445 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Kreistag des Landkreises Harz
Für den Erhalt der freien Entscheidung von Schülern & Eltern für ein Gymnasium ihre Wahl.
Der Landkreis Harz sieht vor zum Schuljahr 2022/23 die Einführung von Schuleinzugsgebieten für Gymnasien. Mit dieser Einführung von Schuleinzugsgebieten entfällt für Eltern und Schüler sich für ein Gymnasium selbst zu entschiden.
Das heißt, wer sich individuell entwickeln will, muss umziehen!!!
Ihre Stimme gegen fest verhaftete Schuleinzugsgebiete und für freie Wahl der Gymnasien!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
KER- Landkreis Harz
Simne Weniger
Die Beschlussvorlage ist im unteren Link zu lesen.
https://kreis-hz.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRDnlT3V53RFbqlaUfFdEg8
Begründung
Die Eltern und Schüler sollen frei entscheiden können, auf welches Gymnasium die Schüler gehen möchten. Jedes Gymnasium ist Fachlich Unterschiedlich ausgerüstet. So das der Schüler wählen kann in welche Richtung er seinen Abschluss machen möchte.
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.01.2022
Petition endet:
13.02.2022
Region:
Landkreis Harz
Kategorie:
Bildung
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 14.02.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Temporäre Sperrung aufgehoben
am 19.01.2022Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 18.01.2022
Debatte
Der Entscheidungsfreiheit (Pro Petition) steht die Planung/Absicherung von Schülerzahlen (Contra Petition) und damit der Erhalt einer Schule durch Bezirkszuweisungen gemäß Schulentwicklungsplanung des Landkreises entgegen. Es ist meines Erachtens auch nicht richtig, dass Frau Weniger an dieser Stelle Bezug auf ihr Amt im KER nimmt, weil mit der Petition eben nicht die Interessen ALLER oder der Mehrheit der Elternschaft vertreten wird.