Migration

Keine Abschiebung für Mitarbeiterin in der Altenpflege&Familie - Fachkräftemangel sinnvoll bekämpfen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herr Landrat Dr. Bröhr

1.085 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.085 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Herr Landrat Dr. Bröhr

Zusammenfassung: Mit dieser Petition wollen wir uns für ein Bleiberecht einer beruflich und sozial sehr gut integrierten Familie aus Tschetschenien einsetzen. Die bevorstehende Abschiebung wirkt besonders schwer, weil die Mutter eine wichtige Arbeitskraft im Altenheim ist und dort vor dem Hintergrund des Personalmangels in Pflegeberufen unverzichtbar ist!

Wir setzen uns ein für die gut integrierte Familie D. mit ihren 4 Kindern, die 2016 aus Tschetschenien nach Deutschland gekommen ist und nun wieder dorthin abgeschoben werden soll. Die Eltern sind berufstätig und können die Familie ernähren. Außerdem wollen und können sie uns bei der Behebung des Fachkräftemangels in Deutschland unterstützen!

Jeden Tag hört man in den Nachrichten Berichte über fehlendes Pflegepersonal in der Altenpflege und im Gesundheitswesen. Mittlerweile geht unser Gesundheitsminister auf die Suche nach ausländischen Fachkräften, um so vielleicht die Lücken schließen zu können und eine Versorgung unserer Kranken und Alten zu gewährleisten.

Umso verwunderlicher ist es, dass im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) Seda D. , die in der Altenpflege arbeitet und ein Angebot für die Ausbildung zur Altenpflegerin hat, mit ihrer Familie abgeschoben werden soll! Bei ihrem Arbeitgeber, der nicht mehr auf ihre Arbeitskraft verzichten möchte, hat sie sich in den letzten Monaten bewährt.

Auch Ehemann Maaz würde gerne eine Lücke bei den Fachkräften schließen. Im Rhein-Hunsrück-Kreis sucht man vergeblich nach neuen Busfahrern. Die Zeitungen berichten von der schlechten Versorgung in unserem ländlichen Bereich.

Familie D. ist seit 2017 In Deutschland. Auch wenn sie durch das lang andauernde Asylverfahren keinen Anspruch auf einen Sprachkurs hatten, haben sie doch jede Gelegenheit genutzt, um Deutsch zu lernen. So hat es der Vater auch geschafft eine Vollzeit Arbeitsstelle zu finden. Er träumt aber von einer Umschulung zum Busfahrer. Den PKW Führerschein besitzt er schon. Aktuell fehlt ihnen noch das Geld für den Busführerschein.

Familie D. hat vorbildlich nach ihrer Flucht in Deutschland ihre Identität bewiesen und ihre tschetschenischen Ausweisdokumente im Vertrauen auf die Anerkennung ihrer Verfolgung abgegeben. Es wäre ein fatales Zeichen, dieses nun für eine solche inhumane Abschiebung zu nutzen. Amnesty International weist immer wieder auf die zunehmenden Einschränkungen persönlicher Freiheitsrechte, unfaire Verfahren und Gewalt gegen Frauen und Mädchen hin. Da der beauftragte Anwalt der Familie diese nicht über den Ausgang des Asylverfahrens informiert hatte, sind alle Fristen innerhalb deren, beispielsweise hätte ein Härtefallantrag gestellt werden können, verstrichen.

Deshalb wurde für die Familie am 12.Februar 2020 eine Ermessensduldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz beantragt. Landrat Dr. Marlon Bröhr hat bisher dieser humanitären Bitte nicht entsprochen. Wir befürchten, ebenso wie die völlig verängstigte Familie, die zeitnahe Abschiebung.

Familie D. hat während ihres Aufenthaltes in Deutschland einen unglaublichen Integrationswillen gezeigt. Integration durch Beschäftigung - das ist im Individualfall der Familie aktuell komplett gelungen. Wir bitten Sie, Herr Landrat Dr. Bröhr, nutzen Sie den humanitären Spielraum, den der Gesetzgeber Ihnen gegeben hat, und entsprechen Sie den unterstützenden Anfragen, die sie in den letzten Tagen bekommen haben.

Begründung

Wir begleiten die Familie, seit sie im Jahre 2017 nach Büchenbeuren gekommen ist. Die Mutter Seda war gleich aufgeschlossen und hat sich in unserem Begegnungscafé als große Hilfe und organisatorisches Talent herausgestellt. Bei allen Festen und Veranstaltungen hat sie die Planung und auch den Verlauf begleitet.

Da wir ihr Potenzial erkannten, haben wir nach einem ehrenamtlichen Deutschkurs die Jobsuche in Angriff genommen. Obwohl es zunächst etwas befremdlich klang, dass eine Muslimin in einem Haus in christlicher Trägerschaft arbeiten sollte, hat Seda nach erfolgreichem Praktikum eine 50%- Stelle als Altenpflegehelferin erhalten. Ihr Arbeitgeber ist sehr mit ihr zufrieden und auch die Bewohner des Hauses loben sie in den höchsten Tönen. Dass sie mit ihrem Kopftuch dabei anders aussieht als das übrige Pflegepersonal, ist kein Hinderungsgrund. (siehe Artikel)

Vater Maaz war in der ersten Zeit, in der seine Frau arbeitete, Hausmann und Vater. Er begleitete die Kinder zur Eingewöhnung in den Kindergarten und versorgte den Haushalt. Maaz hat all seine Aufgaben hervorragend geleistet und sich als treusorgender Vater viel Anerkennung verschafft. Inzwischen hat Seda eine 75%-Stelle und soll im Sommer sogar eine Ausbildung zur Altenpflegerin beginnen.

Seit Januar gehen alle Kinder bis 16 Uhr in die Schule und den Kindergarten. So konnte Maaz inzwischen eine Vollzeitarbeitsstelle antreten. Seine Firma hat sich bereit erklärt, seinen Dienstplan entgegengesetzt dem seiner Frau zu gestalten! So können sie Beruf und Kindererziehung gut miteinander vereinbaren. Die Familie kann den Lebensunterhalt selbst sichern und sie leben ein modernes Rollenbild, was sich erst hier in Deutschland entwickelt hat.

Maaz möchte eine Ausbildung zum Busfahrer machen. Den normalen KFZ Führerschein hat er sich bereits allein finanziert und auch die Prüfung bestanden. Busfahrer sind im Rhein-Hunsrück Kreis solch ein MANGEL, dass es teilweise erhebliche Probleme im ÖPNV gab. Die Kinder haben hier Freunde und emotionale Sicherheit gefunden. In den mehr als drei Jahren in Deutschland sind die Kinder eingeschult worden, bzw. besuchen den Kindergarten, haben lesen und ebenso wie ihre Mutter, Radfahren gelernt. Drei Jahre sind in der Entwicklung eines Kindes gefühlt "das ganze Leben".

Der älteste Sohn der Familie ist 9 Jahre alt, er hatte große Probleme mit Albträumen. In mühevollster Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten konnte der Junge seine Traumata aufarbeiten. Es ist zu befürchten, dass eine Abschiebung alle körperlichen sowie seelischen Leiden erneut hervorrufen würde.

Die zwei ältesten Kinder sind in der Schule gut integriert, haben Freunde und bereiten keinerlei Probleme. Auch singen sie im Kinderchor der Kirchengemeinde mit, bei dessen Aufführungen die Eltern gerne zuschauen. Regelmäßig gehen die Kinder zu Treffen der Pfadfinder, wo sie sich in alle Angebote integrieren und auch bei Gottesdiensten und Fahrten einbringen. Die zwei jüngsten Kinder haben zu ihrem Heimatland keinerlei Bezug. Der vierjährige Anas weiß nichts mehr von Tschetschenien und der anderthalbjährige Bilal wurde schon in Deutschland geboren. Sie kennen als Heimat nur Deutschland.

Die Familie hat sich in B. ein festes soziales Umfeld geschaffen und engagiert sich in der Arbeit des Café´s International. Nun wurde der Asylantrag abgelehnt, obwohl Tschetschenien ein immer noch totalitäres Land ist, in dem viele Menschenrechtsverletzungen geschehen.

Der Europarat prangert sogar Folter in Tschetschenien an:

Der Deutschlandfunk hat ein Interview mit einer Mitarbeiterin der Gesellschaft für bedrohte Völker zur Menschenrechtslage unter Dikatator Kadyrov gesendet:

Da es wenig Material zu diesem Land, aus dem viele Menschen fliehen, gibt, wird leider den Fluchtgründen der Menschen oft keine Anerkennung gewährt. Wir möchten uns nicht damit abfinden, dass eine Familie, die sich so gut in unsere Gesellschaft integriert hat und deren Arbeitskraft wir dringend benötigen, in ein Land abgeschoben wird, in dem der Vater bei der Wiedereinreise um sein Leben fürchten muss, die Mutter mit gesellschaftlicher Ächtung rechnen muss, weil sie sich hier so angepasst hat und die Kinder in Unsicherheit in ein Land geschickt werden, zu dem sie keinen Bezug und in dem sie keine Zukunft haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.02.2020
Petition endet: 20.04.2020
Region: Rhein-Hunsrück-Kreis
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Eine Fachkraft ist man erst, wenn man eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, eine Ausbildung wurde aber noch nicht einmal begonnen! Als Busfahrer kann man hier gut arbeiten, aber nicht als abgelehnter Asylbewerber. Die Familie sollte sich um ein Arbeitsvisum von Tschetschenien aus bemühen, ganz einfach hierbleiben sollten sie nicht können. Des weiteren bezweifele ich, dass sie eine 6köpfige Familie ohne Sozialleistungen unterhalten können. Also nur eins: ausreisen und Arbeits- bzw. Ausbildungsvisum beantragen (da gibt*s allerdings bei der Einreise keine Sozialleistungen mehr)

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