18.10.2020, 12:24
Die Wertigkeit der beruflichen Bildung wurde in Sachsen-Anhalt um einen Meilenstein angehoben. Ab dem 01.02.2020 dürfen Bauanträge für Ein- oder Zweifamilienhäuser, Autoüberdachungen, Gauben, Anbauten oder kleine Gewerbeeinheiten von Meistern, Technikern und ungelisteten Bauingenieuren beim Bauamt eingereicht werden.
Damit darf 30 Jahre nach der Wende gelerntes und geprüftes Wissen, wie in den meisten alten Bundesländern, angewendet werden. Die gelebte Vollendung der Wiedervereinigung ist dadurch ein kleines Stück weiter vorangeschritten. Doch leider haben unsere Kritiker am Ende noch ganze Arbeit geleistet, näheres dazu im gleichnamigen Blog-Eintrag unter Neuigkeiten.
Aber dennoch, die geänderte Bauordnung ist deutschlandweit einzigartig und hat auf alle weiteren Länder Signalwirkung. Für Politiker, die sich für die „kleine Bauvorlage“ eingesetzt haben, war die Debatte ein sehr großer Kraftakt. An dieser Stelle möchten wir dafür Respekt und einen sehr großen Dank aussprechen. Chapeau!
Für Bauwillige erhöht sich nun der Personenkreis um diejenigen, die Bauvorlagen einreichen können. Damit erhöhen sich die Angebotsvielfalt und die jeweiligen Fachkompetenzen vor Ort.
Alle Anstrengungen haben zum Erfolg geführt. Vielen herzlichen Dank an alle Unterzeichner, Unterstützer und die Personen im Hintergrund.
Weitere oder künftige Neuigkeiten finden Sie auf unserer Petitionsseite.
Herzliche Grüße,
Ihr Petitionsteam
P.S.: Wenn Sie mögen, können Sie eine gleichnamige Petition in Sachsen unterstützen: www.openpetition.de/petition/online/kleine-bauvorlageberechtigung-in-sachsen-fuer-meister-im-handwerk … Bautechniker sollten dabei im Kommentar Ihren Berufsstand angeben, damit auch ihr Anliegen Berücksichtigung findet.