17.06.2016, 00:01
Zuordnung Textteile von der Beschreibung hin zur Begründung
Neuer Petitionstext: Petition zur Einrichtung einer Tempo 30 – Beschilderung auf der Staatsstraße S192 (Tharandter Straße) zwischen der Kreuzung B173 und der Einmündung „Am oberen Bach“ in der Ortslage Grumbach
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde möge umgehend im Vorgriff auf die Novellierung der StVO sowie hilfsweise in Bezug auf die derzeit gültige StVO §45 (1) auf dem Streckenabschnitt der S192 (Tharandter Straße) zwischen dem Kreuzungsbereich mit der B173 und der Straße „Am oberen Bach“ in der Ortslage Grumbach eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anordnen.
Begründung:
Um die 100 Kinder zwischen 6 und 11 Jahren besuchen täglich die Evangelische Grundschule in Grumbach. Die Schule hat einen sehr großen Einzugsbereich, so dass viele Kinder alleine mit dem Bus zur Schule fahren, andere von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, ein Teil der Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommt.
Leider ist die verkehrstechnische Situation im Umfeld der Schule nicht optimal. Das Schulgelände grenzt an die Tharandter Straße, klassifiziert als S 192. Die Straße ist hoch frequentiert, verbindet die Städte Tharandt und Wilsdruff, quert die B173 und dient damit auch als Zuführung zur Autobahn; der Lkw-Anteil ist entsprechend hoch. An der Schulwegstrecke der Kinder gilt die zulässige innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der Gehweg an der S192 ist sehr schlecht ausgebaut, ein Bordanschlag ist nicht wirksam vorhanden. Als Trennung zwischen Gehweg und Straße fungiert ein markierter Radweg-Schutzstreifen, der vom MIV befahren werden darf. Eine bauliche Trennung zwischen Gehweg und MIV ist somit nicht vorhanden und damit auch kein Schutz der vielen Kinder als Fußgänger vor abkommenden Fahrzeugen!! Kinder die alleine zur Schule gehen, zum Bus oder zu Treffpunkten mit den Eltern laufen, sind so täglicher Gefahr durch den hohen Verkehr ausgesetzt.
Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen, die Situation zu entschärfen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Querungsmöglichkeit deutlich verbessern.
Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mittlerweile die Notwendigkeit erkannt, Kinder im Straßenverkehr noch besser zu schützen und deshalb einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet, welcher heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde und nun nur noch vom Bundesrat bestätigt werden muß. Herr Minister Dobrindt schreibt hierzu: „Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder.“
Auch die derzeit noch gültige StVO ermöglicht es gemäß §45 (1) schon jetzt, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen.
Neue Begründung: Begründung:
Um die 100 Kinder zwischen 6 und 11 Jahren besuchen täglich die Evangelische Grundschule in Grumbach. Die Schule hat einen sehr großen Einzugsbereich, so dass viele Kinder alleine mit dem Bus zur Schule fahren, andere von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, ein Teil der Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommt.
Leider ist die verkehrstechnische Situation im Umfeld der Schule nicht optimal. Das Schulgelände grenzt an die Tharandter Straße, klassifiziert als S 192. Die Straße ist hoch frequentiert, verbindet die Städte Tharandt und Wilsdruff, quert die B173 und dient damit auch als Zuführung zur Autobahn; der Lkw-Anteil ist entsprechend hoch. An der Schulwegstrecke der Kinder gilt die zulässige innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der Gehweg an der S192 ist sehr schlecht ausgebaut, ein Bordanschlag ist nicht wirksam vorhanden. Als Trennung zwischen Gehweg und Straße fungiert ein markierter Radweg-Schutzstreifen, der vom MIV befahren werden darf. Eine bauliche Trennung zwischen Gehweg und MIV ist somit nicht vorhanden und damit auch kein Schutz der vielen Kinder als Fußgänger vor abkommenden Fahrzeugen!! Kinder die alleine zur Schule gehen, zum Bus oder zu Treffpunkten mit den Eltern laufen, sind so täglicher Gefahr durch den hohen Verkehr ausgesetzt.
Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen, die Situation zu entschärfen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Querungsmöglichkeit deutlich verbessern.
Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mittlerweile die Notwendigkeit erkannt, Kinder im Straßenverkehr noch besser zu schützen und deshalb einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet, welcher heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde und nun nur noch vom Bundesrat bestätigt werden muß. Herr Minister Dobrindt schreibt hierzu: „Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir Eltern schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Im Interesse der Grumbacher Grundschüler bitten um Sicherheit der Kinder.“
Auch die derzeit noch gültige StVO ermöglicht es gemäß §45 (1) schon jetzt, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine breite Unterstützung unseres Anliegens, da so die Sicherheit unserer Kinder streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf ihrem Schulweg maßgeblich verbessert werden kann. Hauptverkehrsstraßen anzuordnen.
Weiterhin profitieren von einer Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit des hohen Verkehrsaufkommens in Grumbach natürlich alle Nutzer des Gehweges, Radfahrer und Anwohner.