Region: Bayern
Erfolg
Bild der Petition Keine doppelte Studiengebühr in Augsburg
Bildung

Keine doppelte Studiengebühr in Augsburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
119 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

119 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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Ab Wintersemester 2008/2009 fand die Umstrukturierung der Hochschule für Musik Nürnberg/Augsburg ihren vorläufigen Abschluss dadurch, dass die Abteilung Augsburg aufgelöst wurde und in das extra dafür gegründete Leopold -Mozart-Zentrum der Uni Augsburg (LMZ) komplett überführt wurde. Nach wie vor finden alle Leistungen für die in Augsburg studierenden jungen Menschen hier statt. Fast gleichzeitig fand auch eine Umstellung von Diplom auf Bachelor/Master Studiengängen statt - auch in der Hochschule für Musik Nürnberg, die ab da selbstständig war, jedoch noch die schon in Augsburg studierenden in der Verwaltung behielt. Bei dieser Umstrukturierung hatten die sog. "Alt-Studenten“ in Augsburg keine andere Wahl als sozusagen mit "umstrukturiert" zu werden. Sie hatten auch nicht die Wahl komplett in das LMZ übernommen zu werden. Demzufolge blieb ihre verwaltungsmäßige Zuständigkeit bei der Nochschule für Musik Nürnberg, was u.a. zur Folge hatte, dass die "Alt-" Studenten, bei einem, nach dem WS 2008/2009 begonnen Doppelstudium (zweites Fach) sich plötzlich, rein theoretisch, an zwei Hochschulen studierend sahen. Diese Situation versetzte die MuHo Nürnberg erst in die Lage zu argumentieren, dass jetzt zwei Studiengebühren fällig seien - alleine für die "Alt"-Studenten, die den zweiten Studiengang nach dem Stichtag im WS 2008/09 begannen. Von dieser Gebühr wurden nun einige Studenten aufgrund des von der Nürnberger Studiengebühr befreit – jedoch nicht alle. Aufgrund eines Befreiungsantrages einer betroffenen Person, wurde aktuell nicht etwa diese Person auch befreit um sie damit den Studierenden mit Doppelstudium am LMZ (früher Abteilung Augsburg der Musikhochschue Nürnberg-Augsburg) - so als ob es eben keine „Umstrukturierung” gegeben hätte - gleich zu stellen, sondern allen anderen (Alt)Studierenden wurde die Befreiung mit Berufung auf den gleichen Art. 71 Abs. I Satz 6 BayHSchG aufgrund dessen sie vorher genehmigt worden war, wieder entzogen und somit auch sie zur Kasse gebeten. Dieses alles passiert, obwohl sich im Tagesablauf, der Lokalität, den Dozenten, den Inhalten usw. nichts verändert hat und sich nichts bei Alt- und Neustudenten voneinander unterscheidet. Anders werden die Studenten behandelt, die beide Fächer vor oder nach der Umstrukturierung begannen und demzufolge per Definition an nur einer Einrichtung studieren - wobei auch hier, für alle die gleichen Leistungen, komplett in Augsburg, am LMZ erbracht werden. Die Unterrichtseinheiten der als selbstständig und unterschiedlich angegebenen Doppelstudiengänge werden teilweise gegeneinander verrechnet und gleichsam von beiden Einrichtungen als damit abgeleistet betrachtet - dieses gleichermaßen bei allen Studenten „alt“ wie „neu“. Der Unterschied ist, dass die „Neuen“ (die erst nach der Umbenennung der Abteilung Augsburg in „Leopold-Mozart-Zentrum“, das Studium begannen) nur eine Gebühr – an die Uni Augsburg – wohingegen ihre Kommilitonen aus der alten Augsburger Hochschulzeit auch noch an Nürnberg zahlen (wie schon gesagt - bei gleicher Leistung). Ich glaube, dass die sonst gutmeinenden Verwaltungen der Hochschulen (die Uni Augsburg vertritt die gleiche Meinung wie die Musikhochschule Nürnberg), die sich ja an geltendes Recht halten müssen, mit dieser künstlich entstandenen Frage, für die keine Ausnahme im Gesetz vorgesehen ist, überfordert sind und keine Lösung finden. Deswegen bedarf es einer politischen Ausnahmeregelung für diese kurze Übergangszeit. Jedenfalls sollten – so meine menschliche Überzeugung als Bürger Bayerns – die wenigen Betroffenen nicht für ihren Fleiß „bestraft“ werden, sondern es sollte möglich sein diesen jungen Menschen und zukünftigen Leistungsträger in der Gesellschaft im Studium zu helfen und eine Benachteiligung zu beseitigen.

Begründung

Es ist ungerecht, dass die "Altstudenten" an der ehemeligen Musikhochschule, zwei mal Studiengebühr zahlen müssen, was sie ohne die Auflösung und Umbenennung ihrer Hochschule in "Leopold-Mozart-Zentrum" gar nicht müssten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer und Mitstreiter,

    heute bekam ich von MdL Frau Dr. Simone Strohmayr (SPD) - die sich mächtig für unsere Petition, für die Sache der betroffenen Studenten und Studentinnen in Augsburg eingesetzt und in Ihren Bemühungen nicht nachgelassen hat damit das gerechte Anliegen der Betroffenen zu einem guten Ende führt - eine höchsterfreuliche Mail mit folgender Aussage (ich zitiere aus der o.g.Mail):

    "...inzwischen ist von der Staatsregierung die verbindliche Aussage getroffen worden, dass Ihrer Petition abgeholfen wurde.

    In dem Schreiben heißt es, die Hochschule für Musik Nürnberg habe auf Empfehlung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Grund der besonderen Fallkonstellation entschieden, die betreffenden... weiter

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