533 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Abgeordnetenhaus
Das Berliner Abgeordnetenhaus möge beschließen, die Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) sozial zu gestalten, damit jene Bürger, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt und die keine Sozialleistungen beziehen, nicht mehr zur Finanzierung des ÖRR herangezogen werden können, wenn diese auf Radio und Fernsehen verzichten.
Gleichzeitig möge das Abgeordnetenhaus beschließen, die Rechte derjenigen Bürger, die bewusst aus weltanschaulichen, religiösen oder Gewissensgründen auf Fernseh- und Radiokonsum verzichten, wiederherzustellen und sie von der Wohnungsabgabe zu befreien.
Für Kindergärten, Schulen und Universitäten, Betriebe, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, für Religionsgemeinschaften, für Städte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind die Rundfunkgebühren nutzungsabhängig zu gestalten, damit für den Bürger durch die Umlage der Rundfunkgebühr, die Preise für Güter und Dienstleistungen nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.
Begründung
Der Behauptung, öffentlich-rechtliches Fernsehen wäre für den Erhalt der Demokratie unverzichtbar, wird widersprochen. Vielmehr ist der ÖRR im Laufe der Jahre immer mehr zur Selbstdarstellungsbühne verschiedener Interessensverbände verkommen. Themen werden im ÖRR gezielt gesetzt, um die jeweiligen Interessen oder das eigene berufliche Vorankommen zu fördern, während wirklich kritischer Journalismus so gut wie nicht vorkommt.
Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, muss der ÖRR grundsätzlich reformiert und der Auftrag zur Grundversorgung neu definiert werden. Das Abgeordnetenhaus möge eine entsprechende Reform einleiten, die insbesondere die Freiheit des Bürgers, sich selbstbestimmt zu informieren stärkt und ihm das Recht einräumt, sich mit seinem Budget frei über alternative Medien wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften oder das Internet zu informieren.
Für Demokratie, Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland.
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Mitpetenten,
wegen der anstehenden Landtagswahlen (Brandenburg) im September 2014 haben wir zusammen mit der sächsischen Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“ eine neue Petition für Brandenburg gestartet. Wir würden uns über zahlreiche, auch überregionale Unterschriften sehr freuen:
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt-brandenburg
Massenverfahren gegen Rundfunkgebühren-Kritiker
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat genug. In einem Massenverfahren soll nun mit preußischer Gründlichkeit dem unliebsamen „Rundfunk-Querulantentum“ der Garaus gemacht werden.
Am Dienstag dem 19. August 2014 werden um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 005 (Erdgeschoß) gleich... weiter -
Liebe Mitpetenten,
leider wurde unsere Petition für eine Reform der Rundfunkfinanzierung von der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin abgelehnt.
Seien wir ehrlich, es war nicht anders zu erwarten. Wichtig ist jedoch das Signal an die Regierung, dass die Bürger keine Ruhe geben und immer wieder erneut für eine Reform eintreten.
In diesem Sinne geht das Engagement für echte Informationsfreiheit weiter und jedem von uns sei ans Herz gelegt, nun an die zuständigen Stellen Einzelpetitionen zu richten.
Wer mehr über die Hintergründe der Ablehnung erfahren möchte findet hier das Schreiben der Senatskanzlei: presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/05/berliner-senatskanzlei-lehnt-petition.html
Für echte... weiter
Debatte
1. Ö.-R.(GEZ) des mehrfachen Verstoßes gegen das Grund-Gesetz 2. Betrug 3. Nötigung nach §240 StGB 4. Missbrauch des Datenschutzes 5. Steuerbetrugsverdacht / Zwangs- Rundfunks- Beitrags-Zwecksteuer ? Haushaltsabgabe 6. Verstoß gegen das Vertragsrecht 7. Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Noch kein CONTRA Argument.