Region: Darmstadt
Bild der Petition Gegen den Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte durch die TU-Darmstadt
Bürgerrechte

Gegen den Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte durch die TU-Darmstadt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Technische Universität Darmstadt

150 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

150 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Technische Universität Darmstadt

Die TU Darmstadt muss die aktuelle Verfahrensregelung für den krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt zurückziehen.

Die TU Darmstadt muss auf eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und die Bekanntgabe der prüfungsrelevanten Krankheitssymptome jetzt und auch in Zukunft verzichten.

Ein krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt muss, wie die letzten Jahre seit einer verbindlichen Prüfungsanmeldung, durch Einreichung eines Attests möglich sein. Die Prüfungskommission hat die ärztliche Meinung grundsätzlich zu akzeptieren.

Begründung

In der E-Mail vom 03. Februar 2014 informiert die TU-Darmstadt über eine Verschärfung der Verfahrenregelung für den Prüfungsrücktritt. Ab dem 01.07.2014 muss, um im Krankheitsfall form- und fristgerecht von einer Prüfung zurück zu treten, dem zuständigen Studienbüro vom Tag der Erkrankung an nach 3 Kalendertagen, ein Formular mit der Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht eingereicht werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.02.2014
Petition endet: 03.03.2014
Region: Darmstadt
Kategorie: Bürgerrechte

Diese Regelung ist unverhältnismäßig. Um das Ziel eine Prüfungskommission mit einer Informationsgrundlage für eine Entscheidung auszustatten soll hier die Schweigepflicht des Arztes entbunden werden. Nicht mal unter Mordanklage ist dies vor Gericht möglich!

Diese Petition ist nett, wird aber das Präsidium keinen feuchten *** interessieren. Die richtige Anlaufstelle ist eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen: <a href="http://www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm" rel="nofollow">www.datenschutz.hessen.de/kontakt.htm</a>

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