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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Ministerium für Gesundheit, Soziales u. Integration
Sehr geehrte Frau Petra Grimme - Benne
Als Ministerin für Gesundheit, Soziales und Integration liegt es in Ihrer Verantwortung nicht nur Menschenrechte der Flüchtlinge und Emigranten zu sichern, Sie tragen auch Verantwortung dafür das Menschenrechte deutscher Bürger im Land Sachsen-Anhalt eingehalten werden. Die EU- Charta der Grundrechte, Landesverfassung und auch das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) (V) erlauben keine Diskriminierung, Folter u. Menschenmisshandlung welcher Art auch immer.
Begründung
Misshandlungsopfer fordern Durchsetzung der Menschenrechte auch in Sachsen-Anhalt.
1996 wird Bürger R. Blohm im Beistand für ein weibliches Vergewaltigungsopfer durch den Trieb-Täter selber schwer verletzt. Ein geschwollenes linkes Sprunggelenk, Bandverletzung und Folgen absurder Ärztlicher Fehlbehandlungen führen letztlich zur Gehbehinderung und Rollstuhl. Um diese medizinische Fehlleistung zu vertuschen wird dem misshandelten Bürger 2001 eine "nicht therapierbare" Autoimmunkrankheit MS ( Encephalomyelitis disseminata ) aufgehalst, eine Pseudo-Krankheit die jede Patientenbehandlung und Rechtssuche des inzwischen verkrüppelten Behandlungsopfer, ob Schlichtungsstelle, Ärztekammer, Gericht oder Landesbehörden, gefährliche Wege zu weiteren Misshandlungen eröffnet. 2006 wird Bürger R. Blohm in Behandlung seiner gutartig vergrößerten Prostata im narkotisierten Zustand, aus welchen Gründen auch immer, Menschenrechte verletzend zwangssterilisiert. Geduldete Patientenmisshandlung, Vertuschung und Betrug führen zu weiteren Menschenrechtsverletzungen in deutscher "Gesundheitsvorsorge". Der langjährige Kampf (1996-2018) des misshandelten Opfers gegen Diskriminierung, Rechtsbeugung und Machtmissbrauch findet zumindest durch Sozialbehörden begrenzten Beistand. 2008 wird der Behindertenzustand in einem Schwerbehinderten-Ausweis (GdB 70 u. MZ G unbefristet) anerkannt und dokumentiert. Traurige Realität, AOK Gesundheitskasse verweigert versicherten Kunstfehleropfer Hilfe. Ein notwendigen Rollstuhl muss das entrechtete Opfer bei Quelle auf Teilzahlung erwerben. In Erneuerung deutscher Pflegegesetze werden zehntausende behinderte Bürger in ein konfuses Pflege- Modell gepresst, dem zum Schrecken von "Veranstaltern" und Betroffenen elementare Voraussetzungen menschenwürdiger Pflege, des Lebens und Überleben fehlen. So werden auch dem behinderten Kunstfehleropfer R. Blohm durch fragwürdige AOK-Gutachten alle "körperlichen u. gesundheitlichen Beeinträchtigungen" (Ärztepfusch) radikal gelöscht, bescheidene aber notwendige Haushaltshilfe, 2 h pro Woche gestrichen. Dafür erfolgt nach 20 Jahren Menschenmisshandlung eine deutsche Wunderheilung durch geniale AOK-Gutachter. Zwei reale (Hausbesuch) und zehn (10) phantastische AOK-Gutachter erlösen per Akteneinsicht das verkrüppelte Opfer von allen „Leiden u.Gebrechen". Im schriftlichen Bescheid wird mitgeteilt, das der Körper des Behinderten ab sofort ohne jegliche gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigung weiter leben kann, darf und muss.
Pflegestufe 0
Sehr geehrte Frau Grimm-Benne, lassen Sie es als verantwortliche Ministerin des Landes Sachsen - Anhalt nicht zu, das im deutschen Rechtsstaat die Menschenwürde behinderter (EU-) Bürger durch Manipulation, Betrug und Machtmissbrauch verletzt, missbraucht und weiter abgebaut wird. Was ist es für ein deutscher Rechtsstaat wenn man einen Bürger, der für Menschenrecht, deutsche Wiedervereinigung und Freiheit am 17. Juni 1976 in Gedenken der Opfer des deutschen Volksaufstandes unter Lebensgefahr eine Freiheitsglocke der Magdeburger Johanneskirche läutet, ein aufrechter Bürger durch Wehrdienstverweigerung ein mutiges Bekenntnis ablegt als Deutscher nicht auf Deutsche zu schießen. Was ist vom hohem Ziel deutscher Revolution, von der neuen Gerechtigkeit für Deutschlands Bürger noch übrig geblieben. 20 Jahre Menschenmisshandlung im Gesundheitssystem rechtsstaatlicher Demokratie sollte Verantwortliche bewegen fragwürdige Funktionäre und Gutachter zum Schutz von Gesundheit und Leben (AOK-) Versicherter Bürger einer gründlichen Überprüfung durch Rechts- und Psychose Experten zu unterziehen.
Hochachtungsvoll EU- Bürger Rüdiger Blohm
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§ 38 SGB V Haushaltshilfe Versicherten steht Haushaltshilfe zu wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder Leistung die Weiterführung des Haushalts nicht oder nur erschwert möglich ist. Darüber hinaus haben Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen akuter Krankheit oder Schwerbehinderung als Folge medizinischer Fehlleistungen
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Petition gestartet:
26.07.2018
Petition endet:
25.10.2018
Region:
Sachsen-Anhalt
Kategorie:
Bürgerrechte
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.