Soziales

Landrat Arnold, stoppen Sie die VGO-Bescheide!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Joachim Arnold

1.064 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.064 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landrat Joachim Arnold

Im Juli 2014 erhielten viele Eltern des Wetteraukreises den Bescheid, daß ihre Kinder künftig keine kostenlosen Fahrkarten für den Schulweg mehr erhalten. Die VGO, Betreiberin des öffentlichen Nahverkehrs im Wetteraukreis, hatte zuvor Schulwege überprüfen lassen und die Schulwege hunderter Kinder, die bislang als "unsicher" eingestuft waren, urplötzlich und ohne weitere Erläuterung zu "sicheren Schulwegen" erklärt. In der Folge werden nun vielen Schülern die zuvor kostenlos zur Verfügung gestellten Busfahrkarten nicht mehr gewährt.

Welche Schulwege das nun genau sind, die den Schülern als "sicher" angeboten werden, verrät die VGO in ihrem Bescheid und dem Merkblatt nicht. Laut Gesetz bekommen Kinder mit Schulwegen von mehr als 2 km (Grundschulen), bzw. 3 km (weiterführende Schulen) automatisch eine kostenlose Fahrkarte; bei kürzeren Wegen kann eine Ausnahme gemacht werden, falls der Schulweg als unsicher eingestuft ist.

Am Beispiel einer Strecke zwischen der Siedlung Heilsberg und der John-F.-Kennedy-Schule in Bad Vilbel wurde der kürzeste Schulweg[1] ausgemessen: er ist vom Sammelpunkt aus (den die meisten Heilsberger Schüler passieren würden) bis zum Eingang des Schulgrundstückes zwar nur 2,2 km lang, verläuft aber über eine Treppe mit 105 Stufen und durch unbesiedeltes Gebiet zwischen Kläranlage, Nidda und der Strecke der Main-Weser-Bahn; letztere muß zusätzlich an einer engen Unterführung gequert werden - ein "sicherer" Schulweg, den die Schüler und Schülerinnen tagtäglich bei Wind und Wetter, sommers wie winters zurücklegen sollen, sieht anders aus. Ferner ist nicht geklärt, ob von Seiten der Kommune die Verkehrssicherheit auch bei Extrembedingungen wie Schnee und Eis noch gewährleistet ist.

Es gäbe zwar eine Alternative, die mit dem Fahrrad nutzbar wäre und rund 200 m länger ist, aber auch diese hat, außer, daß sie die Treppe vermeidet, dieselbe Streckenführung wie der Fußweg. Sämtliche "sicheren" Alternativen, die nicht durch die zuvor beschriebenen Gebiete verlaufen, sind aufgrund der geographischen Gegebenheiten deutlich länger als 3 km. Anhand dieses Beispieles, an dem sich seit Jahren nichts Wesentliches geändert hat, ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Weg plötzlich als "sicher" eingestuft werden kann, wenn er offensichtlich all die Jahre vorher als "unsicher" eingestuft war - dies gilt vermutlich für einen Großteil der ebenfalls betroffenen Wege gleichermaßen. Zumindest sollte man jedoch erwarten können, daß die VGO eine Beschreibung des als "sicher" eingestuften Schulweges zur Verfügung stellt, wenigstens nach Aufforderung.

Als Antwort auf die Widersprüche, die viele Eltern mittels eines Musterbriefes eingelegt haben, der ihnen vom Elternbeirat zur Verfügung gestellt worden war, erhielten sie von Ihrer Behörde, Herr Landrat Arnold, ein Schreiben, in welchem der Anhörungsausschuß empfiehlt, dem Widerspruch nicht abzuhelfen. Weiterhin werden in diesem Schreiben Kosten in ungenannter Höhe für einen Widerspruchsbescheid angekündigt - laut Information der Wetterauer Zeitung[2] werden sich die Kosten pro Widerspruchsbescheid auf €150 belaufen. Sollte keiner der rund 450 Widersprüche zurückgezogen werden, dann wären das Mehreinnahmen für den Kreis in Höhe von €67.500 - im Prinzip "für nichts"! Das können wir nur als Einschüchterungsversuch werten, um entweder die eingesparten Fahrkarten zusätzlich zu versilbern, oder die Widerspruchsführer zum Rückzug zu bewegen!

Herr Landrat Arnold, das wollen und können wir so nicht hinnehmen! Wir sind der Ansicht, daß uns wenigstens die Definition des "sicheren" Schulweges zur Verfügung gestellt werden muß, so daß wir die Sachlage selbst prüfen und ggf. fundiert Widerspruch einlegen können. Andernfalls ist der Bescheid zurückzunehmen.

Sollte beides nicht geschehen, dann bliebe uns nur, den Wählerinnen und Wählern des Wetteraukreises dringend zu empfehlen, bei den nächsten Kommunalwahlen in 1 1/2 Jahren ihre Wahlentscheidung noch einmal ernsthaft zu überdenken. Wer kann noch guten Gewissens diejenigen Parteien der jetzigen Koalition (SPD, Grüne, FDP) wählen, die solchem Behördenirrsinn nichts entgegensetzen? Die es zulassen, daß sich einige Behörden auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft, nämlich der Kinder und deren Angehörigen, finanziell zu sanieren versuchen? Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor - wir sind an einer gütlichen Einigung interessiert, werden aber, falls nötig, für unser Recht kämpfen!

[1] goo.gl/maps/oQemi [2] https://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Friedberg/Artikel,-VGO-Widerspruch-kostet-150-Euro-_arid,518509_regid,3_puid,1_pageid,80.html

Begründung

Ich bin selbst betroffenes Elternteil und kann nicht nachvollziehen, weshalb Schulwege wie unserer, die seit Jahren als unsicher eingestuft waren, plötzlich als sicher eingestuft werden können, ohne daß es merkliche Veränderungen gab. Zumindest erwarte ich, daß man in einem solchen Fall entweder detailliert erläutert bekommt:

a) welcher Schulweg genau gemeint ist b) warum dieser in seiner Einstufung geändert wurde

Beides ist bisher nicht geschehen und der Widerspruch, der diese Aufklärung explizit gefordert hat, wird lapidar abgebügelt und zusätzlich mit einer Kostennote versehen, deren Höhe nicht nachvollziehbar in irgendeinem Verhältnis zu dem vermuteten Verwaltungsaufwand steht.

Wir sind keine dummen Untertanen. Man erwartet von uns, mündige Bürger zu sein, aber dafür erwarten wir mündigen Bürger von unseren Behörden, mit unseren Ängsten und Sorgen ernst genommen zu werden und wir erwarten, daß die Weisheiten, die zum behördlichen Ratschluß führen, uns mitgeteilt werden, damit wir uns ein eigenes Urteil bilden können, ob der Schluß gerechtfertigt ist.

Notfalls müssen wir halt bei den kommenden Wahlen an der Wahlurne korrigieren, was wir bei der letzten Wahl falsch gemacht haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.09.2014
Petition endet: 02.11.2014
Region: Wetteraukreis
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    am 1. Oktober 2014 findet um 15 Uhr die 25. Sitzung des Kreistages im Plenarsaal des Kreishauses in Friedberg, Europaplatz 1, statt. Auf der Tagesordnung[1] stehen nicht weniger als zwei eigene Tagesordnungspunkte[2] mit jeweils mehreren Anträgen zum Thema dieser Petition, deren Ziele sich von der Einrichtung von Akteneinsichtausschüssen über die Übernahme der Bescheide oder der Widerspruchskosten durch den Kreis bis hin zur Kündigung des Vertrages mit der VGO und einer Resolution an die Landesregierung, den strittigen § 161 Hess. Schulgesetz zu reformieren erstrecken.

    Es tut sich also etwas und sicherlich ist auch diese Petition nicht ganz unbemerkt geblieben. Deshalb noch einmal die Bitte um... weiter

  • Schon über 750 Menschen haben diese Petition gezeichnet; Sie waren einer davon, dafür möchte ich mich zunächst einmal bedanken. Gleichzeitig möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über das geben, was bis jetzt geschehen ist und was ich vorhabe.

    Die Petition läuft jetzt seit zwei Wochen und hat bisher 755 Unterstützer allein in der Wetterau gefunden - deutschlandweit sind es gar 833. Die meisten der Unterschriften kommen aus dem Internet., aber auch auf der Straße konnten wir schon über einhundert Unterschriften sammeln.

    Mittlerweile ist auch die Presse auf die Petition aufmerksam geworden und erwähnt, wenn zum Thema passend, die Petition in ihren Berichten. Daß das Thema den Wetteraukreis bewegt, zeigt die schiere Flut an Artikeln, die... weiter

Obwohl § 28 HVwVfG grundsätzlich eine Anhörung der Betroffenen vorsieht, ist diese von der VGO nicht durchgeführt worden. Warum diese nicht erfolgt ist, bleibt offen. Auch der Anhörungsausschuss des Kreises führt die Anhörung nicht durch, weil gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 7 HessAGVVwGO "mit einer gütlichen Einigung nicht zu rechnen sei". Mit anderen Worten: Die Verwaltung meint, dass mit uns nicht vernünftig geredet werden kann (nicht kompromissfähig) und wir Betroffene sowieso nichts Sachdienliches beitragen können. Herr Landrat Arnold, das werden wir uns merken!

Der Appell richtet sich an die falschen Adressaten. Betreiberin des Schülerbusverkehrs im Wetteraukreis ist die Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft in Friedberg. Geschäftsführer sind Rainer Schwarz und Rolf Gnadl. Die OVVG betreibt die VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH. mit dem verantwortlichen Geschäftsführer Armin Klein und dem Prokuristen Volker Hofmann. Die Petenten sollten verlangen, dass entweder der OVVG-Aufsichtsrat die Geschäftsführer Schwarz und/oder Gnadl gefeuert oder dass der VGO-Geschäftsführer Armin Klein von den Aufsichtsräten entlassen werden.

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