Region: Sachsen
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Medien

Für ein demokratischeres Rundfunksystem

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Landtags Sachsen

3.495 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuß des Landtags Sachsen

Die sächsische Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄStV) zu kündigen. Diese Petition richtet sich gegen die gesetzlich festgelegte Zwangsfinanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) somit den Sendeanstalten ARD/ZDF und der ihnen angeschlossenen Landesfunkhäusern (in Sachsen MDR) sowie Deutschlandradio. Wir fordern die freie Wählbarkeit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR Systems. Vertreter der Parteien in den Rundfunkräten sind durch frei gewählte Bürgervertreter zu ersetzen. Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Internetnutzung ist rückgängig zu machen. Über Verwendung der Rundfunkbeiträge ist detailliert und transparent mindestens halbjährlich Bilanz offen zu legen. Ausgaben- und Budgetüberschreitungen sind konsequent zu ahnden. Die Bürger sind am Reformprozess angemessen zu beteiligen.

Begründung

Der ÖRR mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Die schwindende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem ÖRR liegt u. a. in der neuartigen Medienvielfalt begründet. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ÖRR auch mit einem deutlich reduzierten Programmangebot dem Grundversorgungsauftrag nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion der ÖRR-Anstalten ins Internet ist weder erforderlich, noch notwendig, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese. Trotzdem wurde mit der Ratifizierung des 15. RÄStV auf eine Verbreitung der Gebührenzahlerbasis gedrängt. In den Augen der Unterzeichner ist dieses Vorgehen kein geeigneter Lösungsansatz, um den Fortbestand des ÖRR dauerhaft zu gewährleisten. Der Internetpräsenz des sächsischen Landtages (*Quelle1) ist zu entnehmen, dass mit der Einrichtung und Verwaltung von rund 2,5 Millionen neuen Teilnehmerkonten zu rechnen ist. Diese wird durch die Gebührenbeauftragten von ARD/ZDF und Deutschlandradio durchgeführt, was gleichzeitig eine personelle Aufstockung erforderlich machte. Die Erfassung der sich ständig ändernden Betriebsstätten-, Mitarbeiter- und betrieblich genutzter KFZ-anzahl, sowie Änderungen im privaten Lebensbereich bedarf Personal und es ist zu befürchten, dass dauerhafte Einsparungen bei den Gebührenbeauftragten illusorisch sind. Ungeachtet dessen ist dieses Vorgehen, datenschutzrechtlich betrachtet, ein höchst fragwürdiger Ansatz. Es sollte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge mindestens halbjährlich, transparent und detailliert eine Bilanz über die verwendeten Ausgaben offen gelegt werden. Budget- und Ausgabenüberschreitungen sollten unnachsichtig und konsequent geahndet werden. Um die Akzeptanz des ÖRR zu verbessern, braucht es eine echte Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR-Systems. Das bedeutet: Nicht mehr Programme - sondern eine deutliche Reduzierung dieser Programme! Eine Begrenzung auf einen Bildungs- und Informationsauftrag und kein endloses Experimentieren mit neuen Unterhaltungsformaten!

Das Recht auf mediale Selbstbestimmung der Bevölkerung wurde mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrages übergangen, so dass Betroffene durch diese Ignoranz eine Gefährdung der Demokratie erkennen. Angehörige einer Religionsgemeinschaft besitzen das Recht, die Gemeinschaft zu verlassen. Jedoch wird dem Bürger in unserem demokratischen System die freie Medienwahl verwehrt. Das heißt ausdrücklich, dass ein Verzicht auf das Angebot und die Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR wieder möglich sein muss! Im Interesse eines wirklich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittenen und auch legitimierten ÖRR-Systems sind die Inhalte des 15. RÄStV abzulehnen. Eine unausweichliche Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR-Systems ist mit demokratischer Rechtsauffassung nicht vereinbar und gehört auf den Prüfstand. Die Vertreter der Parteien müssen aus den Rundfunkräten entfernt werden, um eine dauerhafte staatliche Unabhängigkeit zu garantieren. Momentan ist diese staatliche Unabhängigkeit leider nicht gegeben. Als eindeutiges Beispiel ist die 2009 angekündigte Absetzung des Chefredakteurs Nikolaus Brender vom ZDF auf Betreiben der CDU zu nennen. Setzen Sie sich mit uns gemeinsam für ein gerechteres ÖRR-System ein! Für ein unter Beteiligung der Bürger reformiertes, auf Freiwilligkeit basierendes Rundfunksystem, welches ein Demokratie erhaltendes und nicht gefährdendes Aufgabenprofil zur Zielsetzung haben sollte. Für dieses Ziel sollte während der zweijährigen Kündigungsfrist genügend Zeit verbleiben, unterstützen Sie uns! Im Namen aller Unterzeichner Frank Kutschera

*Quelle 1: edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7964&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1 Drs 5/7964 (Seite 14, 15)

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.01.2013
Petition endet: 09.07.2013
Region: Sachsen
Kategorie: Medien

Neuigkeiten

  • Dresden/ Sachsen, 04.08.2015
    Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
    Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
    Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
    neuen Amtsperiode 2015.
    Am Freitag,...
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    Dresden/ Sachsen, 04.08.2015
    Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
    Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
    Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
    neuen Amtsperiode 2015.
    Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren -
    Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen
    Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag
    ein - und beschreitet damit medienpolitisches Neuland.
    Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame
    Gruppen um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe der Nichtnutzer
    (Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich u.a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der
    Haushalte als fernsehlos ausweisen - allein in Sachsen betrifft dies somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
    Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen
    nutzungsunabhängige und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen, Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke
    der Rundfunkfinanzierung. Die im der Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor Kirchhof geforderte
    Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“) wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen
    unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative. Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem
    folgenreichen und verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch unterlassen wurde, der nunmehr neu zur
    Mitfinanzierung herangezogenen Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte
    gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als
    Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
    Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und
    Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar,
    nicht mehr verantwortbar und auch nicht mehr tolerierbar.
    Mit bundesweit gleichlautenden, z.T. noch laufenden Petitionen hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für
    ein demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem Sendegebiet des MDR sowie bundesweit
    zehntausende Gleichgesinnte hinter sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst explizit keiner
    politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der
    Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt
    - sofern ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird - den anstehenden Aufgaben mit Spannung und Tatendrang entgegen.
    Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden,
    verantwortlich haushaltenden und - zumindest für den Zeitraum der Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser
    Gruppe akzeptierten - staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
    Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu
    beobachten.
    Für Interessenten/ Mitstreiter/ Betroffene: Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen/
    „Runder Tisch“ in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden

  • Werte Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem!
    Eine Hauptforderung unserer Petition ist die Forderung „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“.
    Wer sich nicht sicher ist, was diese Forderung zur Folge hat, sei an dieser Stelle auf den Paragraphen 15 des Vertrages hingewiesen.Zitat:
    „§ 15
    Vertragsdauer, Kündigung
    Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden...
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    Werte Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem!
    Eine Hauptforderung unserer Petition ist die Forderung „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“.
    Wer sich nicht sicher ist, was diese Forderung zur Folge hat, sei an dieser Stelle auf den Paragraphen 15 des Vertrages hingewiesen.Zitat:
    „§ 15
    Vertragsdauer, Kündigung
    Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.“
    Selbst nach einer Kündigung des Staatsvertrages von einem der unterzeichnenden Bundesländern, bliebe also ein Jahr Zeit, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, wie ein zukünftiges Rundfunksystem aussehen könnte. Vor allem sozial ausgewogener! Ist es plausibel, das gerade Bürger mit schmalen Einkünften, einzig die Möglichkeit zur Befreiung von der Beitragspflicht haben, in dem sie einen Antrag auf ALG II stellen? Zumal einige als Kleinselbstständige oder Pendler noch mehrfach bezahlen müssen? Zum Beispiel wirklich staatlich unabhängig! Denn momentan hat selbst die teilweise bescheinigte Verfassungswidrigkeit noch in keinem Rundfunkrat zu irgendwelchen Konsequenzen geführt! Zum andern mit einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages! So unterblieben von vornherein die ständigen Erweiterungen der „Grundversorgungsfelder“beim öffentlich rechtlichen Rundfunk.
    Für ein solches Rundfunksystem ließe sich eine breite Akzeptanz unter der Bevölkerung finden! Bereit jetzt haben wir die Unterstützeranzahl der letztjährigen Petition dank Eurer Unterstützung in der Hälfte der Zeit übertroffen! Doch insgesamt betrachtet, benötigen wir dafür dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen werden und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden! Teilt die Petitionen „ARD, ZDF, ... so GEZ nicht weiter!“-die Ihr auf OpenPetition für die Regionen Sachsen, Brandenburg Thüringen und Berlin findet, via Facebook,Twitter,Google +, oder per Mail über Freunde . Ladet Abrisszettel bei OpenPetition herunter und befestigt sie an markanten Punkten. Das Openpetitions Quorum beträgt beispielsweise für Sachsen 16 000 Stimmen, denn seit 8.August heißt es auf OpenPetition:
    Zitat: „openPetition bringt Petitionen ins Parlament“
    „Wir zeigen, wie die zuständigen Politiker zu einer Petition stehen. Ab jetzt bringt openPetition stark unterstützte Petitionen direkt zu den Entscheidungsträgern und fordert von ihnen eine Stellungnahme ein. Dafür gibt es ab jetzt Quoren.
    Wir finden: Wenn eine relevante Zahl von Menschen ein Anliegen unterstützt, das sie betrifft, müssen die gewählten Volksvertreter sich damit beschäftigen und einen Beschluss fassen. Deshalb bringt openPetition die am stärksten unterstützten Petitionen ab sofort ins zuständige Parlament oder die zuständige Volksvertretung. Die Stellungnahmen der gewählten Entscheidungsträger veröffentlichen wir auf unserer Plattform.“
    Zitat Ende
    Es liegt als noch ein gutes Stück Weg vor uns, doch sind wir zuversichtlich, mit Eurer Unterstützung auch wirklich in Sachen medienpolitischer Entwicklung etwas bewegen zu können.
    Packen wir es an! Mit herzlichen Grüßen Frank Kutschera, verbleibend für die Petition ARD, ZDF,... so GEZ nicht weiter!“ noch 108 Tage

  • Werte Mitstreiter, hier noch ein kleiner Nachtrag zum ablehnenden Beschluss zu unserer Sammelpetition 05/03939/09
    „Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
    (offiziell und persönlich an Frau Jonas als Petitionsausschussvorsitzende, übergeben am 11.07.2013
    Beschluss des 5. Sächsischen Landtages in seiner 94. Sitzung vom 09.04.2014 (Drucksache 5/14151)

    Folgendes Schreiben ging an die Vorsitzenden...
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    Werte Mitstreiter, hier noch ein kleiner Nachtrag zum ablehnenden Beschluss zu unserer Sammelpetition 05/03939/09
    „Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
    (offiziell und persönlich an Frau Jonas als Petitionsausschussvorsitzende, übergeben am 11.07.2013
    Beschluss des 5. Sächsischen Landtages in seiner 94. Sitzung vom 09.04.2014 (Drucksache 5/14151)

    Folgendes Schreiben ging an die Vorsitzenden der Fraktionen des Sächsischen Landtags heraus, bei Antwort werden wir natürlich an gleicher Stelle berichten.Nicht vergessen, bitte auch unser "Begrüßungsgeschenk" für die am 31.August zu wählenden Landtagsabgeordneten zu unterzeichnen.Gern auch weiterleiten,teilen via Facebook/Twitter/Google+. Noch besser- Einbinden des Petiotionslinks auf der eigenen Homepage. Vielen Dank für die Unterstützung, der Kampf geht weiter!

    Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen im Sächsischen Landtag!
    Vorbemerkung:
    Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen. Die medienpolitischen Ansichten der Parteien, sind hier leider nicht eindeutig. Es ist davon auszugehen, dass Ihre Fraktion Kenntniss von der Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag hat. Es war eben jene Präambel, die eine Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungauftrages beim ö.r. Rundfunk stellte. Dies war im Jahr 2001. Im Jahre 2008 ein erneuter Vorstoß der damaligen CDU/ SPD Koalition, der diese Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages wiederholte. Leider stagniert in der Hinsicht nicht nur die Sächsische Medienpolitik zu Lasten der Beitragszahler.
    Uns würde im Zusammenhang mit der Ablehnung unserer Petition 05/03939/09 die Zusendung Ihrer Argumente zur Empfehlung des Petitionausschusses interessieren.
    Gern würden wir diesbezüglich zu gegebenem Zeitpunkt nochmals Stellung nehmen.

    Zugleich möchten wir im Wahljahr 2014 die Möglichkeit keinesfalls verpassen, einige Fragen an die zukünftigen Fraktionen des sächsischen Landtags zu richten und Ihre medienpolitischen Ausrichtungen zu ergründen.
    1.-Unterstützt Ihre Fraktion die Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages beim ö.r. Rundfunk? Wie bereits oben erwähnt,unterzeichneten Sie einen entsprechenden Antrag der damaligen CDU SPD Koalition (Drucksache 4/13837 zu Drucksache 4/13116) in der 4.Legislaturperiode?
    2.-Wie steht Ihre Fraktion zur Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung des ö.r. Rundfunksystems?
    3.- Die Prüfberichte der Landesrechnungshöfe weisen in den Parlamentsdokumenten des Sächsischen Landtages erhebliche Defizite in Bezug auf Transparenz und sparsamer Mittelverwendung beim MDR aus. Wie gedenkt Ihre Fraktion und Ihr Vertreter im Rundfunkrat des MDR- , in Zukunft bei festgestellten Verstößen damit umzugehen?
    4.-Welche Möglichkeiten wird Ihre Fraktion bei zukünftiger Anpassung Rundfunkstaatsvertraglicher Änderungen einer verstärkten Bürgerbeteiligung einräumen?
    5.- Förderung privater Rundfunkanbieter (Sachsen) Kauf und Sanierung des Lippertschen Hauses in Dresden zur Errichtung des ZDF Landesstudios Sachsen sowie Stipendien für zukünftige Journalisten (Nordrhein Westfalen) durch Beiträge der Bürger- die ja eigentlich zur Finanzierung der ö.r. Rundfunkanstalten gedacht sind, wo zieht Ihre Fraktion eine Grenze?
    6. Wie gedenkt Ihre Fraktion den stetig wachsenden Finanzierungsbedarf beim ö.r. Rundfunk vor der kritischen Bevölkerung ohne Überprüfung bestehender Strukturen, gegebebenfalls auch Kürzungen, in Zukunft zu legitimieren?

    Da die Landtage bereits seit Jahrzehnten erforderliche Reformen des ö.r. Rundfunks verschleppen, verliert der betroffene Bürger zunehmend Vertrauen in die Fraktionen der Landtage. Es versagen auch Kontrollinstanzen „Rundfunkräte“ sowie „Verwaltungsräte“ und müssen erst durch Landesrechnungshöfe auf ihre Versäumnisse hingewiesen werden. Die Kontrollinstanzen haben sich mehr und mehr zu Sprachrohren der Sender entwickelt, statt im Interesse der Bürger und Beitragszahler zu agieren.
    Wir würden uns daher freuen, wenn Ihre Fraktion unsere aktuelle Petition :
    https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
    unterstützen würde.
    In Anbetracht des medienpolitischen Stillstandes und der demokratiegefährdenden Praxis des aktuellen Rundfunkstaatsvertrages, sehen wir als Bürgerinitiative- in dessen Kündigung, die einzige reale Möglichkeit für einen wirklich Neubeginn eines ö.r. Rundfunks. Eines ö.r. Rundfunks, der durch klare Definition des Grundversorgungsauftrages auch den Erfordernissen der heutigen Zeit gerecht wird.
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

    Frank Kutschera
    im Namen d

Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-recht- lichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. . Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden wer- den. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.

Die Überschrift der Petition passt nicht zum Inhalt. Eine Reduzierung der Finanzmittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine Reduzierung der Programme würde würde zu einem weniger demokratischen Rundfunksystem führen. Durch die Vielzahl der Programme können sowohl Sendungen für das breite Publikum als auch kulturell und informativ hochwertige Sendungen produziert werden. So kommen im öffentlich-rechlichen Rundfunk auch kommerziell unattraktive Themen an eine breite Öffentlichkeit. Besonders für viele sozial schwächere Menschen sind Rundfunk und Fernsehen wichtige Quellen für Information, Kultur und Unterhaltung. Eine Reduzierung dieser frei zugänglichen Programmvielfalt wäre auch unsozial. Der Rundfunkbeitrag ist entgegen dem Text der Petition bereits jetzt unabhängig von einer Internetnutzung. Nachlesbar unter <a href="http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml" rel="nofollow">www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml</a> "Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: "Eine Wohnung - ein Beitrag" - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind." "Die Höhe ihres Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. " Unter der Adresse <a href="http://www.kef-online.de/" rel="nofollow">www.kef-online.de/</a> kann man bereits jetzt die Berichte der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nachlesen. Eine längerfristige Planbarkeit sehe ich als wichtiger an als eine Verkürzung der Berichtszeiträume. Der Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Internet würde seine Publikumswirksamkeit reduzieren. Viele Produktionen dieser Sender sind es wert, zeitversetzt gesehen bzw. gehört zu werden.

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