Gesundheit

Brandenburg: Corona-Verbreitung stoppen, Ausgangssperre und Quarantänemaßnahmen sofort erlassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung und Landtag
2 Unterstützende 2 in Brandenburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterstützende 2 in Brandenburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Hiermit wird die Landesregierung Brandenburg aufgefordert das Infektionsschutzgesetz konsequent sofort umzusetzen. Ausgangssperre und Quarantänemaßnahmen sind sofort zu erlassen, durchzusetzen und zu kontrollieren.

Es sind unverzüglich Maßnahmen der Verantwortlichen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen um die Corona-Pandemie zu stoppen (siehe WHO). Dazu schreibt das Infektionsschutzgesetz entsprechende Maßnahmen vor. Hier gibt es keine Ermessensspielräume! Das Gesetz ist eindeutig! Die Verantwortlichen sind zuerst die Landesregierung und der diese kontrollierende Landtag.

Das Infektionsschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/) schreibt folgendes vor:

  • "§1 Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern."
  • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde: 1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren....
  • § 28 Schutzmaßnahmen: (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen. § 30 Quarantäne

(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden. etc.

  • § 54 Benennung der Behörde: Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes, soweit eine landesrechtliche Regelung nicht besteht. Sie können ferner darin bestimmen, dass nach diesem Gesetz der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesene Aufgaben ganz oder im Einzelnen von einer diesen jeweils nachgeordneten Landesbehörde wahrgenommen werden und dass auf die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten der obersten Landesbehörden nach diesem Gesetz verzichtet wird."

Begründung

Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig. Die Bevölkerung ist vor Ansteckung übertragbarer Krankheiten zu schützen. Jeder ist aufgefordert, die Verantwortllichen an diese Pflicht nachdrücklich zu erinnern. Warum kann hier nicht so konsequent wie in Singapur, Taiwan oder China gehandelt werden?

Jeder kann an dem Virus erkranken und daran sterben. Deshalb ist sofortiger Schutz unverzichtbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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