Soziales

Inititiative zur Änderung des Kostenbeitrags für junge Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.139 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.139 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Jugendrat der Jugendhilfe Bethel OWL in Bielefeld möchte hiermit eine Änderung der §§ 93 Abs. 1 Satz 3 und 94 Abs. 6 SGB VIII beantragen. Nach § 93 Abs. 1 Satz 3 müssen junge Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung ( Heimen, Jugendwohngemeinschaften, Betreutes Wohnen etc. ) 100 % der ihnen gezahlten Leistungen ( z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Übergangsgeld,… ) an den Kostenträger abgeben. Nach § 94 Abs. 6 SGB VIII müssen bei Einkommen ( z.B. Ausbildungsvergütung ) 75 % der Nettoeinkünfte an den Kostenträger abgegeben werden. Unser Wunsch ist, statt 75 % des Einkommens abzugeben, 75 % künftig zu behalten. Gleiches sollte für Leistungen zum Unterhalt, die durch Arbeit erworben werden, gelten.

Begründung

Begründung: Wir halten die jetzige Regelung für eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber gleichaltrigen jungen Menschen in Familien, die in der Regel selten 75% von ihrem Ausbildungsgeld an ihre Eltern abgeben müssen, geschweige denn 100 %. Außerdem ist diese Regelung erheblich motivationsschädlich, da Anreize zur Berufstätigkeit damit erschwert werden. Warum soll ich in den Schulferien arbeiten, wenn ich fast das gleiche Geld für das ´ Nichtstun ´ erhalte - und wo müssen Gleichaltrige von ihrem Ferienjob 75% abgeben? Damit wird doch eher die Einstellung unterstützt, dass es ohne Anstrengungen fast genau so viel Geld gibt wie mit Anstrengung.

Viele von uns haben in ihrem bisherigen Ausbildungsverlauf erhebliche Unterbrechungen und Brüche erlebt. Einige haben sich der Schule verweigert, andere den Anschluss an den Lernstoff verloren, weil andere Einflüsse ihnen das Lernen oder überhaupt die Anwesenheit in der Schule schwer gemacht haben. Deshalb sind für viele von uns die beruflichen Chancen beeinträchtigt. Zusätzliches Einkommen, um sich Wünsche zu erfüllen, die mit dem vom Jugendamt gezahlten Taschengeld und Bekleidungsgeld nicht erfüllbar sind, ist eine starke Motivationshilfe. Wenn das zusätzliche Einkommen mit einer beruflichen Qualifizierung einhergeht, fördert das unsere spätere Unabhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen. Wir bitten sie deshalb, um unsere Leistungsmotivation zu fördern und um eine Gleichbehandlung mit jungen Menschen in Familien zu erzielen, unsere Vorschläge in Gesetze umzusetzen.

der Jugendrat der Jugendhilfe Bethel - Bielefeld

Aktuelle Veränderung: Das Kinder-und Jugendhilfevereinfachungsgesetz ( KJVVG) vom 05.07.2013 nimmt einen Teil unserer Petition auf. Allerdings ist mit der ´kann - Bestimmung ´ bei der aktuellen Haushaltslage der Kommunen unseren jungen Menschen nicht wirklich deutschlandweit geholfen. Je nach regionaler Kassenlage kann - die Höhe ist unbestimmt - der Kostenbeitrag unterschiedlich ausfallen. Das KJVVG sollte hier nachgebessert werden und aus dem ´kann´ eine ´muss ´ Regelung machen und den Eigenbehalt klar definieren - wie in unserer Petition vorgeschlagen..

M. Walde

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.07.2013
Petition endet: 15.10.2013
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ich finde es gut, wenn die Kinder und Jugendliche ihre Gelder behalten könnten oder zumindest eine Art Freibetrag zugesprochen bekommt. Die Kinder kommen sowieso schon aus schwierigen Verhältnissen und die Einrichtungen versuchen die Kinder auf einen guten Weg zu bekommen. Der Staat sollte froh sein, dass Kinder mit einem schweren Lebensweg versuchen selbstständig zu werden oder eine vergütete Ausbildung bekommen. Es ist demotivierend arbeiten zu gehen und dafür kaum etwas zu erhalten. Bei 400? bekommt man nur 100? wegen den 75%. Wieso gibt es keinen Freibetrag von 200??

Meine Erfahrung als Pädagoge ist, daß Jugendliche mit zuviel verfügbarem Geld selten sinnvoll umgehen. Dabei meine ich noch nicht einmal das Umsetzen in Alkohol oder Canabis, sondern einfach nur das Miteifern in der Marken- und Technikschlacht unter Jugendlichen. Allerdings sollte als Ausgleich der Kostenträger auch wieder alle zur Verselbständigung und zum Berufseinstieg notwendigen Kosten tragen, dazu gehört selbstverständlich auch ein Führerschein. Wenn solche notwendigen Kosten wieder übernommen würden, hätte ich keine Probleme mit 75 Einbehalt.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern