Erfolg
Gesundheit

COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz zu Gunsten Mutter-Vater-Kind Kurkliniken ändern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit

6.105 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

6.105 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

01.04.2020, 13:47

So letzter Tippfehler, dann wäre ich hoffentlich durch, Mama Mia


Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum CODID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 86 (86 in Deutschland)


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