Das angeführte Gegenargument ist falsch. Der Bürgerentscheid ist eine Meinungsbekundung der Bürgerinnen und Bürger. Er hat im Erfolgsfall Bindungswirkung, greift jedoch nicht dem behördlichen Genehmigungsprozess vorweg, welcher zahlreiche Faktoren prüft. Hier anzuführen wären die Stellungnahmen des Bund Naturschutz, des Wasserwirtschaftsamtes, der Regierung der Oberpfalz, u.v.m. Deren sachliche Abhandlung entscheidet über die Genehmigungsfähigkeit des Standortes. Ein Bürgerentscheid am 7.7. besiegelt nur ein Burgerbegehren, garantiert aber nicht die Umsetzung des Ratsbegehrens.
Quelle: bi-labertal.de/