18.07.2013, 18:17
Zum 05,07,2013 trat das Kinder- und Jugendhilfevereinfachungsgesetz in Kraft.
Hier steht zum § 94 Abs.6 neu "Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben werden oder gänzlich von der Erhebung abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwebstätigkeit, sondern das soziale und kulturelle Engagement im Vordergrund steht."
Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung aber längst nicht ausreichend.
Neuer Titel: Inititiative zur Änderung des Kostenbeitrags für junge Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung Neue Begründung: Begründung:
Wir halten die jetzige Regelung für eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber gleichaltrigen jungen Menschen in Familien, die in der Regel selten 75% von ihrem Ausbildungsgeld an ihre Eltern abgeben müssen, geschweige denn 100 %.
Außerdem ist diese Regelung erheblich motivationsschädlich, da Anreize zur Berufstätigkeit damit erschwert werden.
Warum soll ich in den Schulferien arbeiten, wenn ich fast das gleiche Geld für das ´ Nichtstun ´ erhalte - und wo müssen Gleichaltrige von ihrem Ferienjob 75% abgeben?
Damit wird doch eher die Einstellung unterstützt, dass es ohne Anstrengungen fast genau so viel Geld gibt wie mit Anstrengung.
Viele von uns haben in ihrem bisherigen Ausbildungsverlauf erhebliche Unterbrechungen und Brüche erlebt. Einige haben sich der Schule verweigert, andere den Anschluss an den Lernstoff verloren, weil andere Einflüsse ihnen das Lernen oder überhaupt die Anwesenheit in der Schule schwer gemacht haben.
Deshalb sind für viele von uns die beruflichen Chancen beeinträchtigt. Zusätzliches Einkommen, um sich Wünsche zu erfüllen, die mit dem vom Jugendamt gezahlten Taschengeld und Bekleidungsgeld nicht erfüllbar sind, ist eine starke Motivationshilfe. Wenn das zusätzliche Einkommen mit einer beruflichen Qualifizierung einhergeht, fördert das unsere spätere Unabhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen.
Wir bitten sie deshalb, um unsere Leistungsmotivation zu fördern und um eine Gleichbehandlung mit jungen Menschen in Familien zu erzielen, unsere Vorschläge in Gesetze umzusetzen.
der Jugendrat der Jugendhilfe Bethel - Bielefeld
Aktuelle Veränderung:
Das Kinder-und Jugendhilfevereinfachungsgesetz ( KJVVG) vom 05.07.2013 nimmt einen Teil unserer Petition auf. Allerdings ist mit der ´kann - Bestimmung ´ bei der aktuellen Haushaltslage der Kommunen unseren jungen Menschen nicht wirklich deutschlandweit geholfen. Je nach regionaler Kassenlage kann - die Höhe ist unbestimmt - der Kostenbeitrag unterschiedlich ausfallen.
Das KJVVG sollte hier nachgebessert werden und aus dem ´kann´ eine ´muss ´ Regelung machen und den Eigenbehalt klar definieren - wie in unserer Petition vorgeschlagen..
M. Walde