Bürgerrechte

Die Beseitigung der verwaltungsrechtlichen Retraumatisierung der Opfer der Stasi muss ein Ende haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag / Versorgungsämter
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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Beseitigung der verwaltungsrechtlichen Unrechte und die Retraumatisierung der Opfer des Stalinismus durch Verwaltungsakte, müssen im Land ein Ende finden.

Begründung

  1. Der Ministerpräsident soll im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz verbindlich festlegen, wie mit den Opfern des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit umgegangen werden soll. Insbesondere soll er erklären, dass die Grund- und Ehrenrechte der Opfer zu achten sind und neue Schäden durch Verwaltungsakte zu unterlassen sind.
  2. Der Landtag soll das zuständige Ministerium entsprechend auffordern.
  3. Punkte 1. und 2. sind umgehend umzusetzen.

Geschätzt 250.000 Deutsche Bürger waren in politischen Gewahrsam in der ehemaligen DDR. Ein Teil der Opfer hat sich voller Vertrauen auf den Rechtsstaat verlassen und sich an die Versorgungsämter gewandt. Während die Anerkennung und Rehabilitation als politischer Häftling von den zuständigen Ämtern in den meisten Fällen reibungslos verlief, stockt bis heute die Anerkennung tatsächlich aller erlittenen unmittelbaren und auch der mittelbaren Folgen der Inhaftierung.

So ist es übliche Praxis, einen nur geringen Teil der Haftfolgen, wenn auch oft erst nach externer Intervention, anzuerkennen. In den ersten fünf bis sieben Jahren war es übliche Praxis der Versorgungsämter, jeglichen Anspruch abzulehnen. Die Versorgungsämter erklärten den Opfern, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhanges nicht gegeben ist und es an den notwendigen Beweisen für die Taten mangelt. Das wurde durch einen Aufruf der Bundesregierung an die Länder leicht gebessert. Leider ist es in diesem Zuge zu weiteren Unrechten gekommen. Entgegen der international und national durch renommierte Wissenschaftler festgestellter Haftfolgen, die bis in die heutige Zeit reichen, sind die Versorgungsämter nicht zum Einlenken bereit. Ehemalige Häftlinge erleiden häufig in Folge der Beschädigungen Erwerbsunfähigkeit und existenzielle Folgen. Die bisherigen Hilfen sind nicht ausreichend, um das Leid der Opfer zu mildern, und genügen in den meisten Fällen nicht einmal für eine normale Lebensführung. Leider ist Deutschland in seiner Geschichte zum Thema Wiedergutmachung bereits mit Schmach beschmutzt. Leider drängt sich die Meinung auf, dass die Länderverwaltungen den Weg der biologischen Lösung suchen.

Anregungen für die Diskussion Ich bin der Meinung: Es ist für die Bundesregierung und die Länderregierungen eine internationale Schande, wie sie erneut mit den Opfern der deutschen Gewaltherrschaft umgeht. Während sich die Landes- und Regierungsvertreter jedes Jahr öffentlich zur Solidarität mit den Opfern erklären, scheint nur internationaler Druck auf die Bundes- und Landesregierungen das Los der Opfer des Stalinismus zu bessern. Der Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist einer der möglichen Wege.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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