Bildung

KiFöG- Änderungen dürfen nicht auf dem Rücken von Erzieherinnen und Erziehern ausgetragen werden!!!

Petition richtet sich an
Landesregierung und Landtag des Landes Sachsen-Anhalt

8.492 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

8.492 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Petition richtet sich an: Landesregierung und Landtag des Landes Sachsen-Anhalt

Wir fordern:

Eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels! Eine Bemessungsgrundlage von 8 Stunden für 3-6 jährige Kinder! Die Begrenzung des Ganztagsanspruches für Kinder auf 8 Stunden täglich! (Kinder berufstätiger Eltern werden wie zuvor nach Bedarf länger betreut.) Die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher im Land! Keine Abwertung des Erzieherberufes! Die Chance, qualitativ zu bilden und zu förden,-nicht zu verwahren!

Begründung

Im Juli wurde ein Entwurf des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) in den Landtag desLandes Sachsen-Anhalt eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist aus der Sicht von Erzieherinnen und Erziehern weder für Kinder noch für Erzieherinnen und Erzieher lebbar und praktisch nicht umsetzbar. Er wird den Anforderungen des Bildungsprogrammes „Bildung elementar“ in keiner Weise gerecht.

Warum? Personalschlüssel Momentan liegt der Mindestpersonalschlüssel nach dem derzeit geltenden KiFöG bei: 1:6 im Altersbereich der unter Dreijährigen 1:13 im Altersbereich der Dreijährigen bis zum Schuleintritt 1:25 im Hortbereich

Dieser Personalschlüssel existiert aber faktisch nur auf dem Papier. In der Realität ergibt sich aufgrund von Ausfallquoten der Erzieherinnen und Erzieher durch Urlaub, Krankheit, Weiterbildung (20-25 %) und einer Bemessungsgrundlage für Kinder, die über der täglichen Höchstarbeitszeit eines Vollbeschäftigten liegt, im Alltag ein Personalschlüssel von: 1: 8 im Altersbereich der unter Dreijährigen 1:19 im Altersbereich der Dreijährigen bis zum Schuleintritt 1:39 im Hortbereich

Im neuen KiFöG-Gesetzentwurf ist keine Verbesserung des Personalschlüssels vorgesehen!!!

Ganztagsanspruch

Im neuen Gesetzentwurf soll der Anspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Kinder wieder eingeführt werden. Das begrüßen wir. Allerdings sind wir der Meinung, dass dieser Anspruch im Interesse der Kinder nur 8 und nicht wie im Gesetzentwurf vorgesehen 10 Stunden umfassen soll. Wie in mehreren anderen Bundesländern herrscht in Sachsen-Anhalt Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verschärfen wird. Die beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher werden auch in Zukunft von ihrem Recht auf Teilzeitbeschäftigung Gebrauch machen, da die Belastung im Alltag sehr hoch ist und engagierte Fachkräfte schon längst an ihre persönlichen Grenzen stoßen.

Es steht zu befürchten, dass der Ganztagsanspruch von 10 Stunden auf dem Rücken von Erzieherinnen und Erziehern ausgetragen wird, so dass Überstunden, höhere Kinderzahlen und weitere damit einhergehende Belastungen die Folge sein werden.

Fachkräftemangel

Der bereits erwähnte Fachkräftemangel findet im neuen Gesetzentwurf seinen Niederschlag. Auch Fachkräften aus anderen pädagogischen Bereichen soll ermöglicht werden, als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. So sie das wollen. Das begrüßen wir. Darüber hinaus sollten aber landesweit die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erhöht werden, der Erzieherberuf breitere Anerkennung finden, und die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen verbessert werden. Die Nichtschülerprüfung in Sachsen-Anhalt als Instrument mit einer qualitativen Erzieherprüfung hat sich in vielen Fällen bewährt. Beunruhigend finden wir im Gesetzentwurf, dass Personen aus anderen Berufskreisen ohne Ausbildung und Prüfung mit einem Antrag beim Jugendamt der Zugang zum Erzieherberuf ermöglicht werden soll. Es steht zu befürchten, dass die persönliche Eignung für den Erzieherberuf dann in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt.

Wir fordern deshalb:

Eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels! Eine Bemessungsgrundlage von 8 Stunden für 3-6 jährige Kinder! Die Begrenzung des Ganztagsanspruches für Kinder auf 8 Stunden täglich! (Kinder berufstätiger Eltern werden wie zuvor nach Bedarf länger betreut.) Die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher im Land! Keine Abwertung des Erzieherberufes! Die Chance, qualitativ zu bilden und zu förden,-nicht zu verwahren!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Annegret Laube aus Mansfeld
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.08.2012
Petition endet: 31.10.2012
Region: Sachsen-Anhalt
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Entschuldigung, die Petition läuft schon am Montag aus und richtet sich direkt an die Familienministerin Schwesig. Bitte googeln und ganz einfach weiterleiten.

  • Zur Zeit gibt es wieder eine bundesweite Petition die dringend unterstützt werden sollte.
    Bitte vielfach weiterleiten.
    Herzlichen Dank
    Annegret Laube

  • Liebe Unterzeichner,
    nach Beendigung der Zeichnungsfrist und Verabschiedung des neuen KiFöG s möchte ich allen Unterzeichnern der Petition danken.
    Die Verbesserung des Personalschlüssels ist leider nur minimal erreicht wurden. Die falsche Bemessungsgrundlage wird aber korrigiert und wir müssen nun sehen wie sich der Alltag in den Kindertageseinrichtungen ab August 2013 gestalten wird.
    8500 Unterschriften wurden gesammelt und gegebenenfalls
    muss auch in Zukunft für bessere Bedingungen gekämft werden.
    Herzlichst Annegret Laube

Da nur die bisherige neunstündigen Betreuungszeit auf eine achtstündige Betreuungszeit zur Bemessungsgrundlage der Mindestbetreuungsschlüssel geändert werden soll, welche sich in der Praxis nur minimal auf den eigentlichen Betreuungsschüssel auswirken wird, sind Forderungen nach einem besseren Personalschlüssel sehr wünschenswert. Denn nur durch einen effektiven Betreuungsschlüssel können Kinder qualitativ gefördert und nicht nur beaufsichtigt werden.

Wird ein Ganztagsanspruch (über 8 Std./täglich) nach dem Kriterium berufstätig und nicht berufstätig vergeben, wird ein Mittel geschaffen Eltern ungleich zu behandeln. Denn auch bestimmte Personengruppen, wie Auszubildenden, Studenten oder auch andere sich in der Weiterbildung befindende Eltern, gelten im eigentlichen Sinne als nicht berufstätig und ihnen würde nach der Formulierung der bisherigen Forderung eine Ganztagsbetreuung (über 8 Std./täglich) verwehrt werden.

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