10.04.2020, 17:24
Fehler in Benennung der zuständigen Regierung als auch Tippfehler
Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche staatliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.
Neue Begründung: Wie möchten dass die Landesregierung Bundesregierung die Einrichtungen nach dem 111 a SGB V mit einer Allgemeinverfügung in den Notfallplan mit einbezieht und dies dementsprechend vergütet wird.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.685 (4.661 in Deutschland)