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Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 247SGB 5 wie folgt zu ändern :"Für Versicherungspflichtige findet für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der ermäßigte Beitragssatz nach §243 Anwendung"
Begründung
Satz 1 des § 243 legt fest, dass für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ein ermäßigter Beitragssatz gilt. Unstrittig haben Rentner eben keinen Anspruch auf Krankengeld, was auch der Logik entspricht. Dennoch wird mit dem § 247 dieser Logik nicht gefolgt. Es mag sein, dass Rentner öfter medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen und ihre Anzahl steigt. Dafür müssen aber die Krankenkassen auch nicht wie bei Berufstätigen Krankengeld zahlen. Darüber hinaus sei daran erinnert, dass die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen in den letzten Jahren durch Praxisgebühren Eigenanteile an Medikamenten, Beteiligungen bei Krankenhausaufenthalten und Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, durch Streichung der Leistungen für Brillen und Einführung von Pauschalsätzen für Zahnersatz, um nur einige Beispiele zu nennen, entlastet und auf die Mitglieder abgewälzt wurden. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen- so wie auch in meinem Fall- ein Arztbesuch mit ständig steigenden Kosten für weiten Anfahrten in entfernt liegende Städte verbunden ist. Es gehört auch schon sehr viel Zynismus dazu, den alten Menschen vorzuwerfen, dass sie öfter zum Arzt gehen, als jüngere Menschen.Hierin liegt doch gerade der solidarische Sinn der gesetzlichen Krankenkassen !
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.01.2011
Petition endet:
19.04.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
am 08.06.2017Reiner Streich
Krankenversicherung der Rentner
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 247 Fünftes Buch Sozialgesetz-
buch wie folgt zu ändern: "Für Versicherungspflichtige findet für die Bemessung der
Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der ermäßigte Beitrags-
satz nach § 243 Anwendung".
Mit der Petition wird die Anwendung des ermäßigten Beitragssatzes bei der
Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge aus Renten gefordert, da Rentner-
innen und Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld hätten.
Zu den Einzelheiten des... weiter
Debatte
Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.8.2004-B12 KR 22/02R für die Zeit der Freistellung bei Altersteilzeit den ermäßigten Beitragssatz für richtig anerkannt (auch hier kein Anspruch auf Krankengeld). Warum dies dann später beim Rentenbezug anders sein soll, kann man nicht nachvollziehen.
Noch kein CONTRA Argument.