Migration

Ein Herz für eine Familie mit 4 Kindern.

Petition richtet sich an
Ausländerbehörde Gießen

212 Unterschriften

Sammlung beendet

212 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Ausländerbehörde Gießen

Familie Adulhamid soll nach fast 1,5 Jahren aus ihrem friedlichen Umfeld herausgerissen und abgeschoben werden.
Helfe mit einer Unterschrift und stoppe diese unmenschlich Entscheidung.

Begründung

Joussef ist 2 Jahre alt, Maram 7, Media 8 und Khadija 9 Jahre. Sie sind gemeinsam mit Mutter Jiyan 30 und Vater Abdulfarid 38 aus Syrien geflüchtet. Seit 08/22 hat die Familie in Alten-Buseck ein neues Zuhause gefunden. Joussef wartet auf einen Kita Platz, während seine Schwestern in die Schule und seine Eltern zum Sprachkurs gehen. Abdulfarid möchte als LKW Fahrer arbeiten. Dafür hat er bereits seinen PKW Führerschein gemacht. Sobald er B1 erreicht hat, darf er den LKW Führerschein machen.
Jiyan hat in Syrien Lehramt studiert. Sie möchte in Deutschland gerne als Erzieherin arbeiten.
Die Familie spricht mittlerweile gut deutsch. Man kann sich mit Jiyan und den Töchtern problemlos unterhalten. Abdulfarid hat seiner Frau den Rücken freigehalten, damit sie zuerst den Sprachkurs besuchen kann. Mittlerweile können sie versetzt beide den Sprachkurs besuchen.freundlich, hilfsbereit, aufgeschlossen und sehr engagiert. Die Mädchen haben in der Schule Freundschaften geschlossen, Vater und Mutter sich mit anderen Eltern angefreundet.
Unterstützen Sie diese Petition damit diese Familie weiterhin in Deutschland leben darf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Kamile Üzer aus Buseck
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.11.2023
Petition endet: 18.02.2024
Region: Regierungsbezirk Gießen
Kategorie: Migration

Noch kein PRO Argument.

Wohin soll diese Familie denn ausreisen? Haben sie bereits in einem anderen EU-Land einen Aufenthalt erhalten? und nebenbei: der Besuch eines Kindergartens oder Schule berechtigt nicht zum Bleiben, und ob die Eltern in der Lage sein werden, die Familie ohne Bezug von öffentlichen Geldern vollständig zu unterhalten ist fraglich.

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