785 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bayerischern Landtag
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind bedeutende Instrumente der direkten Demokratie.
Kommunalpolitiker setzen den geäußerten Bürgerwillen aber oft ungern um.
Deswegen sollen Bürgerentscheide künftig länger bindend und umfassender wirksam sein.
Die Initiatoren eines Bürgerentscheides sollen bei der Umsetzung mit beratender Stimme mit einbezogen werden
Begründung
Unser Anliegen:
Der Artikel 18a Absatz 13 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird dahingehend geändert, dass
- die Bindungsdauer eines Bürgerentscheides künftig bis zum Ende der Amtsperiode des Gemeinderates gilt, während der er angenommen wurde,
- bei mehrstufigen Beschlussverfahren, wie z.B. Planungsverfahren, ein Bürgerentscheid in allen Verfahrensstufen Wirksamkeit entfaltet, und nicht erst in der abschließenden Beschlussentscheidung der letzten Stufe,
- die Initiatoren eines Bürgerentscheides bzw. von ihnen benannte Personen im Rahmen des Vollzugs des Bürgerentscheides durch die Gemeindeverwaltung mit beratender Stimme miteinbezogen werden.
BEGRÜNDUNG: Artikel 18a Absatz 13 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern lautet bisher:
„Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.“
1. Ausweichmöglichkeiten reduzieren
Die Gemeinderatsmehrheit kann einen missliebigen Bürgerentscheid aktuell einfach aussitzen, indem sie
- Beschlüsse, die dem Bürgerentscheid entgegenstehen, erst nach Ablauf der Jahresfrist fasst,
- bei mehrstufigen Beschlussverfahren, eine Entscheidung, welche die Thematik des Bürgerentscheides berührt, während der Bindungsfrist vermeidet,
- vorbereitende Beschlüsse „ergebnisoffen“ formuliert, sowie den Vollzug des Bürgerentscheides streckt.
Diese Ausweichmöglichkeiten sollen reduziert werden.
2. Demokratieprinzip stärken
Das Ende der gesetzlichen Bindungsdauer, während der ein Bürgerentscheid nicht durch Gemeinderats-beschluss, sondern nur durch erneuten Bürgerentscheid geändert werden darf, soll künftig mit dem Ende der Amtsperiode des Gemeinderates, während der er angenommen wurde, zusammenfallen.
Denn erst bei der Neuwahl des Gemeinderates können die Wählerinnen und Wähler durch ihre Stimmabgabe beeinflussen, ob Gemeinderatsmitglieder gewählt werden, welche den durch Bürgerentscheid getroffenen Beschluss aufrechterhalten, abändern oder aufheben wollen.
3. Beratende Stimme der Initiatoren
Die Initiatoren eines Bürgerentscheids sind an dessen Vollzug mit beratender Stimme zu beteiligen. Dies dient dazu
- der Auslegung des Bürgerentscheid-Textes durch dessen Urheber bei seiner Umsetzung Geltung zu verschaffen.
- das regelmäßig vorhandene Fachwissen der Initiatoren zur Thematik für die Verwaltung nutzbar zu machen
und somit die Verwaltung durch die Mithilfe der meist Ehrenamtlichen zu unterstützen und zu entlasten.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.07.2023
Petition endet:
31.03.2024
Region:
Bayern
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 01.07.2024Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere Petition zur Stärkung von Bürgerbegehren wurde im Innenausschuss behandelt. Leider sah sich der Ausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des Innenministeriums nicht in der Lage unserem Vorschlag zu entsprechen.
Tobias Ruff, ÖDP-Stadtrat und Sprecher des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“:
„Die Ablehnung der Petition passt leider auch zu aktuellen Aussagen von Ministerpräsident Söder, der Bürgerbegehren erschweren will und sie teils ‚als Blockade‘ empfindet. Gegen solche Angriffe muss dieses wichtige demokratische Instrument entschieden verteidigt werden!“
Zur vollständigen Presseerklärung mit den Stellungnahmen der Bürgerinitiativen:
www.oedp-muenchen.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/buergerbegehren-unter-druck
Herzliche... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 01.07.2024Die Petition wurde im März 2024 beim Bayerischen Landtag eingereicht.
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Petition wird am 11.3.2024 beim Bayerischen Landtag eingereicht.
Knapp 1.000 Unterzeichnende (online und auf Papier) fordern im Rahmen einer Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung einen stärken und längeren Einfluss von Bürgerbegehren bei kommunalen Beschlüssen. Zudem sollen die Initiatoren eines Bürgerentscheides bei der Umsetzung mit beratender Stimme mit einbezogen werden.
Zur vollständigen Pressmeldung mit den Stellungnahmen der Bürgerinitiativen: www.oedp-muenchen.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/buergerwillen-ernst-nehmen-demokratie-staerken
Auf dem Bild zu sehen: Tobias Ruff (ÖDP-Landesvorsitzender), Nele Joas (Bürgerbegehren HochhausSTOPP), Jürgen Müller... weiter
Debatte
Ich bin klar ein Verfechter von mehr Demokratie. Aber: Nicht vergessen, die ÖDP ist in Bayern Regierungspartei und in Kommunen stark. Sie hatte viele Möglichkeiten die Sache zu stützen. Die Petition zu diesem Zeitpunkt - das ist ein Wahlkampf-Schachzug, um Protest-Bürger zu mobilisieren. Die Sache darf aber nicht parteipolitisch und erst recht nicht wut-bürgerlich vereinnahmt oder gar verzerrt werden. Basis-Demokratie ist keine Protest-Demokratie.