Region: Thüringen
Bild der Petition Keine Gebührenerhöhung von 2550€ auf 3320€ in den Internaten der Spezialgymnasien Thüringens
Soziales

Keine Gebührenerhöhung von 2550€ auf 3320€ in den Internaten der Spezialgymnasien Thüringens

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
1 Unterstützer 1 in Thüringen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer 1 in Thüringen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Meine Petition richtet sich gegen die Entscheidung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringens, die Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ für das Schuljahr 2016/2017 auf etwa 30% für die 5 Spezialgymnasien (mit Internaten) Thüringens zu erhöhen.

Ich fordere die vom Bildungsministerium Thüringen neue veränderte Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ mit Wirkung zum Schuljahr 2016/2017 für ungültig zu erklären.

Weiter soll die bisherige Verwaltungsvorschrift unverändert für das Schuljahr 2016/2017 übernommen werden, bis eine neue sozial verträgliche Verordnung, die auf zeitnahen nachvollziehbaren aktuellen Daten beruht geschaffen ist.

Mein Ziel ist es für die Zukunft, dass auch bei Veränderung von Verwaltungsvorschriften des Landes Thüringen die unmittelbar Betroffenen zeitnah informiert und angehört werden müssen.

Begründung

Bedeutende Umstände sind die etwa um 30% gestiegenen Internatsgebühren der fast 1000 Internatsschüler, der 5 Spezialgymnasien Thüringens von Schuljahr 2015/2016 auf Schuljahr 2016/2017. Dies steht in keinem Verhältnis zu vielen Einkommen der Eltern, deren Kinder in den Internaten untergebracht sind.

Hier zählt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staates in Grundrechte, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger zu schützen. Das Bildungsministerium hat dies mit der neuen Verordnung nicht getan. Darum ist durch das Grundgesetz die neue Verwaltungsvorschrift aufzuheben.

Weitere bedeutende Umstände sind, dass die betroffenen Eltern nicht informiert oder angehört werden, egal wie viele Eingaben an das Bildungsministerium gegangen sind. Und der größte bedeutende Umstand ist, ich habe keine 30% mehr Geld, um meinen Kindern ab dem Schuljahr 2016/2017 eine gute Ausbildung die nächsten Jahre zu finanzieren.

Meine Petition begründe ich damit, dass die laufenden Kosten der angeschlossenen Internate keine 30% Mehrkosten verursacht haben und können. Die Berechnung des Sachaufwandes, welche in den Internaten von 2009 bis 2013 angefallen sind, ist die Grundlage der Berechnung des jetzigen angeblich ungedeckten Sachaufwands der Internate der Spezialgymnasien. Nur einer aktuellen zeitnahen Überprüfung der wirklichen Internatskosten kann eine Gebührenerhöhung als Berechnungsgrundlage dienen.

Daher fordere ich außerdem eine Neuberechnung einer unparteiischen Organisation mit aktuellen Fakten der Schuljahre 2014/2015 als Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift.

Die neuen zusätzlichen Einnahmen sollen vermutlich vielmehr ein verstecktes Schulgeld darstellen, um andere Kosten zu decken, die nicht in den Thüringer Internaten entstanden. Wenn ein Schulgeld in Thüringen notwendig ist, dann bitte von den Eltern aller Schüler in Thüringen.

Bezahlbare Bildung unserer Kinder muss in Thüringen auch für die Zukunft bestand haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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