Region: Leer
Bild der Petition Bürgerbegehehren nach §22b NGO:Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen im Landkreis Leer
Bürgerrechte

Bürgerbegehehren nach §22b NGO:Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen im Landkreis Leer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kreistag Leer
1 Unterstützer 0 in Leer

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Änderung des § 6 NKAG,aufgrund dessen für Straßen im Landkreis Leer Straßenausbaubeitragssatzungen abgeschafft werden können und so die Kummune keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern muss.

Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten,wie es das NdsStrG vorsieht,sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.

Wir fordern,wollen erreichen,dass die Straßenausbausatzung im Lankreis Leer ersatzlos,ohne Kompensation an anderer Stelle,gestrichen wird.Gerade die Straßen in einer aufstrebenden und als Zentrum fungierenden Stadt/Gemeinde werden auch stark von Durchgangsverkehren und Einpendlern genutzt.Es gibt etliche Straßen,in denen der Anliegerverkehr nur zwischen 10 und 30% liegt.Die Straßen dienen also vorrangig der Stadt/Gemeinde.Enstehende Kosten für eine notwendig gewordene Grunderneuerung,mit bis zu 75% auf die Anliegenden Grundbesitzer abzuwälzen,ist sozial sehr ungerecht und unterstützt eher die bereits vorhandene Politikverdrossenheit einer breiten Schicht von Bürgern.eine finanzielle Belastungsprobe darstellen.

Ünterstützt mich durch die Unterzeichnung dieser Petition in meinem Bemühen,den Lankreis Leer davon zu überzeugen,die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen.Auch ihr könntet schon bald davon betroffen sein.

Im Namen aller Unterzeichner/innen

Moormerland,23.10.2017 (Aktiv bis 23.04.2018)

Begründung

Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken die als Anlieger an sanierten Straßen liegen.Die Nutzer werden nicht herangezogen.Jeder Grundeigentümer im Bereich des Landkreises Leer kann betroffen sein.Aktuell die Anwohner am Loger Weg.Der Eigenanteil für die Sanierungskosten der Straße vor eurer Haustür kann im 5 stelligen Bereich liegen und für viele Bürger eine finanzielle Belastungsprobe darstellen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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