Region: Dahlem
Bild der Petition Gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Thielallee 63, Berlin Dahlem
Bauen

Gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Thielallee 63, Berlin Dahlem

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Anwohner, Nachbarn, FU-Angehörige

0 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

0 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 18.08.2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Anwohner, Nachbarn, FU-Angehörige

Der Standort Thielallee 63 ist für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft mit Containern ungeeignet, die Standortauswahl fehlerhaft, und die geplante Bebauung rechtswidrig. Wir fordern daher, dass das Land Berlin sein dortiges Vorhaben aufgibt.

Begründung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Nachbarn, Anwohner und Studenten,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirks- und Senatsverwaltung,

der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung am 26. März 2024 beschlossen, das bislang als Parklplatz genutzte Gelände auf dem Campus der Freien Universität Berlin in der Thielallee 63, 14195 Berlin, mit einer dreigeschossigen Wohncontainer-Anlage zu bebauen, um 280 Geflüchtete dort unterzubringen. 

Die Freie Universität hatte eigentlich die Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden für Lehre und Forschung geplant und wurde dem Vernehmen nach von der geplanten Flüchtlingsunterkunft auf dem Campus zwischen Van‘t-Hoff-Straße und Faradayweg überrumpelt. Die Anwohner wurden über das Vorhaben bisher nicht von offizieller Seite informiert. 

Die Standortauswahl ist fehlerhaft, der Standort ungeeignet und die geplante Bebauung rechtswidrig. Wir fordern daher, das Vorhaben am Standort Thielallee 63 aufzugeben. 

Vorab: Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Verständnis dafür haben, dass Geflüchtete Menschen eine sichere Unterkunft benötigen, und dass die Suche nach einem geeigneten Ort hierfür ein schwieriges Unterfangen ist. Bei der Standortwahl und der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Errichtung einer Geflüchtetenunterkunft sind jedoch die geltenden Gesetze einzuhalten. Eine Hilfe nach dem Motto „In der Not gilt kein Gebot“ gibt es im Rechtsstaat nicht.

Der Standort Thielallee 63 ist aus unter anderem folgenden Gründen ungeeignet:

  • Überforderung der sozialen Infrastruktur
  • Unzumutbare Immissionsbelastung
  • Mangelnde Absorptionsfähigkeit bei unverhältnismäßiger Personenanzahl
  • Schwerwiegende Änderung der Wohngebietsstruktur
  • Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme
  • Nachhaltige Schädigung des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts
  • Überlastung der örtlichen Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen
  • Unzulässige gebietsfremde Nutzung unter Verletzung der Grundzüge der Bauplanung
  • Verletzung des Einfügungsgebotes
  • Überschreitung von Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Verletzung von Denkmalschutz (u.a. Baudenkmal Hahn-Meitner-Bau)
  • Nichtberücksichtigung der Umwelt- und Klimaschutzbelange
  • Verstoß gegen den Bebauungsplan bei Nichtvorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nach §§ 31, 246 BauGB

Zu bedauern ist darüber hinaus der intransparente Entscheidungsprozess, der ohne Bürgerbeteiligung oder auch nur Information der betroffenen Bürger erfolgte. Bereits in der Vergangenheit war dieses Vorgehen in gleichgelagerten Fällen ein probates Mittel: die Bürger werden nicht informiert, sodass sie sich nicht beklagen können - später wird gesagt „es waren doch alle einverstanden“. 

Noch liegen die erforderlichen Genehmigungen nicht vor. Gemeinsam können wir das Vorhaben stoppen, indem wir jetzt entschlossen handeln. 

Wir bitten Sie, die Forderung durch Ihre Unterzeichnung der Petition zu unterstützen, und auch auch betroffene Freunde, Nachbarn und Bekannte dazu zu bewegen. 

Darüber hinaus können und sollten Sie Folgendes tun: 

  • Kontaktieren Sie als Wähler Ihre Abgeordneten in Bezirk und Senat
  • Wenden Sie sich an Ihren Bezirksbürgermeister
  • Wenden Sie sich an die Senatsverwaltung (Bauaufsicht) und legen Sie Protest ein
  • Wenden Sie sich ans Landesdenkmalamt und bestehen Sie auf die Denkmalpflege und den Schutz des Baudenkmals Hahn-Meitner-Bau
  • Ergreifen Sie als Eigentümer rechtzeitig baurechtliche Schritte (Klage, Eilantrag)
  • Als Mieter informieren Sie Ihren Vermieter und prüfen Sie ggf. eine Mietminderung
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. 

Mit freundlichen nachbarschaftlichen Grüßen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.08.2024
Petition endet: 17.02.2025
Region: Dahlem
Kategorie: Bauen

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern