Betreuungsschlüssel
Da nur die bisherige neunstündigen Betreuungszeit auf eine achtstündige Betreuungszeit zur Bemessungsgrundlage der Mindestbetreuungsschlüssel geändert werden soll, welche sich in der Praxis nur minimal auf den eigentlichen Betreuungsschüssel auswirken wird, sind Forderungen nach einem besseren Personalschlüssel sehr wünschenswert. Denn nur durch einen effektiven Betreuungsschlüssel können Kinder qualitativ gefördert und nicht nur beaufsichtigt werden.
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