Erfolg
Gesundheit

COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz zu Gunsten Mutter-Vater-Kind Kurkliniken ändern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit
6.105 Unterstützende 6.068 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

6.105 Unterstützende 6.068 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

In den Verhandlungen zum COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.

Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staatliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.

Begründung

Wie möchten dass die Bundesregierung die Einrichtungen nach dem 111 a SGB V mit einer Allgemeinverfügung in den Notfallplan mit einbezieht und dies dementsprechend vergütet wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Für den Erhalt dieser Kliniken mit all ihren wunderbaren Mitarbeitern, die tagtäglich zum Wohl unser Aller und unserer Gesellschaft, beitragen. Für die mehr als notwendige Unterstützung unserer Kinder - deren gesunde Zukunft und die ihrer Familien. Welch Vielzahl an öffentlichen Geldern, wurden und werden oftmals völlig unnötig an anderen Stellen ausgegeben.

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