Region: Osterwieck
Bild der Petition Grundschulhof als Partylocation?
Bildung

Grundschulhof als Partylocation?

Petition richtet sich an
Bürgermeister Dirk Heinemann
28 Unterstützende 21 in Osterwieck

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

28 Unterstützende 21 in Osterwieck

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 10.06.2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

800 Jahrfeier - das Festzelt soll auf dem Schulhof der örtlichen Grundschule stehen???

Dafür sollen Sitzgelegenheiten abgebaut werden, die seit vielen Jahren von den Eltern ehrenamtlich instand gehalten werden. Auch vom Herausreißen von Büschen ist die Rede. Dabei handelt es sich laut Volksstimme- Artikel um die grünste Grundschule des Ortes Osterwieck samt seiner Gemeinden.
Mit Eltern und Lehrern wurde nicht gesprochen, geschweige denn sie in die Planung mit einbezogen.
Es ist nicht klar, wer für Schäden aufkommt, bzw. die Sauberkeit wieder herstellt.
Rauchen und Alkohol auf einem Platz wo unsere Kinder lernen und spielen sollen?

Begründung

Es gibt mehr als genug Alternativen, die überhaupt nicht geprüft wurden.
Der offene Brief an den Bürgermeister der Stadt Osterwieck, sowie den Ortsbürgermeister von Bühne blieben bis heute ohne Reaktion:
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Bühne, den 28.05.2024

800 Jahre Bühne- Auftaktveranstaltung auf Kosten des Schulhofes?

Überall in der Presse liest man von Leherermangel und der überaus mangelhaften Ausstattung der Schulen im Land Sachsen- Anhalt. Angesichts solcher Berichterstattung überrascht es uns Eltern umso mehr, dass im Rahmen des Dorfjubiläums der Schulhof für die Auftaktveranstaltung – also als Party- und Eventlocation- genutzt werden soll. Hier handelt sich sich eindeutig um eine öffentliche Veranstaltung, für die grundsätzliche Planungs- und Durchführungsgrundlagen maßgeblich sind, die in ihrer Gänze sehr komplex sind. Eine der wichtigsten Rechtsnormen ist die jeweilige landesrechtliche Versammlungsstättenverordnung, wobei sich die meisten Bundesländer an der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) orientieren. Ob und inwieweit diese Vorschrift eingehalten wurde, ist aus Elternsicht nicht zu eruieren, da entsprechende Informationen vom Veranstalter – der bis heute nicht namentlich benannt wurde- nicht erbracht wurden. Gleiches gilt für eine Überprüfung der allgemeingültigen Grundvoraussetzungen aus vorgenannter Verordnung: § 3 Bauteile, § 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen, § 7 Bemessung der Rettungswege, etc. Das eine solche Überprüfung stattgefunden hat, erscheint für uns Eltern kaum möglich, was nachfolgende Beispiele verdeutlichen: Das erst vor drei Jahren eingeweihte Basketballfeld mit dem speziellen Kunststoffboden soll mit Absätzen betreten werden und damit nachhaltig geschädigt werden? So geht also die Stadt Osterwieck, mit den eingemeindeten Dörfern mit Fördermitteln, Spenden und Eigenmitteln ihrer Eltern um? Die Sitzgelegenheiten sollen abgebaut und wieder aufgebaut werden? Jeder, weiß doch, das solche Dinge nicht besser werden? Nicht zu vergessen hier ist auch, dass eben diese Sitzgelegenheiten seit vielen Jahren von den Eltern ehrenamtlich instandgehalten werden um deren Erhalt sicherzustellen. Aschenbecher stehen auf einem Grundschulhof grundsätzlich nicht zur Verfügung, genauso wie Feuerstellen. Diese Reihe könnte man noch beliebig weiter fortsetzen: Schulgarten, Spielgeräte, sanitäre Anlagen,... die allesamt einer Prüfung hinsichtlich der Besucher- und Veranstaltungssicherheit nicht standhalten würden. Ein weiterer erheblicher Mangel ergibt sich aus der bis dato nicht offenbarten Verpflichtung zur Benennung eines Betreibers oder eines Veranstaltungsleiters. (vgl. §38 MVStättVO) Dieser ist im Fall von Unfällen und Schäden erster Ansprechpartner für die beteiligten Personen und muss bei Fehlverhalten auch mit straf- sowie zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gleiches ist für die Frage nach einer Veranstalterhaftpflicht festzustellen. Auch hier ist bis auf mündliche Lippenbekenntnisse durch den Ortsbürgermeister der Gemeinde Bühne nichts vorgelegt worden. 
Nun ist es nicht so, dass das Dorf Bühne keinerlei anderweitige Örtlichkeiten hat eine solche Auftaktveranstaltung durchzuführen, deren Prüfung und Freigabe im Rahmen anderer Veranstaltungen bereits erfolgt ist. Hier seien unter anderem der Sportplatz genannt, der über diesselbe Ausstattung verfügt: Spielgeräte, sanitäre Anlagen, zentrale Lage, etc.. Auch wird für viel Geld und Aufwand eine Schützenhalle in Rimbeck vorgehalten, die ebenfalls nicht dafür genutzt wird. Auch der Ort selbst bietet viele weitere Möglichkeiten, wenn man mit offenen Augen durch den Ort geht oder aber auf Informationen der ortsansässigen Einwohner zurückgreift. Des weiteren enststand der Eindruck, dass bewusst Fehlinformationen verbreitet werden, was der Verweis auf das bestehende Hausrecht und dessen Aussetzung in den Ferien deutlich zeigt. Aus genannten Gründen sprechen wir Eltern und nachdrücklich gegen die Durchführung der Auftaktveranstaltung zum Ortsjubiläum auf dem Schulhof der Grundschule Bühne aus. Wir erwarten eine zeitnahe Beseitigung der genannten Mängel und die Einhaltung der gängigen Vorschriften. Als Frist hierfür haben wir uns den 07.06.2024 notiert. In Anbetracht der in Kürze anstehenden Kommunalwahlen halten wir uns die Veröffentlichung dieses offenen Briefes vor. Gleiches gilt für den Fall, dass weiterhin auf die Prüfung von Alternativen verzichtet wird und Entscheidungen hinsichtlich des Schulhofes und dessen Nutzung für öffentliche Veranstaltungen ohne die Kooperation mit den Eltern bzw. des Schulfördervereins geschieht. Ein Schulhof ist kein öffentlicher Veranstaltungsort, sondern ein Ort, an dem unsere Kinder in sicherer und schöner Umgebung einen Platz zum Lernen und Bewegen haben. Kinder sind Eure Zukunft!!!
Mit freundlichen Grüßen
Die Vertreter des Schulfördervereins der Grundschule Bühne
Die Vertreter des Schulelternrates
Das Kollegium

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Raphaela Wendt aus Rimbeck
Frage an den Initiator

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