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Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Deutsche Bundesregierung und Parlamente der Bundesländer
Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Form schweren psychischen Missbrauchs. Kinder verlieren dabei ein geliebtes Elternteil und auch dessen weiteres familiäres Umfeld, wie z. B. Großeltern. Der Hintergrund für diese Entfremdung ist die Trennungs-Auseinandersetzung der Eltern. Dies ist nicht der Wille der Kinder, sondern beruht auf einer Beeinflussung und Manipulation des Kindes durch ein Elternteil.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert. Eltern-Kind-Entfremdung muss zur Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls effektiv zu verhindert werden. Bei einem erfolgten Kontaktabbruch muss der Kontakt wiederhergestellt werden. In Deutschland wird Eltern-Kind-Entfremdung bisher aber kaum wahrgenommen, geschweige denn, etwas gegen sie unternommen. Das Bewusstsein, dass es sich bei Eltern-Kind-Entfremdung um Kindesmissbrauch handelt, ist in Deutschland bisher kaum vorhanden.
Das muss sich dringend ändern!
Damit die Eltern-Kind-Entfremdung im familiengerichtlichen Verfahren adäquat beurteilt werden kann, soll sie in die Ausbildung von Familienrichtern verpflichtend aufgenommen werden. Zertifizierte Fortbildungen im Umfang von mindestens fünf Zeitstunden sollen für Familienrichter alle drei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden.
Sachverständige und Verfahrensbeistände dürfen in Kindschaftsverfahren zukünftig nur bestellt werden, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre eine zertifizierte Fortbildung zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ nachweisen können.
Gleiches soll für fallbetreuende Mitarbeiter in Jugendämtern gelten. Jugendämter sollen zudem verpflichtet werden, Beratungsstellen zu fördern, welche auf das Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ spezialisierte und zertifizierte Berater nachweisen können.
Für die notwendige Zertifizierung von Beratern und Professionen ist ein unabhängiges Forschungs- und Ausbildungsinstitut zum Schutz vor Eltern-Kind-Entfremdung einzurichten. Zur Wahrung der Unabhängigkeit eines solchen Instituts ist es mit ausreichenden, von politischen Einflüssen unabhängigen, Finanzierungsmitteln auszustatten.
Bei weiteren Fachkräften, welche mit Eltern und Kindern arbeiten (z. B. Lehrer, Erzieher, Polizeibeamte, kindertherapeutische Berufe) soll die Eltern-Kind-Entfremdung als Thema in deren Aus- und Fortbildungsvorschriften mitaufgenommen werden.
Wir fordern weiterhin, dass innerhalb eines Jahres eine internationale Konferenz zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ in Deutschland ausgerichtet wird. Dort sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungen und Therapieprogramme anderer Länder zu diesem Thema vorgestellt werden. Das Defizit im Bereich der therapeutischen Unterstützung in Deutschland ist derart gravierend, dass es eines sofortigen Wissens- und Erfahrungstransfers bedarf, um betroffenen Kindern und Eltern auch tatsächlich helfen zu können.
Um den Aufbau entsprechender therapeutischer Angebote zur Überwindung von Eltern-Kind-Entfremdung zu beschleunigen, bedarf es einer entsprechenden Anschubfinanzierung durch die Bundesländer. Ziel sollte sein, dass in jedem Amtsgerichtsbezirk mindestens zwei stationäre und mehrere ambulante therapeutische Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Wir fordern, dass Deutschland Eltern-Kind-Entfremdung als psychische Gewalt gegen Kinder anerkennt und in § 1631 (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) explizit als Gewaltform benennt. Kinder in Deutschland dürfen keine Kinder zweiter Klasse in Europa bleiben.
In § 253 BGB (Immaterieller Schaden) ist zu ergänzen, dass von Eltern-Kind-Entfremdung betroffene Kinder und Elternteile einen Schmerzensgeldanspruch gegen den entfremdenden Elternteil haben, sofern dieser für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Im Strafrecht ist die Eltern-Kind-Entfremdung in § 225 Strafgesetzbuch (StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen) mitaufzunehmen und zu benennen.
Wie bei dem Thema „Sexueller Kindesmissbrauch“ muss auch für den „Psychischen Kindesmissbrauch“ ein unabhängiger Beauftragter ernannt werden. Dieser soll betroffene Kinder und Elternteile zu Wort kommen lassen. Als weiteres sollen Zahlen und Fakten über den bestehenden Umfang von Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland erhoben werden und er soll einen gesellschaftlichen und fachlichen Diskussionsprozess zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ voranbringen und moderieren.
In diesem Diskussionsprozess soll das gesellschaftliche Bewusstsein für Eltern-Kind-Entfremdung gestärkt werden. Ähnlich wie bei dem Dialogprozess „hochproblematische Kinderschutzverläufe“ soll eine Befragung von Betroffenen stattfinden, wie diese die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages durch Familiengericht und Jugendamt in Entfremdungsfällen bisher wahrgenommen haben. Dieser muss zukünftig kind- und elterngerechter gestaltet werden.
Im Interesse der Kinder muss gehandelt werden – und zwar jetzt! Es sind schon mehr als genug Tränen durch Eltern-Kind-Entfremdung vergossen worden.
Begründung
Jährlich verlieren in Deutschland zehntausende Kinder den Kontakt zu einem Elternteil durch Eltern-Kind-Entfremdung. Dies verursacht unendliches Leid bei allen betroffenen. Kindern, entfremdeten Elternteilen, Großeltern, Freunden und Verwandten.
Wir erleben tagtäglich, welche verheerenden Auswirkungen Eltern-Kind-Entfremdung auf das Leben der Betroffenen hat und sie kaum wirksame Unterstützung erhalten. Insbesondere die Prävention und das rechtzeitige Einschreiten gegen Eltern-Kind-Entfremdung findet viel zu selten statt. Uns ist es wichtig, dass Betroffene gesehen und gehört werden, denn häufig stoßen sie auf Unverständnis. Wir wollen verhindern, dass weitere Generationen von Kindern lebenslang mit den schweren psychischen Folgen von Eltern-Kind-Entfremdung leben müssen.
Es kann aber auch anders gehen: Der Schutz von Kindern vor Gewalt hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. Wenn Kinder geschlagen oder sexuell missbraucht werden, wird dies nicht toleriert. Es wird zum Schutz der Kinder eingegriffen. Hilfsangebote für betroffene Kinder und Familien sind mittlerweile umfangreich vorhanden. Diese Fortschritte sind ausdrücklich zu loben und zeigen, dass politisches Handeln wirksamen Kinderschutz hervorbringen kann, wenn der Wille und das notwendige Problembewusstsein vorhanden sind. Genau dieser Wille und dieses Problembewusstsein aber fehlt bisher zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.
Wir sagen, es sind genug Tränen durch Eltern-Kind-Entfremdung vergossen worden. Lange genug ist die Politik untätig geblieben und hat vor den Problemen die Augen verschlossen.
Wir fordern daher auf, hinzusehen.
Wir fordern auf, entschlossen zu handeln.
Wir fordern auf, dem Leid ein Ende zu bereiten.
Wir fordern auf, Kinder zu schützen. Zu schützen vor psychischer Gewalt durch Eltern-Kind-Entfremdung.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.11.2021
Petition endet:
31.12.2023
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
Neuigkeiten
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Die Petition wurde eingereicht
am 27.07.2024Liebe Petitionsunterstützer,
es liegt mittlerweile eine Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor, welche ich hier als Anhang beigefügt habe. Der Petitionsausschuss sieht bedauerlicherweise keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Begründet wird dies damit, dass im Familienrecht bereits hinreichende Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden. Übersehen wird dabei aus meiner Sicht, dass es sich hier um einen Vergleich von Äpfeln und Birnen handelt. Im Familienrecht geht es um den Schutz von Kindern und zukünftige Regelungen zu deren Wohl. Im Strafrecht werden vergangene, strafrechtlich relevante Handlungen zum Schaden dritter Personen geahndet.
Wie würde wohl die Reaktion ausfallen, wenn in Anwendung der... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 25.01.2024Liebe Unterstützer von Genug Tränen!
Die Petition wurde mittlerweile beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eingereicht. Von dort wurden wir informiert, dass empfohlen wurde, unsere und weitere Petitionen zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung dem Deutschen Bundestag zu einem Beschluss vorzulegen.
Es ist damit der nächste positive Schritt getan, um über psychischen Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung und deren verheerende Wirkung auf Kinder und entfremdete Elternteile aufmerksam zu machen. Wie häufig in der Politik werden wir uns hier aber vermutlich gedulden müssen.
In der Zwischenzeit hilft weiter Aufklärung. Unsere Kampagnen-Homepage www.genug-traenen.de/ steht euch weiterhin zur Verfügung und wir werden auch im... weiter -
Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht
am 03.01.2024Die Petition "Genug Tränen!" wurden heute beim Deutschen Bundestag eingereicht. Diese wird nun dem Petitionsausschuss zugeleitet, der anschließend darüber beraten wird.
Die politischen Mühlen mahlen leider meist langsam. Sobald es aber neue Informationen gibt, werden wir euch informieren. Fragt bis dahin gerne immer wieder bei euren Bundestagsabgeordneten nach. Eltern-Kind-Entfremdung muss im Bewusstsein und sichtbar bleiben.
Debatte
Solche Entfremdungsproblematiken entstehen aus Angst, Hass, Wut, Psychischen Krankheiten und/oder vollständiger Bindungsintoleranz einzelner Elternteile. Grundsätzlich sind Jugendämter, Gerichte und Beistände damit überfordert zu klären, dass es erst gar nicht so weit kommen darf. In aller Regel greifen besagte Einrichtungen viel zu spät und viel zu selten gegen einen bindungsintoleranten Elternteil ein, bis das Kind tatsächlich aufgrund der Loyalitätskonflikte einen Elternteil ablehnt.
Es geht hier mitnichten um die Tränen armer Kinder, Eltern und Großeltern, sondern um narzistissche Väter, die nicht in der Lage sind, eine Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Diese Vater-Darsteller pochen vor Gericht auf ihre Rechte. Letztlich dient das nur dazu, ihr durch die Ex-Partnerin gekränktes Selbst aufzubauen. Am Kind sind sie nicht interessiert, nur an sich selbst. Und das schreibe ich als Mann, der das vom biologischen Vater seiner Stief-Tochter immer wieder vor Augen geführt bekommt.