder meistens eine Autofahrt in Kauf genommen werden. Auch der Weg über den TSV-Sportplatz nach Lonnerstadt zur Schule ist für uns und unsere Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß nur noch mit einem großen Umweg auf Landstraßen und höhere Zeitaufwand möglich.
Wir haben ab 2006 um unseren Zugang zur Natur gekämpft. Hatten dann vergeblich gehofft, dass die Gemeinde etwas unternimmt und uns die gleiche Lebensqualität und das gleiche Recht und den Zugang zur Natur wie in alle anderen Baugebiete in Lonnerstadt gewährt. Irgendwann haben wir schließlich resigniert.
Wir haben viele Jahre den Verlust an Lebensqualität, ja sogar Verkehrssicherheit widerwillig aber schweigend hingenommen. Doch nun haben wir, jungst durch eine erfolgreiche Petition in unsere Gemeinde, neuen Mut gefasst, wollen einmal mehr unser Recht auf eine endgültige und gesicherte Wiederherstellung eines Durchgangs zum Naherholungsgebiet Lonnerstadt einfordern.Wir Bürger*innen Ailsbachs wünschen uns, nach all den Jahren, einfach wieder einen freien Weg vom „Gänsberg“ zum Naherholungsgebiet Lonnerstadts. Das würde auch eine sichere (weil frei von Straßenverkehr) Verbindung ermöglichen, um fußläufig oder mit dem Fahrrad von Ailsbach nach Lonnerstadt und umgekehrt zu kommen.

Begründung

Das Recht der Bürgerinnen auf Zugang zur freien Natur ist in Bayern in der bayrischen Verfassung verankert und für alle Bürgerinnen gesichert, und darf nicht willkürlich von einzelnen Gemeindemitgliedern allen übrigen Bürger*innen in Ailsbach verwehrt werden. Unsere wiederholte Berufung auf unser verfassungsmäßiges Recht nach §141, Abs. 3, Ziff. 3 (Zugang zur freien Natur) und nach Art. 3 Abs. 3 Ziff. 2 (gleichwertige Lebensverhältnisse) der Bayrischen Verfassung darf nicht länger von den gewählten Bürgervertretern, legislativen und exekutiven Institutionen des Staates einfach ignoriert werden.
Wir berufen uns zudem auf unser Grundrecht der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und fordern die gleiche Lebensqualität wie in allen übrigen Baugebieten der Gemeinde Markt Lonnerstadt durch einen Zugang zur freien Natur und somit auch einen sicheren Schul- und Durchgangsweg von Ailsbach über das Naherholungsgebiet nach Lonnerstadt.

Link zur Petition

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