168 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, Bundesministerien BMI, BMF, BMJV, BMWi, BMFSFJ
Angesichts der bestehenden Wohnungsnot ist beim Verkauf von vermieteten Wohnungen an Immobiliengesellschaften Vorsicht geboten. Darunter sind Gesellschaften, die gerade erworbene Wohnungen schon vor der notariellen Überschreibung auf dem Wohnungsmarkt zum Weiterverkauf anbieten. Dieses Geschäftsgebaren beruht auf einem unlauteren Zusammenspiel von Maklern und Finanzinvestoren, die ausschließlich an schneller Geldvermehrung interessiert sind. Auf diese Weise wird Wohnen zum Armutsrisiko.
Meine Erfahrungen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Geschäftsgebarens aufkommen ließen:
Im September 2020 kam der Makler, der im Auftrag der Erbengemeinschaft meiner verstorbenen Vermieterin die von mir vor über 12 Jahren gemietete Wohnung zum Verkauf anbot, mit Interessenten zu einer Wohnungsbesichtigung. Mitte November 2020 teilte mir eine Anwältin im Auftrag der Erbengemeinschaft mit, dass die Wohnung mit Wirkung ab Januar 2021 verkauft wurde und nannte als neue Eigentümer eine Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Derselbe Makler vereinbarte wenige Tage nach dieser Mitteilung von der Anwältin auf Wunsch eines Kaufinteressenten einen Besichtigungstermin im November. Er drückte freudige Überraschung darüber aus, dass er von eben dieser Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit dem Weiterverkauf beauftragt worden sei, der er zuvor die Wohnung verkauft hatte! Zudem kündigte er an, dass ich mit einer Mieterhöhung rechnen müsste. Den Eigentümerwechsel bestätigten mir die zukünftigen Vermieter (die Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft) erst Mitte Dezember zum 02.01.2021 und teilten mir das Konto für die Mietüberweisung mit.
Auch im Dezember fanden Besichtigungen noch vor der Eigentumsübertragung statt. Es folgten welche im Januar, weitere sind angekündigt. Alle bisherigen Interessent*innen sind vom Kauf zurückgetreten. Mehrfach behauptete der Makler, er achte darauf, dass keiner der Interessent*innen einen Eigenbedarfswunsch hätte. – Die neuen Vermieter teilten mir Ende Januar eine „Mieterhöhung zum 01.04.2021 für preisfreien Wohnraum“ mit. Sie drohen mit Klage, falls ich der neuen, um 15 % erhöhten Miete nicht zustimme. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht stellte erst einmal einen Formfehler fest …
Deshalb: Um der Verschleierung fragwürdiger Geschäfte zu begegnen, muss eine Melde- und Prüfstelle eingerichtet werden, die solche Vorgänge von Betroffenen entgegennimmt und an die jeweils zuständige Behörde zur Verfolgung weiterleitet. Es muss Transparenz und Rechtssicherheit für die Durchsetzung des Mieterschutzes geschaffen werden.
Ein Beispiel hierfür ist das investigative, inzwischen preisgekrönte Journalistenteam CORRECTIV. Es gründete das Projekt „Wem gehört die Stadt“, das für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und die Möglichkeit schafft, unsoziale Machenschaften aufzudecken und Steuerhinterziehung zu verhindern.
Begründung
Schon 2010 mahnte der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem Ausverkauf der Wohnungen und votierte „für einen ausreichenden Mieterschutz beim Verkauf von Wohnungen an Finanzinvestoren“. (siehe „Käufer haben soziale Verantwortung“, Süddeutsche Zeitung, 10. Mai 2010)
Der Wohnungsmarkt ist seit der Jahrtausendwende nicht nur drastisch globalisiert, sondern ganz allgemein der Spekulation von Immobiliengesellschaften preisgegeben worden. Selbst der Staat beteiligte sich an der Veräußerung von Grundvermögen an oftmals fragwürdige Investoren. – In der Folge explodierten die Mietpreise in den Städten, und sogar mehr und mehr Durchschnittsverdiener können sich die Mieten nicht mehr leisten – vor allem Familien und Alleinerziehende.
Wohnungsnot und steigende – auch versteckte – Obdachlosigkeit sind entstanden. Beides wird forciert durch das Entfallen der Preisbindung von Sozialwohnungen nach 20 oder 30 Jahren. Sowohl der soziale Wohnungsbau als auch die Wohneigentumsquote sanken bis 2018 und bezahlbarer Wohnraum nahm insbesondere in den Ballungsräumen rapide ab.
2006 gab es noch mehr als 2 Millionen Sozialwohnungen (82,44 EW). Bis 2018 schrumpfte der Bestand auf rund 1,2 Millionen, und von 82,79 Millionen Einwohnern erhielten allein 7,2 Millionen Menschen Grundsicherung.
2018 startete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine sog. „Wohnraumoffensive“ für bezahlbares Wohnen und Bauen. Der Umsetzungsstand dieses Projekts wurde im Februar 2021 mit kurzen Stellungnahmen zu den Problemfeldern veröffentlicht. – Einiges blieb unausgegoren, wie z.B. Steuerschlupflöcher bei „Share Deals laufen weiter – die GroKo ist sich uneins“, so Haufe am 26.10.2020. – Das hier beschriebene Problemfeld ist überhaupt nicht Bestandteil der geplanten gesetzlichen Anpassungen.
Ein weiteres Bespiel für Zynismus in der Städtebaupolitik, die die Wohnungsnot unberücksichtigt lässt, zeigt sich in der von der IHK Hamburg im Januar 2021 veröffentlichten Broschüre „Ein Quartier wird zum Scharnier – Die Perspektive des Fleetviertels für Hamburg“ insbesondere ab Seite 36 zum Konzept unter 2: „Das Fleetviertel, die nutzungsgemischte Kernzelle unserer Stadt, ist heute weitgehend entmischt und bis auf zwei Wohninseln der gewerblichen Nutzung vorbehalten. Dabei bietet es ideale Voraussetzungen, Wohnen und Arbeiten kleinräumig zu organisieren. Es gilt, die Lagegunst für Wohnen und Gewerbe auszuschöpfen und Synergieeffekte zwischen beiden Nutzungen zu ermöglichen. Dafür muss die Wohnnutzung mit einem differenzierten Wohnungsangebot im Neubau und Bestand deutlich erweitert werden. Durch die städtebauliche Situation ist das Fleetviertel für berufstätige Singles oder Paare ohne Kinder besonders gut geeignet; hierauf ist das Wohnangebot vor allem auszurichten. Ziel der Stadtentwicklung sollte sein, jährlich mindestens 200 neue Wohnungen zu schaffen bis Wohnkapazitäten für mindestens 5.000 Menschen vorhanden sind.“
Diese Broschüre (alter Link) ist nur wenige Tage nach meiner Entdeckung nicht mehr direkt bei der IHK zu laden, wohl aber kann das Projekt nach wie vor aufgerufen werden. Ich fand die Broschüre zwar an anderer Stelle, doch gibt es seit heute Fehlermeldungen auch bei dieser Verbindung: https://docplayer.org/45226091-Ein-quartier-wird-zum-scharnier-die-perspektive-des-fleetviertels-fuer-hamburg.html
Wir müssen uns gemeinsam mit vielen Unterschriften für eine gesetzliche Regelung zur Änderung dieses katastrophalen Zustandes einsetzen. Nur wenige bereichern sich auf Kosten von vielen, und diesen wenigen ist völlig egal, was aus den vielen anderen wird. – Diese Haltung widerspricht unserem Grundgesetz Art 14 (2): Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Bild von cocoparisienne auf Pixabay
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
04.03.2021
Petition endet:
03.05.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Wohnen
Neuigkeiten
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer meines Anliegens!
Diese Petiton endet in 10 Tagen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr bis dahin noch Mitzeichnende gewinnen könntet, die meinen Vorschlag auch gutheißen würden.
OpenPetition macht für die Zeit nach diesen 10 Tagen drei Vorschläge:
1. Petition offiziell beim Petitionsausschuss einreichen (online)
2. Petition medienwirksam an einem vereinbarten Termin übergeben
3. Übergabe von Interessierten begleiten lassen
Ich wünsche mir sehr Eure Unterstützung und Euer Dranbleiben! Ich fände es toll, wenn Ihr zu diesen Vorschlägen Eure Meinung äußern würdet und wir gemeinsam eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen könnten.
Langsam nimmt zu, dass über Gesetzesänderungen debattiert wird,... weiter -
Temporäre Sperrung aufgehoben
am 09.03.2021Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team -
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte geben Sie Quellen (Links/URLs) für die folgenden Aussagen an:
- Darunter sind Gesellschaften, die gerade erworbene Wohnungen schon vor der notariellen Überschreibung auf dem Wohnungsmarkt zum Weiterverkauf anbieten. Den betroffenen Mietern wird kein Schutz vor Mieterhöhungen und vor Forderungen nach angeblichem Eigenbedarf gewährt.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.