Region: Nörvenich
Bild der Petition Hoher Hebesatz der Grundsteuer B in der Gemeinde Nörvenich
Steuern

Hoher Hebesatz der Grundsteuer B in der Gemeinde Nörvenich

Petition richtet sich an
Bürgermeister Timo Czech, Gemeinderat Nörvenich, Landesregierung NRW und Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach

76 Unterschriften

64 von 310 für Quorum in Nörvenich Nörvenich

76 Unterschriften

64 von 310 für Quorum in Nörvenich Nörvenich
  1. Gestartet 04.08.2024
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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26.08.2024, 10:04

Aufzählung aller Nörvenicher Ortsteile, 26.08.2024


Neuer Petitionstext:

Als Eigentümer einer Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 53388 Nörvenich zahle ich seit dem 01.01.2018 unverändert einen von der Gemeinde Nörvenich festgelegten Hebesatz der Grund­steuer B von 910%.

Bemerkenswert ist, dass dieser Hebesatz zum 01.01.2017 auf 790% und zum 01.01.2018 auf 910% erhöht wurde. Dies sei laut dem Bürgermeister notwendig gewesen, um so die wohl von allen Ge­meinden des Kreises Düren vorgegebenen Umlagen zu erfüllen, wie er in einer Bürgerveranstaltung verkündete, „Vermutlich“ diente es aber auch dazu, den kommunalen Haushalt und dessen Vorha­ben im Gewerbe­gebiet etc. zu finanzieren, denn die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigs­ten Einnahmequellen einer Gemeinde und mittlerweile gibt es hier einige Neubaugebiete und ein entstehendes neues Gewerbegebiet.Zusätzlich gab er und Frau Dr. Patricia Peill (Düren I, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Beauftragte für die Regionalräte, CDU-Landtagsab­geordnete) an, dass diese Erhöhung derzeit nicht rückgängig gemacht werden könne, da man das schlech­te Erbe der Vorgängerregierung ausmerzen müsse.

Da­neben hieß es in seinem Schreiben vom 13.09.2017 an, dass er diesen Hebesatz für 2019 im Lau­fe des Jahres 2018 zu Gunsten der Bürger senken wollte, wofür er auch aus einem Gespräch u.a. mit der zuständigen Ministerin für Hei­mat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung Frau Ina Scharrenbach ein positives Gefühl der Zustim­mung ableitete und uns über dies und dies Senkung zeitnah in Kenntnis setzen wollten.Aber 2018 meldete er sich nicht und nahm keine Änderung des Hebesatzes vor. Darauf angespro­chen, meinte er, dass die Zuständigkeit wegen der Reform nun beim Bund und nicht mehr bei ihm läge. Aber momentan liegt diese wieder bei ihm und dem Land Nordrhein-Westfalen.Auch kann er nun nicht mehr angeben durch eine Erhöhung das schlechte Erbe der Vorgängerregie­rung ausmerzen zu müssen, da die CDU und er schon über eine Amtszeit hier und in NRW re­gieren.Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist so seit 2017 um 15,2 % gestiegen und er will wei­tere Neuansiedlungen und Neubaugebiete in Nörvenich fördern, wie er am 30.06.2024 in der Dürener Sonntagszeitung angab, was aber mit einem so hohen Grund­steuerhebesatz nur schwer erfolgen kann, Denn aus Sicht der Immobilieneigentümer und deren Mieter sollte auch beachtet werden, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B in den Gemeinden aus NRW mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 552,84 % beträgt und in Nörvenich liegt der Hebesatz 64,60 % (des durchschnittlichen Hebesatzes) über dem Durchschnitt und soll wohl momentan nicht zu Gunsten der Bürger geändert werden.Imwerden.Dies gilt für alle Nörvenicher Ortsteile (Binsfeld, Dorweiler, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Pingsheim, Poll, Rath, Rommelsheim, Wissersheim).Im Vergleich dazu beträgt er in Vettweiß 699 % und in Zülpich 690 %, in Kerpen 720 %, in Kreuzau 589 %, in Düren 590 %, in Merzenich 629 % und in Erststadt 650 % (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder). In größeren Gemeinden mit besserer Infrastruktur, Freizeitangeboten etc. und mehr Kulturgü­tern in der Nähe betragen die Hebesätze oft weniger (z.B. in Köln 515%). So soll die Grundsteuer B in Nörvenich für Wohnimmobilien nach der Grundsteuerreform ca. 3 mal so hoch sein, wie vor der Reform.

Zwischenzeitlich hat das Land NRW den Kommunen differenzierte Hebesätze vorgeschlagen, aber diese müssen/ wollen sich nicht daran halten und die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde und kann von dieser selbst festgelegt werden. So wurde in der Gemeinde Nörvenich von der Kommunalaufsicht ein Doppelhaushalt für 2024/2025 bestimmt und so ein Hebesatz von 910% festgelegt. Fraglich ist insoweit ,ob sich hieran im Rahmen der Grundsteuerreform noch etwas ändert..

Zwar hat er in seinen Amtszeiten bereits einiges für die Gemeinde Nörvenich getan, aber damit Mietern und Eigentümern auch weiterhin ein Leben in Nörvenich er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, wird ein maß­voller Hebesatzes der Grund­steuer B 2025 gefordert, wie es empfohlen worden ist. Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.



Neues Zeichnungsende: 03.02.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (28 in Nörvenich)


20.08.2024, 10:21

Gramatrik, Hebesatz, direkt, ist dann, 20.08.2024


Neues Zeichnungsende: 03.02.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (7 in Nörvenich)


19.08.2024, 10:28

Rechtschreibung in Köln 515%. 19.08.2024


Neuer Petitionstext:

Als Eigentümer einer Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländli­chen 53388 Nörvenich zahle ich seit dem 01.01.2018 unverändert einen von der Gemeinde Nörvenich festgelegten Hebesatz der Grund­steuer B von 910%.

Bemerkenswert ist, dass dieser Hebesatz zum 01.01.2017 auf 790% und zum 01.01.2018 auf 910% erhöht wurde. Dies sei laut dem Bürgermeister notwendig gewesen, um so die wohl von allen Ge­meinden des Kreises Düren vorgegebenen Umlagen zu erfüllen, wie er in einer Bürgerveranstaltung verkündete, „Vermutlich“ diente es aber auch dazu, den kommunalen Haushalt und dessen Vorha­ben im Gewerbe­gebiet etc. zu finanzieren, denn die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigs­ten Einnahmequellen einer Gemeinde und mittlerweile gibt es hier einige Neubaugebiete und ein entstehendes neues Gewerbegebiet.Zusätzlich gab er und Frau Dr. Patricia Peill (Düren I, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Beauftragte für die Regionalräte, CDU-Landtagsab­geordnete) an, dass diese Erhöhung derzeit nicht rückgängig gemacht werden könne, da man das schlech­te Erbe der Vorgängerregierung ausmerzen müsse.

Da­neben hieß es in seinem Schreiben vom 13.09.2017 an, dass er diesen Hebesatz für 2019 im Lau­fe des Jahres 2018 zu Gunsten der Bürger senken wollte, wofür er auch aus einem Gespräch u.a. mit der zuständigen Ministerin für Hei­mat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung Frau Ina Scharrenbach ein positives Gefühl der Zustim­mung ableitete und uns über dies und dies Senkung zeitnah in Kenntnis setzen wollten.Aber 2018 meldete er sich nicht und nahm keine Änderung des Hebesatzes vor. Darauf angespro­chen, meinte er, dass die Zuständigkeit wegen der Reform nun beim Bund und nicht mehr bei ihm läge. Aber momentan liegt diese wieder bei ihm und dem Land Nordrhein-Westfalen.Auch kann er nun nicht mehr angeben durch eine Erhöhung das schlechte Erbe der Vorgängerregie­rung ausmerzen zu müssen, da die CDU und er schon über eine Amtszeit hier und in NRW re­gieren.Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist so seit 2017 um 15,2 % gestiegen und er will wei­tere Neuansiedlungen und Neubaugebiete in Nörvenich fördern, wie er am 30.06.2024 in der Dürener Sonntagszeitung angab, was aber mit einem so hohen Grund­steuerhebesatz nur schwer erfolgen kann, Denn aus Sicht der Immobilieneigentümer und deren Mieter sollte auch beachtet werden, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B in den Gemeinden aus NRW mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 552,84 % beträgt und in Nörvenich liegt der Hebesatz 64,60 % (des durchschnittlichen Hebesatzes) über dem Durchschnitt und soll wohl momentan nicht zu Gunsten der Bürger geändert werden.

Im Vergleich dazu beträgt er in Vettweiß 699 % und in Zülpich 690 %, nin Kerpen 720 %, in Kreuzau 589 %, in Düren 590 %, in Merzenich 629 % und in Erststadt 650 % (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder). In größeren Gemeinden mit besserer Infrastruktur, Freizeitangeboten etc. und mehr Kulturgü­tern in der Nähe betragen die Hebesätze ftoft weniger.weniger (z.B. in Köln 515%). So soll die Grundsteuer B in Nörvenich für Wohnimmobilien nach der Grundsteuerreform ca. 3 mal so hoch sein, wie vor der Reform.

Zwischenzeitlich hat das Land NRW den Kommunen differenzierte Hebesätze vorgeschlagen, aber diese müssen/ wollen sich nicht daran halten und die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde und kann von dieser selbst festgelegt werden. So wurde in der Gemeinde Nörvenich von der Kommunalaufsicht ein Doppelhaushalt für 2024/2025 bestimmt und so ein Hebesatz von 910% festgelegt. Fraglich ist insoweit ,ob sich hieran im Rahmen der Grundsteuerreform noch etwas ändert..

Zwar hat er in seinen Amtszeiten bereits einiges für die Gemeinde Nörvenich getan, aber damit Mietern und Eigentümern auch weiterhin ein Leben in Nörvenich er­möglicht und nicht finanziell erschwert wird, wird ein maß­voller Hebesatzes der Grund­steuer B 2025 gefordert, wie es empfohlen worden ist. Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.



Neues Zeichnungsende: 03.02.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (7 in Nörvenich)


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