153 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Verwaltungsgerichte Stuttgart / Mannehim
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit fordern wir, die Unterzeichner, dass die bis 2020 beantragten Veranstaltungen des rechten Spektrums nicht genehmigt werden bzw. ein Verbot dieser Demonstrationen nicht durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben wird.
Begründung
2012 waren die Neonazis und 2013 zum 1. Mal die “Autonomen Nationalisten” die Antragsteller. Beide Demonstrationen wurden vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit der Begründung “die Demonstration gefährde nicht unmittelbar die Sicherheit und Ordnung” genehmigt. Die Realität sah ganz anders aus. Das Gegenteil war der Fall. Die linksautonomen Gegendemonstranten blockierten mehrfach die Bahnstrecke durch das Filstal, bewarfen einen Regionalzug mit Steinen, hetzten durch die Stadt und verbreiteten Angst und Schrecken. Um das von den “Autonomen Nationalisten” per Gerichtsentscheid eingeforderte Grundrecht zu schützen und die beiden Demonstrationsblöcke zu trennen, mußten mehr als 2000 PolizeibeamteInnen eingesetzt werden. Die daraus resultierenden Personalkosten belaufen sich auf über 1 Million Euro. Ganz zu schweigen von dem materiellen Schaden der Göppinger Geschäftsleute und der außergewöhnlichen, psyschischen Stresssituation der Innenstadtbewohner, der durch die linksautonomen Gegen Demonstranten verursacht wurde. Jedes Mal muß die Polizei einen außergewöhnlichen Kraftakt aufbringen um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Seitens der Rechtsprechung heißt es dann “es geht doch”.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.11.2013
Petition endet:
15.01.2014
Region:
Göppingen
Kategorie:
Bürgerrechte
Debatte
Grundrechte können niemandem einfach zu- oder aberkannt werden. Wenn sich das Gericht von einer Unterschriftenliste beeinflussen lassen würde, wäre es mit seiner Unabhängigkeit auch nicht mehr weit her. Damit könnte JEDE Mehrheit JEDE Minderheit nach Belieben unterdrücken. Solange die Gefahr nicht nachweisbar von den Neonazis ausgeht, wird sich die Entscheidung des Gerichts kaum ändern. Vielleicht sollte die Mehrheit weniger auf eine Verbotsdienstleistungsmentalität setzen und die Mehrheitsverhältnisse auf demokratischem Wege zum Ausdruck bringen, denn sie hat die gleichen Grundrechte.