Region: Nörvenich
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Steuern

Hoher Hebesatz der Grundsteuer B in der Gemeinde Nörvenich

Petition richtet sich an
Bürgermeister Timo Czech, Gemeinderat Nörvenich, Landesregierung NRW und Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach

227 Unterschriften

212 von 310 für Quorum in Nörvenich Nörvenich

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  1. Gestartet August 2024
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Petition richtet sich an: Bürgermeister Timo Czech, Gemeinderat Nörvenich, Landesregierung NRW und Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach

Als Eigentümer einer Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 53388 Nörvenich zahle ich seit dem 01.01.2018 unverändert einen von der Gemeinde Nörvenich festgelegten Hebesatz der Grund­steuer B von 910%.

Bemerkenswert ist, dass dieser Hebesatz zum 01.01.2017 auf 790% und zum 01.01.2018 auf 910% erhöht wurde. Dies sei laut dem Bürgermeister notwendig gewesen, um so die wohl von allen Ge­meinden des Kreises Düren vorgegebenen Umlagen zu erfüllen, wie er in einer Bürgerveranstaltung verkündete, „Vermutlich“ diente es aber auch dazu, den kommunalen Haushalt und dessen Vorha­ben im Gewerbe­gebiet etc. zu finanzieren, denn die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigs­ten Einnahmequellen einer Gemeinde und mittlerweile gibt es hier einige Neubaugebiete und ein entstehendes neues Gewerbegebiet.
Zusätzlich gab er und Frau Dr. Patricia Peill (Düren I, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Beauftragte für die Regionalräte, CDU-Landtagsab­geordnete) an, dass diese Erhöhung derzeit nicht rückgängig gemacht werden könne, da man das schlech­te Erbe der Vorgängerregierung ausmerzen müsse.

Da­neben hieß es in seinem Schreiben vom 13.09.2017, dass er diesen Hebesatz für 2019 im Lau­fe des Jahres 2018 zu Gunsten der Bürger senken wollte, wofür er auch aus einem Gespräch u.a. mit der zuständigen Ministerin für Hei­mat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung Frau Ina Scharrenbach ein positives Gefühl der Zustim­mung ableitete und uns über dies und diese Senkung zeitnah in Kenntnis setzen wollten.
Aber 2018 meldete er sich nicht und nahm keine Änderung des Hebesatzes vor. Darauf angespro­chen, meinte er, dass die Zuständigkeit wegen der Reform nun beim Bund und nicht mehr bei ihm läge. Aber momentan liegt diese wieder bei ihm und dem Land Nordrhein-Westfalen.
Auch kann er nun nicht mehr angeben durch eine Erhöhung das schlechte Erbe der Vorgängerregie­rung ausmerzen zu müssen, da die CDU und er schon über eine Amtszeit hier und in NRW re­gieren.
Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist so seit 2017 um 15,2 % gestiegen und er will wei­tere Neuansiedlungen und Neubaugebiete in Nörvenich fördern, wie er am 30.06.2024 in der Dürener Sonntagszeitung angab, was aber mit einem so hohen Grund­steuerhebesatz nur schwer erfolgen kann, Denn aus Sicht der Immobilieneigentümer und deren Mieter sollte auch beachtet werden, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B in den Gemeinden aus NRW mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 552,84 % beträgt. In Nörvenich liegt er 64,60 % (des durchschnittlichen Hebesatzes) über dem Durchschnitt und soll wohl momentan nicht zu Gunsten der Bürger geändert werden.
Dies gilt für alle Nörvenicher Ortsteile (Binsfeld, Dorweiler, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Pingsheim, Poll, Rath, Rommelsheim, Wissersheim).
Im Vergleich dazu beträgt er in Vettweiß 699 %, in Zülpich 690 %, in Kerpen 720 %, in Kreuzau 589 %, in Düren 590 %, in Merzenich 629 % und in Erststadt 650 % (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
In größeren Gemeinden mit besserer Infrastruktur, Freizeitangeboten etc. und mehr Kulturgü­tern in der Nähe betragen die Hebesätze oft weniger (z.B. in Köln 515%). So soll die Grundsteuer B in Nörvenich für Wohnimmobilien nach der Grundsteuerreform ca. 3 mal so hoch sein, wie vor der Reform.

Zwischenzeitlich hat das Land NRW den Kommunen differenzierte Hebesätze vorgeschlagen. Aber diese müssen/ wollen sich nicht daran halten und die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde und kann von diesen selbst festgelegt werden.
So wurde in der Gemeinde Nörvenich von der Kommunalaufsicht ein Doppelhaushalt für 2024/2025 bestimmt und so ein Hebesatz von 910% festgelegt.
Fraglich ist insoweit, ob sich hieran im Rahmen der Grundsteuerreform noch etwas ändert..

Zwar hat er in seinen Amtszeiten bereits einiges für die Gemeinde Nörvenich getan, aber damit Mietern und Eigentümern auch weiterhin ein Leben in Nörvenich er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, wird ein maß­voller Hebesatzes der Grund­steuer B 2025 gefordert, wie es empfohlen worden ist.
Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Begründung

Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke) wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier: der Gemeinde Nörvenich) festgelegt. Sie ist von den Eigentümern direkt zu zahlen und wird dann über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben. So sind alle Bewohner betroffen.
Durch die Erhöhung der Hebesätze und durch die Erhöhung der Grundsteuer B kann das Wohnen teurer und unattraktiver werden.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde ab 01.01.2017 auf 790% und ab 01.01.2018 erneut auf 910% erhöht, was laut dem Bürgermeister notwendig gewesen sei, um so die wohl von allen Ge­meinden des Kreises vom Kreis Düren vorgegebenen Umlagen zu erfüllen, obwohl in vielen ander­en Gemeinden des Kreises keine so extreme Erhöhung erfolgte, die bis heute nicht zu Gunsten der Bürger gesenkt wur­de.
So ist die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2017 um 15,2 % gestiegen und liegt da­mit in Nörvenich derzeit 64,60 % (des durchschnittlichen Hebesatzes) über dem Durchschnitt, der 552,84% beträg. Auch hat das Land Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich den Kommunen differenzierte Hebesätze vorgeschlagen. Aber diese müssen/ wollen sich nicht daran halten und einige haben laut Haus und Grund bereits angekündigt, dies auch nicht zu machen, denn die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde und kann von dieser selbst festgelegt werden. So wurde in der Gemeinde Nörvenich von der Kommunalaufsicht ein Doppelhaushalt für 2024/2025 bestimmt und so ein Hebesatz von 910% festgelegt.
Fraglich ist, ob sich hieran im Rahmen der Grundsteuerreform noch etwas ändert.
Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insoweit wird eine Petition bei openpetition erhoben. Ich würde mich dabei sehr freuen, wenn sich interessierte bzw. gleichgesinnte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Nörvenich mit Ihrer Unterschrift dieser Petition anschließen.

Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Nörvenich bist/seid.
Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade).

Aber, wenn nur wenige Interesse daran haben kostenlos eine Online-Petition zu dem Thema „hohe Hebesätze der Grundsteuer B in Nörvenich“ bei open­Petition zu unterstützen, sondern scheinbar lieber die Grundsteuerbescheide abwarten wollen und dagegen mit Kosten verbunden Widerspruch bzw. Klage einreichen möchten, hat es keinen Sinn sich für Euch/Sie/ die Bewohner der Gemeinde Nörvenich auf diese Weise weiter zu engagieren, denn so kann das notwendige Petitionsquorum von 310 zählenden Unterschriften aus der Gemeinde Nörvenich nur schwer erreicht werden.

Liebe Grüße
Danke für jegliche Unterstützung.
Es ist bestimmt auch für die bisherigen Unterzeichner sehr schade, wenn es daran scheitert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christina Langen aus Nörvenich
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.08.2024
Petition endet: 03.02.2025
Region: Nörvenich
Kategorie: Steuern

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