Häusliche Krankenpflege - Ambulante Nachsorge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.832 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.832 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 37, Absatz 1 SGB V folgendermaßen neu zu regeln: Versicherte erhalten (...) neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflege- und hauswirtschaftliche Kräfte, (...), nach einem Krankenhausaufenthalt, nach Operationen und ambulanten Therapien, wenn der individuelle Heilungs- und Genesungsverlauf dies erfordern (...).

Begründung

Die vielfältigen Fortschritte und Entwicklungen in der Medizin sowie die Einführung der Fallpauschalregelung/DRG"s (Diagnosis Related Groups) haben dazu geführt, dass Menschen inzwischen immer früher aus dem Krankenhaus entlassen werden. Viele Operationen und andere Therapieformen sind in den ambulanten Bereich verlagert worden. Die Länge der Erkrankung ist inzwischen nicht mehr an die Verweildauer im Krankenhaus gebunden. Immer häufiger werden intensive, komplexe Heilungs- und Genesungsphasen in die Privatheit der eigenen Wohnung verlagert und müssen in vielen Fällen von den Betroffenen selbst finanziert werden. Häusliche Pflege ist heute sehr hochwertig, wenn man sie sich leisten und bezahlen kann. Vielfach sind es ältere Menschen, Alleinstehende, Personen mit kleinem Einkommen. Betroffenengruppen und unterschiedliche Stadien im Krankheitsverlauf dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die soziale Schere geht immer weiter auseinander.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.04.2009
Petition endet: 16.06.2009
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017

    Elsbeth Rütten Häusliche Krankenpflege Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
    häusliche Krankenpflege zu verbessern.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die vielfältigen Fortschritte und
    Entwicklungen in der Medizin sowie die Einführung der Fallpauschalregelungen hät-
    ten dazu geführt, dass Menschen inzwischen immer früher aus dem Krankenhaus
    entlassen würden. Zahlreiche... weiter

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