49 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Westfälische Hochschule
Hallo liebe Kommilitonen,
wie ihr bereits wisst, steht uns durch die Covid-19 Pandemie eine längere Regelstudienzeit zu. Mit der neuen Prüfungsordnung sollte eine angemessene Übergangsphase für die Studenten der alten Prüfungsordnung gegeben sein. Dies ist allerdings nicht der Fall und einige Klausuren werden nicht mehr angeboten. Da die Regelstudienzeit durch Corona auf 10 Semester angehoben wurde und wir durch das Dokument "Neue BPO`S - Änderung für die aktuell Studierenden" ein Recht auf die 1,5-fache Regelstudienzeit haben, fordern wir Studierenden, dass wir bis Februar 2026 in der Studienordnung 2013 studieren können und die Prüfungen dementsprechend ebenfalls bis Februar 2026 angeboten werden.
Begründung
Aus nachfolgenden Gründen sind wir maßlos enttäuscht über die im Dokument „Neue BPO´s – Änderung für die aktuell Studierenden“, tabellarisch dargestellten letzten Prüfungsmöglichkeiten und betrachten es als eine respektlose Zumutung, dass die letzte Möglichkeit das Studium in der BPO 2013 zu beenden, der 29.02.2024 ist.
Punkt 1: Es fallen zusätzliche Kosten an! Ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung kann im worst-case Szenario einen angeblichen zusätzlichen Zeitaufwand von 1950h (FM) und 1950h (VT) bedeutet. Für die Zeit, die man zusätzlich studieren muss, fallen Semesterbeitrag, Essensgeld etc. an. Das bedeutet eine starke finanzielle Belastung.
Punkt 2: Durch die erheblich längere Studierzeit fällt Einkommen weg, sodass der Wechsel für viele Studierende aus diesem Grund finanziell nicht weiter tragbar ist.
Punkt 3: Die exorbitante Verlängerung der Studienzeit führt dazu, dass sich der Einstieg ins Berufsleben und damit auch Lebens- und Familienplanung erheblich hinauszögern, sodass es unermesslichen Einfluss auf das ganze weitere Leben hat.
Punkt 4: Ein Studium geht mit Prüfungsdruck und Unplanbarkeit einher, die einen erheblichen psychischen Ballast zur Folge haben. Mit einer zusätzlichen Modulbelastung von 8-13 Modulen verlängert man den Belastungszustand unvorhersehbar um eine große Zeitspanne.
Punkt 5: Des Weiteren haben sich ein Großteil der Studierenden für diese Studiengänge unter der Voraussetzung/aus dem Grund eingeschrieben, dass das Studium kein Englisch beinhaltet. Dies ist in der neuen Prüfungsordnung nicht gegeben.
Punkt 6: Die Information bezüglich der letzten Termine der Prüfungen sind lediglich in Form eines Dokuments auf der Webseite hinterlegt und zudem erschwert auffindbar. Ein Indikator dafür, dass eine zu geringe Informationsvermittlung stattgefunden hat, ist außerdem, dass eine Vielzahl an Professoren auf Anfrage keine Auskunft über den letzten Prüfungstermin geben konnten. Die Professoren waren also zum großen Teil ebenfalls nicht ausreichend informiert. Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Studierenden durch zu wenig Informationskanäle kaum Möglichkeiten haben, um eine ausreichende Planung der Prüfungen zu gestalten. Außerdem führt eine fehlende Legende bezüglich der verwendeten Farben zu einer Erschwerung der Deutung der Tabellen über die letzten Prüfungsmöglichkeiten in Anlage X1.
Punkt 7: Wie in der Einleitung oben bereits erläutert, ist die Covid-19 Pandemie in die Übergangszeit nicht einbezogen. Während der Pandemie war es vielen aufgrund schlechter Internetverbindungen; Umstellungen auf die digitale Lehre, die auch auf die schlechte Aufstellung der Hochschule zurückzuführen ist; eigener Erkrankung; Erkrankungen in der Familie etc. für zwei Jahre nicht ausreichend gut möglich am Studium teilzuhaben. Die Studiermöglichkeit hat sich dadurch in diesem Zeitraum erheblich verkleinert, was dazu führt, dass Studierende, die ohne Pandemie, mit der in Anlage „Neue BPO´s – Änderung für die aktuell Studierenden“, dargestellten letzten Prüfungsmöglichkeiten ausgekommen wären, mit den erläuterten pandemiebedingten Hindernissen jedoch nicht auskommen können.
Auf Grundlage des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes muss einem Prüfling die Möglichkeit gegeben werden sich in zumutbarer Weise auf Rechtsänderungen einzurichten. Das ist aufgrund der genannten Punkte nicht der Fall. Die Übergangsregelung und der subtile einzige Übertragungskanal in Form von Anlage „Neue BPO´s – Änderung für die aktuell Studierenden“, bietet kein ausreichendes Mittel für uns, das Studium unter den Voraussetzungen abzuschließen, unter denen wir für diese Studiengänge angeworben worden sind.
Hinsichtlich der aufgezeigten Krise und der im Dokument „Neue BPO´s – Änderung für die aktuell Studierenden" angegebenen Dauer (1,5-fache Regelstudienzeit) fordern wir hiermit, dass wir Studierenden bis Februar 2026 in der Studienordnung 2013 studieren können und die Prüfungen dementsprechend ebenfalls bis Februar 2026 angeboten werden.
Auch diejenigen, die bereits aus Zwangsnot in die neue Prüfungsordnung eingestiegen sind, sollen die Möglichkeit erhalten, in der BPO 2013 zu Ende studieren zu können.
Wir wollen keine Almosen, sondern nur unter den Bedingungen zu Ende studieren, unter denen wir das Studium begonnen haben ☹
Daher die Bitte an euch, diese für uns durchaus wichtige Petition zu unterschreiben!
Quellenangaben:
X1: „Neue BPO´s – Änderung für die aktuell Studierenden https://www.w-hs.de/fileadmin/public/user_upload/Neue_BPOs_A__nderungen_fu__r_die_aktuell_Studierenden.pdf, (zuletzt besucht am 07.04.2023; 15.04Uhr)
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.04.2023
Petition endet:
06.07.2023
Region:
Gelsenkirchen-Nord
Kategorie:
Bildung
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 07.07.2024Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
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