2.160 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Landrat Tanja Schweiger, Kreistag Regensburg
Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat beschlossen, die Planung zum Bau eines Vollsortimenters und zusätzlichen Lebensmitteldiscounters in den Talwiesen der Schwarzen Laber fortzuführen. Möglich ist dies nur, wenn die Regierung der Oberpfalz dem Projekt eine Baugenehmigung ausspricht und der Kreistag zustimmt, dass die vorgesehene Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird.
Die Bürgerinitiative für ein unverbautes Labertal fordert den Kreistag auf, die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zum Zweck der Bebauung abzulehnen, da alternative Standorte vorhanden sind und viele Gründe dagegen sprechen:
Begründung
Das Landschaftsbild mit den Talwiesen im Verbund mit den Jurahängen, das FFH-Gebiet und das Geotop Galgenbergfelsen soll in seiner Ursprünglichkeit erhalten bleiben. Bei dem geplanten Supermarktstandort handelt es sich um eine extensive Wiese, die als „Kinderstube“ heimischer Bienen- und Käferarten fungiert. Diese Wiese würde Betonflächen weichen, was ganz klar im Widerspruch zum Volksbegehren Artenvielfalt und dem aus diesem Volksbegehren resultierenden neuen Artenschutzgesetz steht.
Das Naherholungsgebiet „Tal der Schwarzen Laber“ ist ein Anziehungspunkt für Erholungssuchende und Sportler von nah und fern: https://www.schwarze-laber.de
Der Flächenfraß ist auch in unserer Gemeinde ein Thema. Ein geringer Flächenverbrauch der letzten Jahre ist keine Rechtfertigung für die Versiegelung einer so großen Fläche. Gerade deswegen nicht, da bereits bebaute Flächen als Option zu Verfügung stehen. Mit einer großflächigen Bebauung im Außenbereich und dazu noch im Landschaftsschutzgebiet verfehlt der Markt Beratzhausen die klar von der bayerischen Staatsregierung vorgegebenen Flächenverbrauchsminderungsziele. Zusätzlich werden für dieses Projekt wertvolle Ausgleichsflächen geopfert.
Das derzeit angestrebte Bauland befindet sich im Bereich der Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiet, siehe auch Landesamt für Umwelt: geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik/iug?lon=4486678.5&lat=5439248.0&zoom=12&base=912
Das Ortsbildet leidet- nicht nur wegen der zentralen Brache auf dem Wiendl-Areal - unter Leerstand. Es gibt bereits ein leerstehendes Gebäude der ehemaligen Edeka. Sollte die Ansiedlung eines Vollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters außerhalb des Ortes umgesetzt werden, wird möglicherweise auch das Gebäude des jetzigen Netto-Marktes mit Auslaufen des Mietvertrags leer stehen. Das Ortsbild leidet unter Leerstand und macht den Ort für Neuansiedlungen unattraktiv.
Der bestehende Netto-Markt befindet sich fußläufig innerhalb des Ortsgebietes und der Besitzer des Gebäudes (Empaios Real Estate GmbH) hat sich Vertretern der BI gegenüber bereits mündlich dafür ausgesprochen ggf. zusätzlich notwendige Flächen durch eine Erweiterung des aktuellen Standorts bereitzustellen. Eine schriftliche Stellungnahme der Empaios wird derzeit erarbeitet.
Es gibt Alternativen! Mehrere Standorte kommen für eine zeitgerechte Nahversorgung eines zusätzlichen Lebensmittelmarktes in Frage. Diese Standorte wurden jedoch durch die Gemeindeverwaltung aus unklaren Gründen blockiert.
Folgende Alternativen stehen aktuell zur Verfügung und finden auch Rückhalt in der Bevölkerung:
•Wiendl-Gelände im Ortskern für den Vollsortimenter, mit gleichzeitigem Ausbau des bestehenden Nettomarktes am anderen Ortsende, wodurch auch die Abdeckung der fußläufigen Erreichbarkeit zum Einzelhandel höher wäre. Das dazu laufende Klageverfahren zur Wiederfreigabe des Geländes muss von der Gemeinde vorangetrieben werden um den Standort wieder für die Gemeinde nutzbar zu machen. Eine Verschleppung des Verfahrens ist nicht im Sinne der Bürger. Der Besitzer des Nachbargeländes zum Wiendl-Gelände (ehemaliger Edeka-Markt) hat Vertretern der BI gegenüber sein Interesse bekundet auf den beiden Grundstücken eine Kombination aus Supermarkt und betreutem Wohnen zu realisieren, wodurch eine zeitgemäße Nutzung dieses Grundstücks auf lange Sicht sichergestellt wäre.
•Sondergebiet am Zehentberg: Der kurzfristig erwirkte Gemeinderatsbeschluss dieses Gebiet in ein reines Wohngebiet umzuwandeln hat diese Alternative aktuell zerstört. Diese Entscheidung kann jedoch rückgängig gemacht werden um eine zeitgemäße Lebensmittelversorgung in direkter Nachbarschaft zu einem bevölkerungsstarken Ortsteil (Zehentberg) zu entwickeln.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die gewählten Volksvertreter, sich gegen die Herausnahme des besagten Gebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet auszusprechen und die „Perle des Labertals“ in ihrer Unberührtheit zu erhalten.
Ihre Bürgerinitiative für ein unverbautes Labertal
Vielen Dank!
Weiterführende Informationen und Hintergründe: https://www.bi-labertal.de
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.06.2019
Petition endet:
31.08.2019
Region:
Landkreis Regensburg
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 02.10.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 01.10.2019Hallo Unterstützer,
Nun hat man länger nichts mehr von uns gehört, allerdings brennt unser Feuer immer noch auf kleiner Flamme. Mit eurer Unterschrift habt ihr auch euren Teil beigetragen und die Meinung von über 2000 Leuten wollten wir natürlich den entsprechenden Entscheidungsträgern nicht vorenthalten. Deshalb haben wir auch nach Herausnahme aus dem LSG einen Brief an die Landrätin verfasst und die Unterschriften eingereicht.
Die Antwort unserer Landrätin wollen wir euch nicht vorenthalten:
bi-labertal.de/wp-content/uploads/2019/10/antwort-landr%C3%A4tin.pdf
Gruß
eure Bürgerinitiative -
Petition in Zeichnung - Beratzhausen schafft Tatsachen
am 31.07.2019Nachdem der beauftragte Biologe des Investors nichts besonders festgestellt hat und es Hinweise aus der Bevölkerung gab, es gäbe Altlasten auf dem Gelände, hat sich der Markt Beratzhausen über geltende Gesetze hinweggesetzt und Tatsachen geschafft:
www.tvaktuell.com/mediathek/313684
Diverse Umweltbehörden haben nach einer Artenvielfaltprüfung gerufen um festzustellen, ob es innerhalb der Fläche schützenswerte Arten gibt. Dies kann nun nicht mehr ausführlich und im angebrachten Rahmen gemacht werden.
Ob es sich bei der Aktion um Kalkül oder Unwissenheit/Naivität handelt, obliegt jedem selbst zu beurteilen.
Debatte
Das angeführte Gegenargument ist falsch. Der Bürgerentscheid ist eine Meinungsbekundung der Bürgerinnen und Bürger. Er hat im Erfolgsfall Bindungswirkung, greift jedoch nicht dem behördlichen Genehmigungsprozess vorweg, welcher zahlreiche Faktoren prüft. Hier anzuführen wären die Stellungnahmen des Bund Naturschutz, des Wasserwirtschaftsamtes, der Regierung der Oberpfalz, u.v.m. Deren sachliche Abhandlung entscheidet über die Genehmigungsfähigkeit des Standortes. Ein Bürgerentscheid am 7.7. besiegelt nur ein Burgerbegehren, garantiert aber nicht die Umsetzung des Ratsbegehrens.
Am 07.07.2019 finden Bürgerentscheide über dieses Projekt statt. Dieses Ergebnis ist verbindlich und sollte, ohne Wenn und Aber, von allen Seiten akzeptiert werden. Eine eventuelle Niederlage bei der Abstimmung durch die "Hintertür" verhindern zu wollen empfinde ich als schlechten Stil und führt nur noch zu mehr Unmut innerhalb der Gemeinde… Das Ergebnis der Bürgerentscheide ist von allen Seiten und der Politik zu achten. Weitere Petitionen, Befragungen oder Abstimmungen zum selben Thema halte ich für unnötig und nicht sinnvoll.