Familie

Kinder wirksam vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schützen!

Petition richtet sich an
Deutsche Bundesregierung und Parlamente der Bundesländer
15.454 Unterstützende 14.999 in Deutschland

Sammlung beendet

15.454 Unterstützende 14.999 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

27.07.2024, 18:01

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Liebe Petitionsunterstützer,

es liegt mittlerweile eine Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vor, welche ich hier als Anhang beigefügt habe. Der Petitionsausschuss sieht bedauerlicherweise keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Begründet wird dies damit, dass im Familienrecht bereits hinreichende Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden. Übersehen wird dabei aus meiner Sicht, dass es sich hier um einen Vergleich von Äpfeln und Birnen handelt. Im Familienrecht geht es um den Schutz von Kindern und zukünftige Regelungen zu deren Wohl. Im Strafrecht werden vergangene, strafrechtlich relevante Handlungen zum Schaden dritter Personen geahndet.

Wie würde wohl die Reaktion ausfallen, wenn in Anwendung der Erklärung des Petitionsausschusses zukünftig in Fällen, in denen Kinder schwere Gewalt oder Missbrauch erfahren mussten, keine strafrechtlichen Konsequenzen folgen und auch kein Schadenersatz o.ä. möglich wäre. Denn auch für solche Fälle gäbe es im Familienrecht für die Zukunft ja hinreichende Handlungsmöglichkeiten.

Der Aufschrei wäre – völlig zurecht – enorm. Nicht ohne Grund hat der EGMR Eltern-Kind-Entfremdung als Form von Gewalt gegen Kinder anerkannt. Davor sind Kinder nicht nur zu schützen, sondern Täterinnen oder Täter ggf. auch zu bestrafen.

Hinzu kommt, dass es die aufgezählten Handlungsmöglichkeiten im Familienrecht zwar gibt, diese in der Praxis in hochstrittigen Fällen aber selten angewandt werden. Viele Entscheidungen werden nicht durch Urteilsspruch, sondern durch Zeitablauf getroffen. Dies ist seit Jahrzehnten bekannt und Deutschland wurde für diese desolaten Zustände schon mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

Ja, wir hätten uns alle ein anderes Ergebnis erhofft. Nichtsdestotrotz sollten wir nicht nachlassen, um auf die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung und die schädlichen Auswirkungen entfremdenden Verhaltens auf Kinder aufmerksam zu machen. In dem Sinne kann ich euch alle nur ermutigen, an dem Thema dranzubleiben. Weist auf die Missstände hin, informiert andere über das Thema und lasst uns gemeinsam weiter dazu beitragen, Kinder zukünftig besser vor Eltern-Kind-Entfremdung zu schützen.

Denn es gab schon „Genug Tränen!“

Es grüßt und dankt euch für eure Unterstützung
Markus Witt


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