6.959 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Landrat Thomas Hendele
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Inklusionsgesetz NRW) wurde im Oktober 2013 vom Landtag verabschiedet und trat am 1. August 2014 in Kraft.
Mit diesem Gesetz ist der Elternwille ausdrücklich gestärkt worden.
Auf dem Weg zur inklusiven Schule können Schulträger Förderschulen als Spezialschulen, hier Förderschule Sprache, oder als Verbundschule weiterführen, .
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sprechen sich für den Erhalt der Förderschule Sprache aus (siehe Graphik auf unserer Homepage). Sie begründen das vor allem damit, dass dieser Schultyp von den Eltern gewünscht wird. Der Kreis Mettmann dagegen plant ein Verbundschulsystem mit vier Standorten.
Mit diesen geplanten grundlegenden Änderungen in unserem Schulsystem im Kreis Mettmann ist der Elternwille auf gar keinen Fall berücksichtigt.
Begründung
Die überwältigende Mehrheit von Eltern, die nicht die allgemeine sondern bewusst die Förderschule wählen, wünschen die Förderschule Sprache, und zwar nur diese - und das möglichst zu Schulbeginn. Die Eltern entscheiden sich für die Fachlichkeit und gegen die Wohnortsnähe, wohlwissend, dass dies eine Entscheidung auf Zeit ist.
Die Förderschule Sprache ist der von Eltern gewünschte Lernort. Die Kinder an dieser Schule haben vor Schuleintritt in der Regel eine intensive Betreuung durch Logopäden hinter sich. Mehrere Jahre logopädischer Arbeit ist keine Seltenheit, sondern Alltag eines sprachauffälligen Kindes. Sprachbehinderte Kinder brauchen mehr Zeit! So wird die intensive Förderung ohne Unterbrechung weitergeführt. Die fünfjährige Grundschulzeit benötigen die Lehrer zur intensiven Diagnose, Therapie und zur grundlegenden Förderung.
Unsere Klassen sind klein, die Schüler werden von ausgebildeten Sonderpädagogen unterrichtet. Zusätzlich wird jedes Kind je nach Förderbedarf in einer Einzel- oder Kleingruppe parallel zum Unterricht individuell sprachlich gefördert.
Unterrichtet wird nach den Lehrplänen der Grundschule. Spätestens nach der 4. Klasse verlassen die Kinder die Sprachförderschule. Die meisten Kinder gehen schon vorher in die Grundschule zurück (deshalb spricht man hier auch von einer Durchgangsschule).
Außerdem spricht auch die neue Mindestgrößenverordnung für den Erhalt der Förderschule Sprache: Die Förderschule Sprache im Primarbereich braucht als Mindestgröße 55, die Verbundschule 144 Schülerinnen und Schüler.
Wir als Elterninitiative sind auch für Inklusion, aber zum jetzigen Stand ist noch keine gleichgestellte hochqualifizierte Förderung in einer Regelschule für unsere Kinder möglich! Daher fordern wir als Eltern ein erprobtes und erfolgreiches System erst dann aufzugeben, wenn ein qualitativ vergleichbares System in einer inklusiven Schule geschaffen worden ist. Und das kann erst geschehen, wenn genügend sonderpädagogisches Fachpersonal ausgebildet und eingestellt wurde. Es muss weiterhin ein sonderpädagogischer Unterricht in einer Förderschule möglich sein, der auf die jeweiligen Beeinträchtigungen der Kinder zugeschnitten ist. Denn nur so kann den Kindern eine bessere Entwicklung ermöglicht werden.
„Wir setzen uns ein für die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und bewahren den Elternwillen bei der Schulwahl!“ So verkündete es Landrat Thomas Hendele (CDU) in seinem 10-Punkte Programm (thomas-hendele.de/index.php?ka=6&ska=24).
Sehr geehrter Herr Hendele, bitte berücksichtigen Sie den Elternwillen und erhalten Sie die Sprach-Förderschule Am Peckhaus in Mettmann Metzkausen als Spezialschule! Wir fordern den Erhalt der Sprachförderschule „Am Peckhaus“ in Mettmann Metzkausen als reine Sprach-Förderschule und sind gegen die Umwandlung in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten von „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“.
Wir haben eine eigene Homepage https://www.elterninitiative-sprache.de
Ansprechpartner Jessica Schreiner info@elterninitiative-sprache.de
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.11.2014
Petition endet:
02.02.2015
Region:
Kreis Mettmann
Kategorie:
Bildung
Neuigkeiten
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Unterstützer vom "Erhalt der Sprachförderung Mettmann"!
Wir möchten Sie über unseren nächsten Schritt informieren:
Am Donnerstag, 21.5.2015 um 15 Uhr findet im Kreishaus Mettmann die Ausschusssitzung Schule und Sport statt. Hier wird über unsere Schule entschieden!
An diesem Tag rufen wir zur DEMONSTRATION auf, um gegen die bevorstehende Schließung zu demonstrieren:
AM: Donnerstag, den 21.Mai 2015
UM: 14-15 Uhr
WO: vor dem Kreishaus Mettmann, Düsseldorfer Str.26, 40822 Mettmann
Wir freuen uns auf eine friedliche Zusammenkunft mit vielen Unterstützern!
Seien Sie auch bei der öffentlichen Sitzung um 15 Uhr im Kreishaus Mettmann, Raum Zimmer 1.601 (großer Sitzungssaal), dabei. Hier erfahren Sie als Erster, wie entschieden... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 08.05.2015Die Petition ist am 26.Februar 2015 an Landrat Thomas Hendele überreicht worden.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.