Verkehr

Für mehr Sicherheit der Grundschulkinder - Tempo 30 in Grumbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amt für Straßenbau und Verkehr (Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge)

175 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

175 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Amt für Straßenbau und Verkehr (Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge)

Petition zur Einrichtung einer Tempo 30 – Beschilderung auf der Staatsstraße S192 (Tharandter Straße) zwischen der Kreuzung B173 und der Einmündung „Am oberen Bach“ in der Ortslage Grumbach

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde möge umgehend im Vorgriff auf die Novellierung der StVO sowie hilfsweise in Bezug auf die derzeit gültige StVO §45 (1) auf dem Streckenabschnitt der S192 (Tharandter Straße) zwischen dem Kreuzungsbereich mit der B173 und der Straße „Am oberen Bach“ in der Ortslage Grumbach eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anordnen.

Begründung

Begründung: Um die 100 Kinder zwischen 6 und 11 Jahren besuchen täglich die Evangelische Grundschule in Grumbach. Die Schule hat einen sehr großen Einzugsbereich, so dass viele Kinder alleine mit dem Bus zur Schule fahren, andere von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, ein Teil der Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommt. Leider ist die verkehrstechnische Situation im Umfeld der Schule nicht optimal. Das Schulgelände grenzt an die Tharandter Straße, klassifiziert als S 192. Die Straße ist hoch frequentiert, verbindet die Städte Tharandt und Wilsdruff, quert die B173 und dient damit auch als Zuführung zur Autobahn; der Lkw-Anteil ist entsprechend hoch. An der Schulwegstrecke der Kinder gilt die zulässige innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der Gehweg an der S192 ist sehr schlecht ausgebaut, ein Bordanschlag ist nicht wirksam vorhanden. Als Trennung zwischen Gehweg und Straße fungiert ein markierter Radweg-Schutzstreifen, der vom MIV befahren werden darf. Eine bauliche Trennung zwischen Gehweg und MIV ist somit nicht vorhanden und damit auch kein Schutz der vielen Kinder als Fußgänger vor abkommenden Fahrzeugen!! Kinder die alleine zur Schule gehen, zum Bus oder zu Treffpunkten mit den Eltern laufen, sind so täglicher Gefahr durch den hohen Verkehr ausgesetzt.

Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen, die Situation zu entschärfen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Querungsmöglichkeit deutlich verbessern.

Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mittlerweile die Notwendigkeit erkannt, Kinder im Straßenverkehr noch besser zu schützen und deshalb einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet, welcher heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde und nun nur noch vom Bundesrat bestätigt werden muß. Herr Minister Dobrindt schreibt hierzu: „Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder.“

Auch die derzeit noch gültige StVO ermöglicht es gemäß §45 (1) schon jetzt, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.06.2016
Petition endet: 15.09.2016
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

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