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Petition richtet sich an: Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt gestattet es Handwerksmeistern im Gegensatz zu Bundesländern wie Niedersachsen oder Bayern nicht, einfache Bauvorhaben selbst zu planen und vorzulegen, da im Grundsatz laut §64 Bauordnung nur Architekten und Ingenieure dies tun dürfen. Die Petition unterstützt den dem Landtag vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Darin ist eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (für die Gebäudeklassen 1 und 2) für Handwerksmeister in § 64 Absatz 2 BauO LSA vorgesehen.
Begründung
- Die Fachkenntnis zur Planung einfacher Bauvorhaben ist Bestandteil der Meisterausbildung beim Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerk.
- Mehrere Bundesländer haben schon lange Jahre eine entsprechende kleine Bauvorlageberechtigung in ihren Bauordnungen geregelt. Probleme mit der Sachkunde der Handwerksmeister sind nicht bekannt geworden. Die Nutzung dieser Regelung in diesen Bundesländern ist nicht exzessiv, sondern auf den Regelungszweck – einfachere und schnellere Abwicklung von kleinen Bauvorhaben – beschränkt.
- Da die entsprechende Sach- und Fachkunde durch die Meisterprüfung erworben wurde, ist die Einschränkung der Berufsausübungsberechtigung durch Versagen der kleinen Bauvorlageberechtigung nicht verhältnismäßig. Qualifikationsanforderungen werden nicht entwertet.
- Eine Einschränkung der Rechte der Bauherren erfolgt durch die kleine Bauvorlageberechtigung nicht. Diese haben weiterhin die Wahl, wen sie die Bauvorlage einreichen lassen.
- Laut Bauordnung §64, Absatz 5 können ausländische Bauvorlageberechtigte in Sachsen-Anhalt tätig werden, wenn sie in einem anderen Bundesland erstzugelassen sind. Damit profitieren sie bei Zulassung in Sachsen-Anhalt von der Regelung zur kleinen Bauvorlageberechtigung in anderen Bundesländern, was einheimischen Handwerksmeistern versagt bleibt.
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Petition gestartet:
17.07.2020
Petition endet:
06.10.2020
Region:
Sachsen-Anhalt
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
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Auf die Petition zur Bauvorlageberechtigung folgt die Änderung der Bauordnung: Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt sind bald bauvorlageberechtigt. Von Anna-Maja Leupold
www.handwerk.com/sachsen-anhalt-meister-bekommen-bauvorlageberechtigung -
Warum sich Christian Lellau vor eine Initiative der Handwerkskammer zur Änderung der Bauordnung gespannt hat
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Wir haben es geschafft!
am 18.10.2020Die Wertigkeit der beruflichen Bildung wurde in Sachsen-Anhalt um einen Meilenstein angehoben. Ab dem 01.02.2020 dürfen Bauanträge für Ein- oder Zweifamilienhäuser, Autoüberdachungen, Gauben, Anbauten oder kleine Gewerbeeinheiten von Meistern, Technikern und ungelisteten Bauingenieuren beim Bauamt eingereicht werden.
Damit darf 30 Jahre nach der Wende gelerntes und geprüftes Wissen, wie in den meisten alten Bundesländern, angewendet werden. Die gelebte Vollendung der Wiedervereinigung ist dadurch ein kleines Stück weiter vorangeschritten. Doch leider haben unsere Kritiker am Ende noch ganze Arbeit geleistet, näheres dazu im gleichnamigen Blog-Eintrag unter Neuigkeiten.
Aber dennoch, die geänderte Bauordnung ist deutschlandweit einzigartig... weiter
Debatte
Das Handwerk und die berufliche Bildung müssen wieder einen höheres Ansehen in der Gesellschaft genießen!
Wir Kritiker wollen unsere vom Landesgesetz behütete Monopolstellung behalten! Von unserem Kuchen geben wir nichts ab!