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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Bürgermeister Rainer Schroll
Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Vachendorf möge folgenden Beschluss fassen:
Die Gemeinde Vachendorf verfolgt bei der zukünftigen Digitalisierung des Ortes die Zielsetzung eines bestmöglichen Gesundheitsschutzes bei der ortsansässigen Bevölkerung. Sie stellt den präventiven Gesundheitsschutz vor das Anliegen einer optimalen Funkversorgung oder wirtschaftlichen Interessen der Betreiberfirmen. Sie sorgt insbesondere durch planerische Maßnahmen und Vorgaben für eine Minimierung der Strahlenbelastung bei der Errichtung von Funkmasten für die funktechnische Versorgung. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit Vorsorgemaßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten:
Die Gemeinde nutzt im Falle einer Antragstellung durch einen Betreiber ein Dialogverfahren zur Einigung über bestehende und geplante Standorte von Mobilfunkanlagen. Sie beauftragt in diesem Falle ein unabhängiges Gutachterbüro wie das Umweltinstitut München mit der Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes. Damit soll sie das technische Rüstzeug an der Hand haben, um ihre planerischen und ggf. juristischen Möglichkeiten zu einem optimalen Gesundheitsschutz voll ausschöpfen zu können. Hierbei werden die betroffenen BürgerInnen informiert und in die Planungen eingebunden.
Die Gemeinde bekennt sich bereits im Vorfeld zu folgenden Zielvorgaben:
- Keine Funkmasten im Umkreis von 200 Metern im Umkreis von sensiblen Bereichen (Kindergärten, Schulen, Altenheimen), und im Umkreis von 100 m um reine und allgemeine Wohnbebauung zu genehmigen
- Keine Indoorversorgung bei der Genehmigung von Funkanlagen, sondern nur eine Outdoorversorgung zu ermöglichen
- überall die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewerts für Mobilfunkstrahlung von 0,01 mW/m² anzustreben
- den Aufbau des besonders gesundheitsbedenklichen 5G Netzes in der Gemeinde zu verhindern oder längstmöglich hinauszuzögern, ggf. unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten.
- Die Breitbandversorgung der Haushalte vor deren funktechnischer Anbindung ist weiterhin zu begünstigen.
Die Gemeinde verwendet bei der Neuinstallationen oder Erneuerung von Kommunikationsinfrastruktur in Kindergärten und Schulen kabelgebundene Lösungen. Auf die Verwendung von Funkwasserzählern durch das Wasserwerk wird in Zukunft verzichtet.
Sollte dieser Antrag im Gemeinderat als Ganzes nicht mehrheitsfähig sein, so wird eine Abstimmung der Einzelpunkte erbeten.
Begründung
LTE und 5G: Bis 2022 sollen 98% der deutschen Bevölkerung mit LTE versorgt werden. Ein zusätzlicher Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G steht schon in den Startlöchern. Auch Vachendorf wird von dieser neuen Technik betroffen sein. Für 5G wird alle 100 m eine Sendeanlage erforderlich sein. Mit dem Ausbau der Funknetze wird eine erhebliche Steigerung der Strahlenbelastung durch Elektrosmog verbunden sein, wenn die Gemeinde nicht steuernd eingreift. Dass der Aufbau des 5G Netzes auch der Gemeinde Vachendorf schon bald bevorstehen könnte, zeigt das Beispiel der Gemeinde Bergen, in der die Telekom den Bau eines 5G Mastes bereits beantragt hat.
Vorsorgeprinzip: In der europäischen Union gilt in der Umwelt- und Gesundheitspolitik das Vorsorgeprinzip. Danach sollen die denkbaren Belastungen für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden, gerade dann, wenn es nur den Verdacht gibt, dass es gesundheitsschädlich sein könnte. Es dient damit einer Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge (www.juraforum.de/lexikon/vorsorgeprinzip). Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden.
Gesundheitsgefahren und Vorsorgeprinzip: Dabei sind es nicht nur vage Vermutungen. Hunderte wissenschaftlicher Studien (www.emfdata.org/de) weisen darauf hin, dass es durch elektromagnetische Strahlung zu Anormalitäten in der Blutzusammensetzung und im Hormonspiegel kommt und Gesundheitsschäden wie Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Ohrgeräusche (Tinnitus), Herzbeschwerden und Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu Krebs und Erbschäden auftreten können, und zwar schon weit unterhalb der deutschen Grenzwerte. Selbst wenn die Wirkungsmechanismen bei der Entstehung der Krankheiten bisher bei weitem noch nicht geklärt sind, erfordert die Vielzahl der bisherigen wissenschaftlichen Studien die Anwendung des Vorsorgeprinzips.
Kommunale Vorsorge: Das Vorsorgeprinzip gilt auf allen Ebenen politischen Handelns. Damit kann auch eine Gemeinde Vorsorge betreiben, selbst wenn übergeordnete Instanzen keinen Handlungsbedarf sehen und dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufende Grenzwerte festlegen. Der vorsorgende Gesundheitsschutz ist im Baugesetz als einer der Leitfäden für die kommunale Bauleitplanung genannt (BauGB §1 (6) 1, 7 c,e). Gerichtsentscheidungen bestätigen die kommunale Planungshoheit der Gemeinden und das Recht auf Umsetzung des Vorsorgeprinzips auf kommunaler Ebene.
Dialogverfahren: Idealerweise wird die Gemeinde die Digitalisierung ihrer Gemeinde im Konsens mit den Betreiberfirmen durchführen. Dabei müssen die Betreiber aber erkennen können, dass die Gemeinde den Gesundheitsschutz als gleichberechtigtes Interesse zum Aufbau der Infrastruktur verfolgt und dass Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht alleiniges Kriterium für den Netzaufbau dienen können.
Unbedenkliche Strahlenbelastung: Ein Funknetz muss so aufgebaut sein, dass niedrige Strahlenbelastungen zur Selbstverständlichkeit gehören. Eine wünschenswerte Situation wäre die Einhaltung des ehemaligen Salzburger Vorsorgewerts für Mobilfunkstrahlung von 0,01 mW/m². Dessen Einhaltung ist problemlos möglich, da ein Handyempfang bereits bei Strahlungsintensitäten von 0,000084 mW/m² möglich ist.
Mobilfunkkonzept: Für die Planungen eines gesundheitsverträglichen Ausbaus der digitalen Versorgung sollte die Gemeinde das erforderliche Wissen und die Erfahrung von außen zukaufen. Sie sollte hierzu ein von den Betreiberfirmen unabhängiges Gutachterbüro (z.B. Umweltinstitut München) beauftragen, ein Konzept zu erstellen, wie sie eine weitgehende Outdoor-Versorgung bei gleichzeitig optimalem Gesundheitsschutz erreichen kann (Beinhaltet: die Bestandsaufnahme, Erstellung eines Sendekatasters mit Geländemodell, Simulation und Messung der vorhandenen Strahlenbelastung, Untersuchung von Standortalternativen, Empfehlungen für die Umsetzung in der Aufstellung von Bebauungsplänen), und welche planerischen und juristischen Mittel sie ausschöpfen kann, um dieses Konzept auch durchzusetzen. Das Beispiel der Gemeinde Bernau zeigt, wie durch ein solches Vorgehen, ein Funkmast versetzt wurde.
Mit diesen Vorsorgemaßnahmen kann die Gemeinde dazu beitragen, dass bei einer Digitalisierung der Gemeinde der Gesundheitsschutz die höchste Priorität erhält. Die Gemeinde würde sich dadurch auch im Bereich Tourismus schon bald von anderen Tourismuszielen positiv abgrenzen und dies bewerben können.
Die ungekürzte Begründung zu diesem Antrag, die auch dem Gemeinderat vorgelegt werden wird, kann unter dem Link https://www.openpetition.de/pdf/blog/buergerantrag-fuer-eine-gesundheitsvertraegliche-digitalisierung-der-gemeinde-vachendorf_ausfuehrliche-begruendung_1579032858.pdf eingesehen werden.
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Petition gestartet:
11.01.2020
Petition endet:
10.07.2020
Region:
Vachendorf
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 13.12.2020Sehr geehrte Interessierte an einem Bürgerantrag für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk in Vachendorf - ohne 5G,
Der geplante Bürgerantrag kann nicht online erfolgen, sondern muss handschriftlich signiert werden, ausserdem musste er aus rechtlichen Gründen neu formuliert werden. Mittlerweile hat der Gemeinderat Vachendorf einen neuen Masten in Ort abgelehnt - allerdings ist zu befürchten, dass das Landratsamt diesen Beschluss kippt. In dieser Situation halte ich es für sinnvoll, einen neuen Bürgerantrag zu starten, in welchem ausdrücklich 5G aus dem Gemeindegebiet ausgeschlossen werden soll. Wer interessiert daran ist, den neuen Antrag zu unterschreiben, möge sich bitte melden, ich schicke dann den neuen Antrag - ausserdem bedarf es... weiter -
Ausführliche Begründung
am 14.01.2020Hier der Antrag mit ausführlicher Begründung
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.