157 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landag
Stoppt die Angriffe auf die kommunale Demokratie!
Im bayerischen Landtag soll demnächst ein Gesetzentwurf zu den Änderungen der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnungen sowie das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit beschlossen werden. Bei den geplanten Änderungen stellen zwei Punkte nicht hinnehmbare Eingriffe in die kommunale Demokratie dar: Die Einsetzung von Ferienausschüssen und beschließenden Ausschüssen bis zu jeweils drei Monaten und die Entbindung von der Verpflichtung, Bürgerversammlungen im Jahr 2021 durchführen zu müssen.
Es bedeutet, dass in Zukunft viele fraktionslose Stadt-, Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Verbandsräte in Bayern, die aufgrund einer verringerten Größe eines Ferienausschusses keinen Sitz bekommen für drei Monate und ggf. bis zum Ende des Jahres von einer politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Ihnen wird damit ihr Stimm- und Rederecht zu den Tagesordnungspunkten im Plenum und, falls sie Mitglied einer Ausschussgemeinschaft sind, auch in den Ausschüssen, in denen sie Sitz und Stimme haben, genommen, weil diese Tagesordnungspunkte stattdessen im kleiner besetzten Ferienausschuss behandelt werden.
Das ist ein schwerer Angriff auf die kommunale Demokratie in Bayern und unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung.
Die geplanten Änderungen verletzen die Chancengleichheit der Parteien im Grundgesetz und die Wahlrechtsgrundsätze im Grundgesetz.
Begründung
Unter der beschönigenden Überschrift „Weitere Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie“ sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung von Ferienausschüssen und beschließenden Ausschüssen in der Neufassung der Bayerischen Gemeindeordnung vor:
- Der Gemeinderat kann den Einsetzungszeitraum eines Ferienausschusses für das Jahr 2021 abweichend von Art. 32 Abs. 4 Satz 1 durch Beschluss auf drei Monate erhöhen.
- Für die Zeiträume, in denen er keinen Ferienausschuss einsetzt, kann er für die Dauer von bis zu drei Monaten, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021, einen beschließenden Ausschuss einsetzen, der die Befugnisse eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 hat.
- Der Gemeinderat kann den Einsetzungszeitraum durch Beschluss um jeweils bis zu weitere drei Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021, verlängern.
- Beschlüsse nach den Sätzen 1 bis 3 bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats.
- Hebt der Deutsche Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf Grund der Ausbreitung des neuartigen Corona-virus SARS-CoV-2 vom 25. März und 18. November 2020 nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf, treten Beschlüsse nach den Sätzen 1 bis 3 mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung der Aufhebung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 IfSG mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft."
Das bedeutet, dass in Zukunft viele fraktionslose Stadt-, Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Verbandsräte in Bayern, die aufgrund der verringerten Größe des Ferienausschusses keinen Sitz bekommen ggf. bis zum Ende des Jahres von einer Mitwirkung ausgeschlossen werden.
Die geplanten Änderungen verletzen die Chancengleichheit der Parteien im Grundgesetz und die Wahlrechtsgrundsätze im Grundgesetz, insbesondere die Wahlrechtsgleichheit:
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG), der wegen des Demokratieprinzips als Gebot streng formaler Gleichbehandlung aufzufassen ist und Differenzierungen nur aus zwingenden Gründen zulässt, er setzt sich nach der Wahl im Grundsatz der strengen Gleichheit der Abgeordneten und Mandatsträger fort, deren Rechtsstellung und deren Mitwirkungsbefugnisse in der Vertretung deshalb ebenfalls in einem streng formalen Sinne gleich sein müssen.
Im Grundgesetz Art. 20 Abs. 1 und 2 getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert“. Da die Repräsentation der ganzen Volksvertretung, „d. h. der Gesamtheit ihrer gewählten Mitglieder obliegt, haben alle Mitglieder grundsätzlich gleiche Mitwirkungsrechte.
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Petition gestartet:
24.02.2021
Petition endet:
30.05.2021
Region:
Bayern
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 03.04.2021Liebe Unterstützer,
leider stagniert die Petition seit Tagen und es besteht auch wenig Aussicht, dass noch wesentlich mehr Unterzeichner dazu kommen werden. Ausserdem hat die bayerische Linke Klage gegen diese Aushebelung der kommunalen Demokratie eingereicht, so dass die inhaltliche Forderung der Petition auch in die Klage überführt werden kann.
Ich will allerdings nicht verhehlen, dass ich über den Zuspruch zu dieser Petition enttäuscht bin. Ich hätte mir nie erwartet, dass die bayerische SPD und die bayerische FDP dem Gesetz zustimmen werden. Auch von meiner eigenen Partei hätte ich mir viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit für diese Petition erwartet.
Aus all diesen Gründen, macht es wirklich keinen Sinn die Petition weiter zu verfolgen.... weiter -
Änderungen an der Petition
am 19.03.2021 -
Petition in Zeichnung
am 17.03.2021Liebe Unterzeichner,
heute am 17. März tritt das sogenannte Ferienausschussgesetz (§120b Bayerische Gemeindeordnung) in Kraft. Und damit ist der Ausschluss vieler Mandatsträger von ihrem Mandat rechtskräftig - falls der Kreis, die Stadt, die Gemeinde einen Ferienausschuss einberuft.
Ich selbst bin davon betroffen, denn die Linke wurde als einzige Partei beim kommenden Kreistag des Landkreises Regensburg am 22. März von der Teilnahme am Kreistag ausgeschlossen.
Der bayerischen Gesetzesänderung haben die CSU, die Freien Wähler, die FDP und leider auch die SPD zugestimmt. Im Landkreis Regensburg waren es auch CSU, FW, FDP, SPD aber auch ÖDP und Grüne, die dem Ferienausschuss und damit meinen Ausschluss als gewählter Kreisrat vom Kreistag zugestimmt... weiter
Debatte
Der Publizist und Journalist Heribert Prantl schrieb am 19.02.21 in der „Welt“: „Der Bundestag hat es geduldet, dass per Verordnung Grundrechte auf- und zugedreht wurden – gerade so, als hätte ein Grundrecht Armaturen wie ein Wasserhahn.“ 1) Ich möchte hinzufügen: Auch demokratische Verfahren und Prinzipien sind kein Wasserhahn, den man je nach Infektionslage auf- und zudrehen sollte. Irmgard Freihoffer, Stadträtin, DIE LINKE, Regensburg 1) https://www.welt.de/kultur/plus226584357/Heribert-Prantl-ueber-Corona-Autoritaer-alternativlos.html?
Noch kein CONTRA Argument.