5 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Wolfgang Gottlieb
Birstein 21? Nein danke!
Hallo, BirsteinerInnen,
Wir wollen kein Birstein 21! Ihr doch auch nicht. Der laufenden Kampagne gegen die Windenergie mit unsachlichen Argumenten (Wildwuchs) und rechtlich bedenklichen („Bürgerinitiative“ mit dem Aufruf „Eltern unterschreiben für minderjährige Kinder“ und sehr teuren Verfahren und Rechtsstreitigkeiten ( bereits „dicke“ im sechsstelligen Bereich – zu bezahlen aus unserer Gemeindekasse) wollen wir auf diese Weise etwas dagegen stellen.
Wir setzen uns ein für: eine sozialverträgliche und nachhaltige Region für die konsequente Nutzung regenerativer Energie den Klimaschutz und damit für Naturschutz und Artenvielfalt Erhalt und Pflege unserer Landschaft Dezentralisierung und Übernahme der Energien in Bürgerhand Bürgerbeteiligung und -mitsprache bei der Gestaltung unserer Zukunft
Wir haben genug von: der Atomlüge und den Energiekonzernen der globalen zentralistischen und unsozialen Wirtschaft der Finanz- und Bankenkrise dem Streit zwischen Bürgermeister und Erbprinz Alexander der unsachlichen Diskussion um erneuerbare Energien
Wir sind überzeugt, dass es eine „schweigende“ Mehrheit für den Ausstieg aus der Atomwirtschaft und konsequente Nutzung der regenerativen Energien gibt. Es ist an der Zeit, dass wir uns lautstark melden.
Weitere Details und Möglichkeiten zur Diskussion : sites.google.com/site/proregiobirstein/deine-meinung
Begründung
Seit der Herausnahme der Vorrangflächen für Windenergie aus dem Regionalplan Süd in 2009 – mit Rechtskraft ab 2010 – kursiert die Schreckensnachricht vom „Wildwuchs“ der Windkraftanlagen. Von den „Verhinderern“ wird ein Szenario publiziert, als könne jeder auf seinem Grundstück völlig planlos und ohne jede Kontrolle ein Windrad aufstellen. Fakt ist, dass es zwar im Baugesetzbuch (BauGB) ein Privileg für Windenergie gibt, dies aber auch nur im Rahmen der Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG). Dies bedeutet, dass zur Genehmigung die gleichen Kriterien einzuhalten sind, wie z.B. auch bei der Erstellung eines Flächennutzungsplanes. Von einem „Wildwuchs“ kann also keine Rede sein. Hat die Gemeinde allerdings einen Flächennutzungsplan rechtskräftig erstellt, so kann sie dann in einem folgenden Bebauungsplan oder einer planungsrechtlichen Regelung mit den möglichen Betreibern in gewisser Weise Zahl und Art der WKA regeln. Eine sogenannte „Verhinderungsplanung“, d.h, wenn die mögliche Zahl der WKA auf weniger als 70% der optimalen Ausnutzung nach BimSchG beschränkt werden sollte, wurde gerichtlich mehrfach als unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass sich die so heiß umkämpfte und dramatisierte Planungshoheit der Gemeinde sich auf diesen 30% igen Spielraum reduziert. Hierfür werden hunderttausende von Euro an Steuergeldern für Planungskosten und Rechtsstreite ausgegeben. Wir wollen, dass eine sachliche Information und eine Entscheidungsfindung unter Beteiligung der BürgerInnen stattfindet.
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herunterladen (PDF)Debatte
Teil3: Es muss sichergestellt werden, dass eine Gemeinde bei solchen Eingriffen in die Umgebung und das Leben der Bürger ein großes Mitspracherecht hat und nicht Geld und Anwälte eines Investors Bürger einer ganzen Region schädigen können, einzig zum alleinigen Vorteil. Ihre Petition mit Stuttgart 21 zu vergleichen ist unseriös, besonders wo es dort doch um den Eingriff in die Landschaft geht, was gerade dort mit Hinsicht auf Kosten und Naturschutz verhindert werden sollte.